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08.09.00 , 14:10 Uhr
Landtag

Arens zur Charta der deutschen Heimatvertriebenen

D E R L A N D T A G SCHLESWIG HOLSTEIN M I T T E I L U N G E N

108/2000 Kiel, 8. Sept. 2000

Sperrfrist: Redebeginn (So. 10. Sept., 14:30 Uhr)


Arens: Die Charta der Vertriebenen muss in Zukunft dafür sorgen, dass in Europa Vertreibungen aus der Heimat unmöglich werden.

Kiel (SHL) – In seiner Rede anlässlich des Treffens der Heimatvertriebenen Dithmarschen am 10. September 2000 in Meldorf erklärte Landtagspräsident Heinz-Werner Arens u. a.:
Ich freue mich heute zu Ihnen sprechen zu dürfen und mich an Sie zu wenden im Zuge des 50-jährigen Bestehens der Charta der deutschen Heimatvertriebenen.
Wie aktuell die Vergangenheit ist und wie aktuell die Ansprüche aus der Vergangenheit an die Menschen der Gegenwart sind, zeigen zwei Ereignisse, die Deutschland und die Welt in diesem Millenniumsjahr fesseln. Zum einen selbstverständlich die Zwangsarbeiteraus- gleichszahlungen und zum anderen das Wiederaufkeimen der rechtsextremen Gewalt. Dass das Feuer der rechtsextremen Gewalt noch wütet, lehrt uns, wie zerbrechlich und pflegebedürftig die Demokratie ist. Eine große Aufgabe der Politik, die aus den schlim- men Vorfällen, die sich in diesem Bereich ereignet haben, ist gegen das Vergessen anzu- kämpfen und Aufklärung, Sensibilität sowie Zivilcourage zu fördern. Es muss dargestellt werden, dass Demokratie keine selbstverständliche Lebensform ist, sondern sie lebt von lebendiger Beteiligung aller, jedes und jeder einzelnen. Demokratie ist ein politischer Pro- zess, der immer wieder neu gestaltet und gesichert werden muss. Wenn wir hier nachlas- sen, verlieren wir alle.
Die Verhandlungen um die Ausgleichszahlungen für die Zwangsarbeiter des NS-Terror- Regimes führt uns vor Augen, dass die Gerechtigkeitsfrage betreffend den 2. Weltkrieg mit allen seinen Folgen – und gerade hier auch mit seinen individuellen Folgen – auch weiter- hin lebt.
Im Kontext des begangenen Unrechts dieser Zeit lebt auch weiterhin die Vertriebenenfra- ge. Festzustellen bleibt, dass das Unrecht mit Beendigung des 2. Weltkrieges kein Ende, sondern über die Vertreibungen von 15 Millionen Deutschen aus deren Heimat Fortgang Herausgegeben hat.der Pressestelle des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel, genommen von Postfach 71 21, 24171 Kiel, Tel. (0431) 988- Durchwahl App. -1163, -1121, -1120, -1117, -1116, Fax (0431) 988-1119 V.i.S.d.P. Dr. Joachim Köhler, Internet: http://www.sh-landtag.de - E-Mail: Joachim.Koehler@ltsh.landsh.de -2-



