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Wolfgang Kubicki: Noch mehr Bürokratie?
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F . D . P . F r a k t i on i m Nr. 195/2000 Schleswig-Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Mittwoch, 27. September 2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Sperrfrist: Redebeginn Telefax: 0431/9881497 E-Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Wolfgang Kubicki: Noch mehr Bürokratie?In seiner Rede zu Top 5 (Änderung Rundfunkstaatsvertrag) sagte der Vorsitzende der F.D.P.-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Die Debatten um Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages sind keine Presseinformation Höhepunkte der Tätigkeit des Parlaments. Es geht nur noch darum, das vorher in zugegebenermaßen mühsamer Kleinarbeit ausgehandelte Paket der Länder abzunicken, während die Ministerpräsidenten bereits an der nächsten Novelle stricken.Deshalb nur ein paar kurze Anmerkungen:Für die Rundfunkzahler, und das sind wir ja zwangsweise alle, ist die Gebührenerhöhung die zentrale Änderung der heute zu beratenden Novelle. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dürfen sich einen richtigen Schluck aus der Pulle genehmigen, steigen doch die Gebühren um gut 10 % an. Über eine solche Erhöhung ließe sich reden, wenn die Gebühren die einzige Einnahmequelle der Öffentlich-Rechtlichen wäre. Dem ist aber bekanntermaßen nicht so. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten tummeln sich in immer größerem Umfang auf dem Werbemarkt. Das ist ganz eindeutig nicht der Sinn der dualen Rundfunkstruktur in Deutschland. Die Entwicklung läuft im Augenblick darauf hinaus, dass wir von der Programmstruktur nur noch Privatanbieter haben, nur dass ein Teil davon sich auch noch über Gebühren finanziert. Die Öffentlich-Rechtlichen haben einen klar definierten Programm- auftrag. Solange sie über Zwangsgebühren finanziert werden, müssen sie diesen Auftrag auch erfüllen. Es kann nicht sein, dass sie den Privaten immer ähnlicher werden und ihr eigenständiges Profil immer weiter verlieren. Wenn diese Entwicklung nicht gestoppt wird, dann ist langfristig die Struktur des dualen Rundfunksystems in Deutschland und insbesondere der Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seiner jetzigen Form gefährdet. 2 Ein weiteres Ärgernis ist die Nichtentscheidung zum Thema Gebührenpflicht für internetfähige PC´s bis 2005. Mit der F.D.P. wird es keine Gebührenpflicht für PC´s geben. Niemand zwingt die Öffentlich-Rechtlichen, ihr Angebot im Internet bereitzustellen. Solange web-radio nicht einen signifikanten Anteil am Gesamtradioangebot hat und nur als Zusatzdienst angeboten wird, ist diese Diskussion aus Sicht der F.D.P. nur schädlich und muss beendet werden.Ein besonderes Highlight ist die Änderung des Paragrafen 73 Landesrundfunk- gesetz. Durch diese Neuregelung wird dem NDR die Aufgabe zugewiesen, Produktionsunternehmen zu beraten. Das Gesetz sieht weiter vor, dass der NDR über Form und Art der Beratung bestimmt, die ULR muss sich beteiligen. Sie darf aber die Rundfunkveranstalterberatung und die Infrastrukturförderung weiterhin selbst durchführen oder auf die neue Beratungseinrichtung übertragen, selbstverständlich mit den dazugehörigen Haushaltsmitteln.Der F.D.P.-Fraktion fragt sich, wen der NDR eigentlich beraten soll. Sich selbst oder die eigenen Tochtergesellschaften. Wohl kaum. Aber wen dann?Private Veranstalter etwa? Am besten noch solche, die Aufträge von privaten Anbietern durchführen sollen. Nur weil dem NDR etwa 1,1 Millionen Mark an Mehreinnahmen aus der Gebührenerhöhung zufließen, muss nicht automatisch ein neues Gremium geschaffen werden.Es ist allen bekannt, dass die F.D.P. die Landesmedienanstalten für überholt hält. Wir haben aber eine und diese kostet uns bis zu ihrer Abschaffung 7 Millionen Mark pro Jahr und beschäftigt 18 hauptamtliche Mitarbeiter.Die ULR hat bereits die Aufgabe der Rundfunkveranstalterberatung. Wenn schon die Beratungsaufgabe im Gesetz festgeschrieben wird, dann muss sie wenigstens so kostengünstig und effizient wie möglich geleistet werden. Dafür ist die ULR der richtige Ort.Auch die Möglichkeit zur Schaffung einer Förderungseinrichtung nach § 73 Absatz 5 Landesrundfunkgesetz ist unnötig. Damit würde nur unnötig Geld für die Vorhaltung einer Beratungsstruktur verbraucht werden, das viel dringender für die Verbesserung der technischen Infrastruktur im Land gebraucht wird.Was nützt denn die schöne Naturkulisse des Landes, wenn die Produktionsbedingungen so schlecht sind, dass die Teams trotzdem nicht ins Land kommen? Wenn schon Förderung aus Gebührenmitteln, dann in diesem Bereich. Der Rundfunkstaatsvertrag sieht eine Gebührenerhöhung vor, die nicht hinreichend begründet wird, führt zu einer weiteren Verzerrung der Wettbewerbsbedingungen im dualen Rundfunksystem und führt eine Beratungsstelle ein, die absehbar außer neuen Personalkosten keinen Nutzen für das Land bringen wird.Wir sollten uns im Innen- und Rechtsausschuss noch einmal sehr intensiv um den Paragrafen 73 Landesrundfunkgesetz kümmern. Es gibt keinen Grund, dieses Gesetz übereilt zu verabschieden, außer die Landesregierung will durch die Hintertür Strukturveränderungen erreichen.Die F.D.P.-Fraktion bittet um Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss.“