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Karl-Martin Hentschel zum Ladenschluss: Innenstädte und Tante Emma stärken!
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Sperrfrist: Redebeginn Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 Zu TOP 23, 34, Ladenschlussgesetz, erklärt E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Karl-Martin Hentschel, wirtschaftspolitischer Internet: www.gruene.ltsh.de Sprecher der Landtagsfraktion: Nr. 206.00 / 27.09.2000Innenstädte und Tante Emma stärken!Ich begrüße es, dass die Diskussion um die Ladenschlusszeiten mittlerweile wesentlich diffe- renzierter geführt wird. Auch die Wirtschaftsstaatssekretäre der Länder haben ja bereits von einer völligen Abschaffung des Ladenschlusses Abstand genommen. Das von der Bundes- arbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels in Auftrag gegebene Gutachten des Verfassungsrechtlers Professor Isensee macht deutlich, dass eine völlige Ab- schaffung auch verfassungsrechtlich nicht möglich ist.Eine Aufhebung des Ladenschlusses würde aber auch die angestrebten Ziele – nämlich die Stärkung des Einzelhandels und Stärkung der Innenstädte sowie Verbesserung des Service für die VerbraucherInnen - nicht erreichen. Vielmehr wäre zu befürchten, dass wenige riesige „Rund-um-die-Uhr-Supermärkte“ mit großem Parkplatz auf der grünen Wiese entstehen wür- den, während die kleinen Geschäfte und die Innenstädte einmal mehr die Leidtragenden wä- ren.Deshalb schlage ich folgende Punkte für eine Neuregelung vor: Der Sonn- und Feiertags- schutz bleibt bestehen. Auch eine temporäre Öffnung an den Adventssonntagen lehne ich ab. Die Gliederung der Woche in Sonntag und Werktage ist eine kulturelle Errungenschaft, die nicht weiter angegriffen werden sollte. Deshalb lehne ich auch eine weitere Kommerziali- sierung des Advents ab.Eine weitere allgemeine Liberalisierung halte ich nicht für sinnvoll. Statt dessen sollten gezielt Liberalisierungen vorgenommen werden, um strukturpolitische Ziele zu erreichen. Dazu ge- hören: 1. Das City-Privileg: Die Kommunen sollten gezielt städtische Einzelhandelsgebiete in den von der Landesplanung ausgewiesenen Ober- und Mittelzentren mit erweiterter La- denöffnungszeit ausweisen können. 2. Die Tourismus-Regelung: Es sollten vereinfachte Sonderregelungen für Kommunen mit starkem Tourismus eingeführt werden. 3. Tante-Emma-Läden: Unter bestimmten Bedingungen (z.B. Läden ohne ArbeitnehmerIn- nen) sollten die Kommunen Läden in Wohngebieten oder Dörfern zur Versorgung der umliegenden Bewohner mit Artikeln des täglichen Bedarfs vom Ladenschluss ausneh- men können. Dies gälte dann auch für Nebenerwerbsgeschäfte in ländlichen Betrieben und Gaststätten.Der Deutsche Städtetag und der Handelsverband BAG stellten das oben erwähnte Rechts- gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Josef Isensee vor, nach dem eine räumliche Diffe- renzierung der Öffnungszeiten verfassungsrechtlich zulässig ist. Städtetags- Hauptgeschäftsführer Articus forderte die Bundesregierung auf, durch eine gesetzliche Rege- lung die Städte zu ermächtigen, per Satzung die Gebiete festzulegen, in denen an Werkta- gen ein späterer Ladenschluss zulässig ist. Das Rechtsgutachten von Prof. Isensee bestätigt diese Forderungen: “Die Beteiligung des kommunalen Satzungsgebers an der Einführung des City-Privilegs und seiner räumlichen Bemessung ist sachgerecht.”Der von meiner Fraktion gestellte Antrag enthält noch einen weiteren Punkt, der die Gewerk- schaften betrifft. Die Gewerkschaften sind in einem umfassenden Wandel begriffen. Dieser Wandel hat erheblich damit zu tun, dass die klassische Betriebsform der Industrie, als in ei- nem großen Betrieb mehrere 1000 Arbeiter auf engem Raum tätig waren, nur noch selten zu finden ist. Gerade im Bereich der Dienstleistungen, der bereits weit über die Hälfte aller Ar- beitnehmerInnen umfasst, sind die unterschiedlichsten Arbeitsformen und Betriebsformen zu finden, die eine gewerkschaftliche Werbung und Organisation erschweren.Aufgrund dieser Entwicklung bekommen die Gewerkschaften in diesen Bereichen zuneh- mend den Charakter von Interessenverbänden. Das Verbandsklagerecht könnte zumindest eine Lücke schließen, die durch die Zersplitterung der Arbeitsformen aufgerissen wurde und häufig es den Gewerkschaften unmöglich macht, verbindlich geschlossene Verträge und Verstöße gegen Gesetze einzuklagen.Deshalb, meine Damen und Herren, glaube ich, dass es sachgerecht wäre, wenn es zu ei- nem runden Tisch in Sachen Ladenschluss käme, der eine Liberalisierung in dem von uns dargestellten Sinne mit einer Stärkung der Gewerkschaften im Dienstleistungssektor verbin- den würde. Ich würde mich freuen, wenn der Landtag Schleswig-Holstein sich den Auffas- sungen des Deutschen Städtetages, des deutschen Gewerkschaftsbundes und meiner Frak- tion in diesem Sinne anschließen könnte. ***