Festzustellen bleibt hierbei auch, dass dieses Unrecht im Zusammenhang mit dem fürch- terlichen Unrecht der Deutschen steht. Deutschland hat als Aggressor gehandelt und war damit Auslöser für schlimmste Ereignisse, deren Nachwehen Europa bis heute beschäfti- gen. Die Rolle Deutschlands als Auslöser der Ereignisse macht jedoch die Taten anderer in der Folge nicht rechtens. Sie kann auch nicht als Rechtfertigung für Gräueltaten an Deut- schen gesehen werden. Hierbei steht insbesondere die Vertreibungspolitik mehrerer Staaten im Vordergrund.
Betonen möchte ich dabei, dass diese Ansicht der Vertriebenen nicht als Anklage gegen die Staaten gemeint ist, die im Rahmen ihrer Vertreibungspolitik beziehungsweise ethni- schen Säuberungspolitik viel Leid zugefügt haben. Dies würde dem über allem stehenden Postulat der Aussöhnung widersprechen, welchem sich insbesondere die Vertriebenen verschrieben haben. Aber es muss auch klar sein, dass wir nur dann mit der Geschichte angemessen umgehen und aus ihr wirklich lernen, wenn wir uns zu ihren Abläufen insge- samt bekennen und nicht nur zu den uns genehmen und die unangenehmen einfach aus- blenden. Diese grundlegende Forderung betrifft uns, aber auch die Staaten, von denen ich gerade sprach.
Vor dem Hintergrund der Aussöhnung möchte ich auch das 50-jährige Bestehen der „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ würdigen. Sie hat mit ihren Thesen und Aus- wirkungen einen maßgeblichen Anteil an der positiven Entwicklung Deutschlands zu seinen Nachbarn und der fortschreitenden Verständigung der Völker. Sowohl in ihrer Form als auch in den Inhalten ist die Charta nicht nur zu ihrer Zeit als vorbildlich einzustufen.
Viele unter uns erinnern sich zweifelsohne noch sehr genau an die Opfer und Nöte der Nachkriegszeit, die insbesondere die Vertriebenen zu erdulden hatten. Der Verlust - und in dieser Darstellung besteht heute Einigkeit - der Vertriebenen bezieht sich neben materiel- len Werten insbesondere auf die Entwurzelung aus der Heimat, mithin auf immaterielle Inhalte.
Es gibt unzählige Definitionen, die sich mit der Umschreibung des Begriffes Heimat versu- chen. Ich denke, keine Definition von Heimat kann im Kern die Bedeutung des Be-griffes erfassen, da der Wert, der sich dahinter verbirgt, im Erleben und der Erfahrung besteht. Diese Begriffe lassen sich nicht mit Worten fassen, denn sie beschreiben das Leben in seiner individuellen Qualität. Somit ist Heimatverlust auch immer ein Stück Lebensverlust des Einzelnen. Materielle Verluste lassen sich heilen, immaterielle Verluste sind Wunden an der Seele. Wunden an der Seele verheilen nicht!
Mit der Charta wurde, noch unter dem unmittelbaren Eindruck des Erlebens der Vertrei- bung, in äußerst verantwortungsvoller Weise die Begrifflichkeit der Vertreibung definiert und ein Kodex daraus entwickelt. Allein dieser Kodex hat in erheblicher Weise mögliche reaktionäre Forderungen aus der Gruppe der Vertriebenen verhindert und das Gebot der Mäßigung und Aussöhnung in den Vordergrund gestellt. Gerade unter den historischen Begebenheiten beeindruckt mich der verantwortungsvolle Umgang mit dem erlittenen Un- recht, wie es sich in der Charta manifestiert, bis heute zutiefst und eben die Tatsache, dass dies von den Vertriebenen, also den Leidtragenden, den Opfern selbst gekommen ist. -3-


