Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Günther Hildebrand zum Wegweiserecht bei häuslicher Gewalt
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Nr. 202/2000 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Freitag, 29. September 2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!In seinem Beitrag zu TOP 22 (Wegweiserecht bei häuslicher Gewalt) sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der F.D.P.-Landtags- fraktion, Günther Hildebrand:Die Fraktionen sind sich einig, einen Versuch zur modellhaften Einführung des Wegweisrechts in Schleswig-Holstein durchzuführen. Presseinformation Das Wegweiserecht, auch als sogenannter „Platzverweis“ bekannt, wurde in Österreich im Jahr 1997 eingeführt. Baden-Württemberg hat sich von den österreichischen Erfahrungen inspirieren lassen und Mitte diesen Jahres einen Modellversuch in Zusammenarbeit mit mehr als 40 Städten und Gemeinden gestartet.Die bisher vorliegenden Erfahrungen zeigen, dass dieses Rechts- instrument den Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt deutlich verbessern kann. Neben der Klärung rechtlicher Fragen muss noch die Arbeit verschiedenster Stellen und Organisationen koordiniert werden. Das Wegweiserecht wird nur dann seine Wirkung entfalten können, wenn es in ein weitergehendes Beratungsangebot eingebettet ist.Diese Probleme können im Rahmen eines Modellversuches am besten gelöst werden.Der Antrag überträgt die Aufgabe der Entwicklung des Modells allein auf die Exekutive und weist dem Parlament nur die Aufgabe der begleitenden Kontrolle in Form der Entgegennahme von Zwischenberichten zu.Dieser Weg ist gangbar und entspricht dem Willen der Antragstellerin, die möglichst rasch zu einer ersten modellhaften Umsetzung gelangen möchte.Die F.D.P.-Fraktion hätte sich mehr parlamentarische Beteiligung in der Konzeptionsphase gewünscht, respektiert aber selbstverständlich im Sinne des gemeinsamen Antrag den Willen der Antragstellerin.Ich glaube wir alle sind uns einig, dass in Schleswig-Holstein das Rad nicht neu erfunden werden muss. Die Erfahrungen aus Österreich und 2 aus Baden-Württemberg müssen die Grundlage des Konzepts in Schleswig-Holstein bilden.Es ist insbesondere auf zwei Dinge zu achten.Die erfolgreiche Anwendung des Instruments der Wegweisung ist auf eine gut funktionierende Koordination aller beteiligten Behörden und Einrichtungen angewiesen. Dies muss gerade in der Erprobungsphase, in der alle beteiligten Neuland betreten, gewährleistet sein.Zum zweiten gehören Auseinandersetzungen im sogenannten „sozialen Nahraum“ für die Polizistinnen und Polizisten zu den schwierigsten Einsätzen.Eine umfassende Schulung und gute Informationen zum Thema sind unbedingt notwendig, um den Modellversuch erfolgreich zu gestalten.Die F.D.P. regt deswegen an, den Polizistinnen und Polizisten frühzeitig Informationsmaterial speziell zu diesem Thema zur Verfügung zu stellen. Eine Orientierung an der Praxis von Baden-Württemberg, wo eine „Handreichung Polizeiliches Einschreiten bei Gewaltkonflikten im sozialen Nahbereich“ erarbeitet wurde, erscheint mir dabei sinnvoll.“