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27.09.00 , 17:14 Uhr
SPD

Gisela Böhrk zu TOP 5: Gesetz zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften

Sozialdemokratischer Informationsbrief


Landtag Kiel, 27.09.00
aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn



Gisela Böhrk zu TOP 5:

Gesetz zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften


Mit dem Gesetzentwurf soll der Landtag zum einen dem 5. Rundfunkänderungsstaats- vertrag zustimmen. Die Erhöhung der Rundfunkgebühren ab Januar 2001 ist sein we- sentlicher Inhalt.

In diesen Zeiten für die Erhöhung von Gebühren zu plädieren, ist gewiss nicht populär. Allerdings ist guter Rundfunk nicht zum Nulltarif zu haben. Die Bürgerinnen und Bürger betrachten die öffentlich-rechtlichen Programme als die seriösesten und wichtigsten In- formationsquellen, Kultur, politische Bildung, Recherche, Hintergrund findet überwie- gend im Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk statt. Deshalb muss der Landtag die verfas- sungsrechtlich garantierte Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich- rechtlichen Rundfunks auch finanziell unterstützen.

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten – ein unab- hängiges Gutachtergremium – hat die Höhe der zusätzlich erforderlichen Mittel festge- legt. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben dem am 7.8. zugestimmt.

Man mag darüber rechten, wie sinnvoll es ist, dass die Landtage bei Staatsverträgen die bereits unterschriebenen Ergebnisse nur abnicken können. Das wird sich auch nicht ändern lassen. Allerdings wäre es aus meiner Sicht sinnvoll, wenn die Regierung Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion und SPD-Landesvorstand Verantwortlich: Manfred Schröder Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



künftig bei Staatsverträgen vor Unterzeichnung rechtzeitig im Ausschuss berichten würde. Das scheint mir besonders wichtig bei dem neuen Staatsvertrag, der zwar fak- tisch der 6. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist, allerdings so nicht heißen wird, son- dern ein großer Wurf werden soll: Ein Kommunikationsstaatsvertrag, der die Entwick- lungen und Erfordernisse des Informationszeitalters und der sich entwickelnden neuen Technologien aufgreift und beantwortet. Dieser neue, wirklich wesentliche und bedeut- same Staatsvertrag, der die Probleme von Werbung, Konzentrationskontrolle und Konvergenz der elektronischen Medien aufgreift, ist bereits in Arbeit, während wir die- ses Gesetz beraten.

Dieser neue Staatsvertrag braucht mehr öffentliche Aufmerksamkeit . Medien und Me- dienpolitik greifen stärker in das Leben der Bürgerinnen und Bürger ein als vieles, was wir hier mit viel Kraft- und Zeitaufwand erörtern.

Deshalb sollte die Landesregierung im Zuge der Beratung dieses Gesetzes im Aus- schuss auch den Sachstand zum Kommunikationsstaatsvertrag darstellen. Ich schla- ge darüber hinaus vor, dass die Fraktionen – der Ältestenrat – darüber nachdenken, ob es angesichts der starken Technologieorientierung, der wachsenden wirtschaftli- chen Bedeutung und der zunehmenden europäischen Einbindung der Medienpolitik sinnvoll wäre, eine Anbindung der Medienpolitik etwa im Europaausschuss oder im Wirtschaftsausschuss ins Auge zu fassen.

Der Gesetzentwurf enthält auch einige Änderungen des Landesrundfunkgesetzes. Da- bei geht es um eine Anpassung an die Neuerungen des Rundfunkstaatsvertrags und um einige neue Akzente – Lockerung bei den Werbevorschriften – und darum, klarzu- stellen, dass mit den Mehreinnahmen aus der Rundfunkgebühr die Beratung von Pro- duktionsunternehmen finanziert werden darf.

Bei dieser Beratung geht es ganz wesentlich um Location, also um Bereitstellung von Drehorten, um Service für Produktionen, also schlicht darum, dass mehr schöne Filme -3-



in Schleswig-Holstein gedreht werden, das bringt Umsätze und Image für Schleswig- Holstein, das bringt zusätzliche Attraktivität für den Standort Schleswig-Holstein .

Sinnvoll ist auch, dass diese Förderung durch die bestehende gemeinsame Förderge- sellschaft von NDR und ULR durch die MSH geschehen soll, dass dafür keine neuen Institutionen geschaffen werden. Die MSH hat die Stelle eines Filmcommissioners ausgeschrieben und damit einen wichtigen Schritt in diese Richtung getan. So kann es vorangehen.

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