Soweit es um Ansprüche aus dem begangenen Unrecht aufgrund der Vertreibungen geht, möchte ich es gerne in zwei Kategorien unterteilen:
Zunächst: Wir leben in geopolitischen Realitäten. Vor circa zehn Jahren sind gerade in diesem Zusammenhang bezüglich der Aufteilung Europas unumstößliche Fakten ge- schaffen worden.
Ich bediene mich in diesem Zusammenhang der Worte von Bundeskanzler Schröder, wie er sie vor einer Woche auf dem „Tag der Heimat“ in Berlin gebraucht hat. – Zitat Anfang – „Die ehemaligen Gebiete im Osten wie Königsberg, das Sudetenland, Ostpreußen oder Schlesien gehören zu unserem historischen und kulturellen Erbe, aber nicht zu unserem Staat. Die Bundesrepublik Deutschland hat keine Gebietsansprüche gegen ihre Nachbar- länder.“ – Zitat Ende –
Mit diesen Feststellungen enthebt sich Deutschland nicht der Verantwortlichkeit für die ge- nannten Gebiete. Das kann gerade von den Vertriebenen nicht gewollt sein. Jedoch sind damit definitive Einfluss- und Interessenabgrenzungen geschaffen. Inwieweit sich Verände- rungen im Zuge einer Erweiterung der Europäischen Union ergeben könnten, steht im Reich der Spekulation und ich halte es für müßig, derlei Überlegungen anzustellen.
Des weiteren: Soweit es um die Vertreibungspolitik anderer Länder geht, besteht in Europa weiterhin Unrechtspolitik. Die Forderungen aus der Charta sind, insbesondere in ihrem Bezug auf ein Menschen- recht auf Heimat und Schutz vor Vertreibung, leider Gottes in Europa von ungebrochener Aktualität. Die Vorgänge auf dem Balkan haben dies in aller Deutlichkeit vor Augen ge- führt.
Aber auch in der generellen Durchsetzung des Schutzes vor Vertreibung als Grund- und Menschenrecht in der Europäischen Union und seinen potentiellen Beitrittsländern beste- hen noch erhebliche Defizite.
Bundeskanzler Schröder hat in seiner Rede klargestellt, dass die Bundesregierung sich in diesem Zusammenhang für die Forderungen der Vertriebenen aus der Charta stark ma- chen wird. Das kann nur begrüßt werden und wir dürfen alle gespannt sein, inwieweit die Anliegen der Vertriebenen aus der Charta in der Außen- und Europapolitik der Bundesre- gierung in Zukunft Niederschlag finden werden.
Die Charta und ihre Festlegungen erlangen im Zuge eines zusammenrückenden Europas immer größere Nachhaltigkeit. Lassen Sie mich zuvor, weil wir hier über Gegenwart und Zukunft – also über Europa – sprechen, eine grundlegende Bemerkung einschließen. Es ist naheliegend, dass wir uns – jeder, jede Einzelne – fragen: Was habe ich von Europa? Was habe ich von der europäischen Wirtschaft oder Währung? Aber bleiben wir uns stets bewußt, das sind wichtige, aber nicht die grundlegenden Fragen. Die grundlegenden Fra- gen liegen in 2 Aspekten, die untrennbar miteinander verbunden sind: 1. Gelingt uns die Schaffung des zusammengehörenden ganzen Europas? 2. Gelingt uns eine deutliche Ver- besserung der Zusammenarbeit zwischen Russland und der Europäischen Union? Wenn wir beide Fragen in den kommenden 2-3 Jahrzehnten mit JA beantworten können, haben wir Stabilität und Frieden in Europa. Wenn wir eine oder beide mit NEIN beantworten kön- nen, haben wir Instabilität und es droht der Rückfall in das 20. Jahrhundert, das Jahrhundert der großen Kriege. -4-



Die Europäische Union gewinnt auch durch die anstehende Einführung des EUROS an Konturen. Greifbar wird Europa für seine Bürgerinnen und Bürger damit dennoch nicht. Über die bisher eingeleiteten Maßnahmen ist eine Identifikation mit der Europäischen Uni- on weitestgehend ausgeblieben. Umso wichtiger ist es meiner Ansicht nach, die regionale Identifikation zu stärken. Die Heimat als Zentrum und Lebensmittelpunkt des einzelnen wird vor dem Riesengebilde Europäische Union sozusagen als seelischer Anker wichtiger. Diese Erkenntnis wächst zwar auf politischer Ebene, jedoch Heimatrechte lassen sich per se daraus noch nicht ableiten. Eine Handhabung, die Vertreibung aus der Heimat pönali- siert, ist jedenfalls noch nicht daraus entstanden.
Ist ein Selbstverständnis für ein Recht auf Heimat und Schutz vor Vertreibung auf europäi- scher Ebene erst einmal entstanden und lassen sich aus diesen aktive Ansprüche ableiten, wird auch die Aufarbeitung mit bereits begangenen Unrecht, also auch das Schicksal vie- ler hier im Raum Anwesenden, mit der gebührenden Sensibilität betrachtet werden.
Deshalb meine Aufforderung an Sie: Die Charta hat in der Vergangenheit ein solides Fundament zum friedlichen Miteinander in Europa im Zeichen der Aussöhnung gefördert. Damit ist der Zweck der Charta noch nicht erfüllt. Die Charta muss in Zukunft dafür sorgen, dass in Europa Vertreibungen aus der Heimat - aus welchen Gründen auch immer - unmöglich werden. Dem Menschenrecht auf Schutz vor Vertreibung muss in Europa Geltung verschafft werden. Mit Durchsetzung die- ses Ziels wird eine umfassende Aufarbeitung auch des vergangenen Unrechts unumgäng- lich. Treten Sie für dieses Recht ein. Sie sind die berufensten, die diese Forderung erhe- ben können. Auf diesem Weg werde ich Sie gerne begleiten und unterstützen.

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