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Rundfunkstaatsvertrag: Kinder und Jugendliche sollen im Umgang mit Werbung gestärkt werden
Südschleswigscher Wählerverband Schleswig-Holsteinischer Landtag im Schleswig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 D - 24105 Kiel Tel. (0431) 988 13 80 Fax (0431) 988 13 82 SSW-Landtagsvertretung PRESSEINFORMATION Norderstr. 74 D – 24939 Flensburg Tel. (0461) 14 40 83 00 Fax (0461) 14 40 83 05 Kiel, d. 27.09.2000 Anke Spoorendonk Es gilt das gesprochene WortTOP 5 Rundfunkstaatsvertrag (Drs. 15/374)Der Landtag hat in den meisten Punkten bezüglich der Rundfunkstaatsverträge nur sehr beschränkte Änderungsmöglichkeiten. Sobald wir den Rahmen des von den Ministerpräsiden- ten verabschiedeten Papiers verlassen, wird der gesamte Änderungsstaatsvertrag null und nichtig. Unsere Änderungsmöglichkeiten beziehen sich also de facto hauptsächlich auf die Umsetzung des Staatsvertrages in Landesrecht. Ein Bereich, in dem wir aber Spielraum haben, ist die Verwendung der Mittel für besondere Aufgaben. Hier hat die Landesregierung geplant, dass in Kooperation von NDR und ULR eine Beratungsstelle eingerichtet werden soll. Diese soll die Umstellung auf neue Technologien begleiten sowie Medienfirmen darüber aufklären, welch schöne Kulisse Schleswig-Holstein für deren Produktionen bietet und welche Fördermöglichkeiten im Land bestehen. Das begrüßen wir natürlich, denn unser Land bietet viel mehr als Heimattöne, Schifffahrtsromantik oder bäuerliche Provinz, und das ist noch nicht genug im Rest der Republik bekannt. Wir haben allerdings unsere Zweifel, ob für diese Einrichtung ein eigener Beirat eingerichtet werden muss, oder ob diese Aufgaben nicht auch von Mitgliedern bestehender Gremien wahrgenommen werden kann. Diese Frage werden wir noch im Ausschuss erörtern müssen.Bezüglich der Vergabe terrestrischer Frequenzen für digitales Fernsehen gibt es keine Alternative zu einem Bestandsschutz für bestehende Anbieter. Besondere Aufmerksamkeit verdient aber die Protokollnotiz zu § 52 a Rundfunkstaatsvertrag. Danach erwarten die Ministerpräsidenten eine angemessene Berücksichtigung der ländlichen Räume beim Aufbau digitaler terrestrischer Fernsehnetze. Diese Forderung ist zuerst einmal zu begrüßen. Denn betrachtet man die gewöhnliche Vorgehensweise bei der Versorgung mit technischen Neuerungen, dann werden immer erst die Ballungsgebiete und erst später die ländlichen Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de Südschleswigscher Wählerverband Schleswig-Holsteinischer Landtag im Schleswig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 D - 24105 Kiel Tel. (0431) 988 13 80 Fax (0431) 988 13 82 SSW-Landtagsvertretung Norderstr. 74 D – 24939 Flensburg Tel. (0461) 14 40 83 00 Fax (0461) 14 40 83 05Bezirke mit den neuen Techniken gesegnet. Allerdings wissen wir alle, wie biegbar das Wort „angemessen“ ist. Daher besteht auch für den Landtag Anlass anzumahnen, dass die flächendeckende Versorgung auch des ländlichen Raumes mit terrestrisch basiertem digitalem Fernsehen wirklich zügig erfolgen muss. Darauf werden wir im Interesse unserer ländlichen Räume pochen müssen.Ich möchte nicht verhehlen, dass der SSW es mit äußerster Skepsis sieht, wenn die Werbung in den Medien weiter ausgedehnt wird. Die Öffnung der Möglichkeit einer Ausweitung der Werbung in regionalen Fernsehprogrammen mag für deren Finanzen gut sein, für die Verbraucher ist sie es nicht. Wir hoffen, dass von dieser neuen Ausnahmeregelung – die ja auch eine Kann-Bestimmung ist – nicht großzügig gebraucht gemacht werden wird. Das gilt auch für die neue hinzugekommene Zulässigkeit von Werbung in Krankenhausradios und ähnlichen Formen des vereinfacht zugelassenen Einrichtungsfunks.Der Landtag hat sicherlich nur begrenzte Möglichkeiten, die Werbung in den Medien einzudämmen. Angesichts der weiteren Ausweitung der Werbung fordern wir aber, dass die Förderung der Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen für den kritischen Umgang mit Werbung gestärkt wird. Diese Anstrengungen werden in den nächsten Jahren verstärkt und auf jüngere Altersgruppen ausgedehnt werden müssen. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird die Zuständigkeit der ULR für die Finanzierung von Projekten zur Stärkung der Medienkompetenz noch einmal unterstrichen. Wir fordern die ULR auf, im Rahmen dieser Aufgaben auch die Medienkompetenz für den Umgang mit Werbung zu fördern. Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de