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Wolfgang Kubicki: Vorgehen des Bundeskriminalamtes im Fall Lütkes kann so nicht stehen bleiben
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Nr. 179/2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Kiel, Dienstag, 12. September 2000 E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.deWolfgang Kubicki: Vorgehen des Bundeskriminalamtes im Fall Lütkes kann so nicht stehen bleiben„Der Bundesinnenminister wird aufgefordert, öffentlich klarzustellen, ob er oder das seiner Dienstaufsicht unterstehende Bundeskriminalamt (BKA) keine strafrechtlich relevanten Vorwürfe Presseinformation gegen die Justizministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein, Anne Lütkes, erhebt.“ Die F.D.P. Fraktion hat in ihrer heutigen Sitzung diesen Antrag für die nächste Landtagstagung einstimmig beschlossen.„Mit der Erstellung der Berichte durch das BKA, in denen strafrechtlich relevante Vorwürfe gegen Frau Lütkes im Zusammenhang mit ihrem Engagement im Vorstand der „Iranischen Flüchtlingskinderhilfe e.V.“ behauptet werden, sowie deren Weitergabe und Veröffentlichung in der Presse sind die Persönlichkeitsrechte der stellvertretenden Ministerpräsidentin in eklatanter Weise verletzt worden“, stellte der Vorsitzende der Fraktion, Wolfgang Kubicki, fest.„Ich erwarte von den im Landtag vertretenen Fraktionen, dass sie dieses Vorgehen des Bundesinnenministers und des Bundeskriminalamtes nicht einfach so stehen lassen, sondern wir gemeinsam Otto Schily zu einer öffentlichen Klarstellung auffordern, die bis auf den heutigen Tag unterblieben ist.“Anlage 2 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ #N!# 15. WahlperiodeAntrag der Fraktion der F.D.P.Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte von Justizministerin Anne Lütkes durch das BundeskriminalamtDer Landtag wolle beschließen:Der Schleswig-Holsteinische Landtag nimmt mit Sorge und Bestürzung zur Kenntnis, dass durch das der Dienstaufsicht des Bundesinnenministers Otto Schily unterstehende Bundeskriminalamt in die Persönlichkeitsrechte der schleswig- holsteinischen Justizministerin Anne Lütkes eingegriffen wurde, sowohl bei der Erstellung von Berichten über den Verein „Iranische Flüchtlingskinderhilfe e.V.“ in Köln und dessen Vorstandsmitglieder, als auch bei der Weitergabe und Veröffentlichung dieser Berichte.Der Schleswig-Holsteinische Landtag fordert den Bundesinnenminister auf, öffentlich klarzustellen, dass weder das Bundeskriminalamt, noch der Bundesinnenminister strafrechtlich relevante Vorwürfe gegen die schleswig-holsteinische Justizministerin Anne Lütkes im Zusammenhang mit deren Engagement im Verein „Iranische Flüchtlingskinderhilfe e.V.“ in Köln erhebt.Wolfgang Kubicki und Fraktion