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27.09.00 , 17:44 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 23 und 34: Ladenöffnungszeiten

Sozialdemokratischer Informationsbrief


Landtag Kiel, 27.09.00
aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn



Wolfgang Baasch zu TOP 23 und 34:

Ladenöffnungszeiten

Die Auseinandersetzung mit dem Ladenschlussgesetz ist eine hoch emotionale Ange- legenheit. Vehemente Befürworter des bestehenden Ladenschlussgesetzes treffen auf gnadenlose Deregulierer, die das gesamte Ladenschlussgesetz am liebsten einstamp- fen würden.

Und, es ist ein Thema, zu dem jeder in der Diskussion etwas beisteuern kann. Sich aber seriös mit dem Ladenschlussgesetz zu beschäftigen, heißt, auch eine Reihe ge- samtgesellschaftlicher Aspekte zu berücksichtigen.

Zum Beispiel:

- Strukturen und Wettbewerbsverhältnisse im Einzelhandel, - Auswirkungen auf den privaten Konsum, die Umsätze und das Preisniveau, - die Interessen der Verbraucher, - Beschäftigungswirksamkeit.

Nicht zuletzt erhofft man sich von erweiterten Ladenöffnungszeiten auch die Entzer- rung von Verkehrsspitzen und Belebung der Innenstädte.

Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion und SPD-Landesvorstand Verantwortlich: Manfred Schröder Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Zu hinterfragen bleibt aber auch, wie mit dem Ladenschlussgesetz der Schutz und die Rechte von Beschäftigten gewahrt werden können. Eine Feststellung bleibt zumindest: Nach der 1996 vorgenommenen Änderung des Ladenschlussgesetzes hat es keinen maßgeblichen Beschäftigungsschub im Einzelhandel gegeben. Das Argument, längere bzw. veränderte Ladenöffnungszeiten würden zu mehr Beschäftigung verhelfen, ist durch diese Erfahrungen eindeutig widerlegt.

Eine veränderte Ladenschlussregelung muss nicht allein die Ausweitung von Ver- kaufs- bzw. Einkaufszeiten und die weitere Kommerzialisierung des gesellschaftlichen Zusammenlebens zum Ziel haben, sondern sie sollte die Dienstleistungen im Handel den sich verändernden Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen anpassen. Und, für die Zukunft ein ganz wichtiger Hinweis: Sie muss eine Wettbewerbsfähigkeit von Geschäften gegenüber neuen Dienstleistungen sichern. Internet und die Möglich- keiten des Einkaufens im virtuellen Raum erfordern auch, dass der stationäre Handel darauf angemessen reagieren kann.

Das Ladenschlussgesetz sollte unter Wahrung der Interessen der Beschäftigten sowie des Sonn- und Feiertagsschutzes flexibilisiert werden. Und es wäre schön, wenn es wieder eine für alle geltende bundeseinheitliche Regelung zum Ladenschluss gäbe. Eine Regelung, die eine sozialverträgliche Ausweitung von Ladenöffnungszeiten bei Berücksichtigung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Beschäftigten fest- schreibt. Klar muss auch sein: Die Sonn- und Feiertage müssen auf Dauer und ver- bindlich verkaufsfrei bleiben, denn zumindest einen Ruhetag pro Woche braucht jeder Mensch.

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