Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

29.09.00 , 15:15 Uhr
FDP

Christel Happach-Kasan zur "Hamburger Hallig"

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Nr. 209/2000 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Freitag, 29. September 2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
In ihrem Redebeitrag zu TOP 14 (Hamburger Hallig) sagte die umweltpolitische Sprecherin der F.D.P.-Landtagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan:
„Die Hamburger Hallig ist 216 ha groß. Sie ist durch einen 1885 gebauten Damm mit dem Festland verbunden. Zwischen der Hallig und dem



Presseinformation Festland gibt es große zusammenhängende Salzwiesenflächen, die ein Rastgebiet von internationaler Bedeutung für mehrere Vogelarten sind sowie ein bedeutendes Brutgebiet für Küstenvögel. Die Hamburger Hallig steht seit mehreren Jahrzehnten unter Naturschutz und ist Teil des Nationalparks Wattenmeer seit seiner Gründung vor nunmehr fast genau 15 Jahren.
Auf der Warft der Hamburger Hallig existiert ein Gasthaus, an der Westseite der Hallig besteht eine Badestelle. Im Synthesebericht ist die Hamburger Hallig als Erholungsgebiet beschrieben (Karte 38), bis zu 100.000 Menschen besuchen die Hallig während einer Saison.
Die Neuverpachtung des Gasthauses hat den Streit ausgelöst, über den wir hier beraten. Der Streit ist direkte Folge des Streits um die Novellierung des Nationalparkgesetzes. Er zeigt, dass die Landesregierung noch eine Menge zu tun hat, um das in der vergangenen Legislaturperiode verspielte Vertrauen der Menschen an der Nordseeküste in staatliches Handeln zurückzugewinnen.
Über die Verpachtung einer Liegenschaft entscheidet in aller Regel der Eigentümer oder die Eigentümerin. Dieses Grundprinzip muss nach Auffassung der F.D.P. unangetastet bleiben. Eigentümer der Hamburger Hallig einschließlich des Gasthauses ist das Land Schleswig-Holstein. Die Entscheidung über die Verpachtung liegt somit beim Land. Für die Verwaltung und gegebenenfalls Verpachtung solcher Liegenschaften hat die Landesregierung die GMSH gegründet. Im Arbeitskreis der Hamburger Hallig war man sich jedoch einig, dass die GMSH das Gebäude nicht verpachten sollte. Ich nehme mit Verwunderung zur Kenntnis, dass diese Entscheidung des Arbeitskreises von der Landesregierung akzeptiert wurde.
Trotz dieser Einigkeit in der Frage, wer den Gasthof nicht verpachten soll, sowie der Einigkeit über das vom Arbeitskreis Hamburger Hallig 2 erarbeitete Nutzungskonzept für die Liegenschaft, entstand eine Konfrontation darüber, wer die Verpachtung vornehmen soll.
Diese Konfrontation sowie die mediale Begleitung erwecken den Eindruck, als sollte die Schlacht um die Novellierung des Nationalparkgesetzes noch einmal geführt werden. Zu diesem Eindruck trägt bei, dass zum Vorschlag des Landes, der Nationalparkservice GmbH die Verpachtung zu übertragen, keine selbstverständliche und überzeugende Alternative genannt wird, es sie möglicherweise auch nicht gibt.
Aus der Region kommt der Vorschlag, dass ein noch zu gründender Zweckverband aus den dortigen Kommunen die Verpachtung vornehmen sollte. Die Gründung eines Zweckverbandes erfordert eine Satzung, die Bildung von Verbandsorganen und deren Besetzung mit geeigneten Personen. In Zeiten, in denen wir über Aufgabenstraffung, Deregulierung, Vereinfachung der Behördenstruktur reden, ist dies ein Vorschlag von gestern. Es ist eine Hilfskonstruktion. Schließlich sind mit der Gründung des Verbandes noch keine Finanzmittel für die notwendige Gebäudeunterhaltung bereitgestellt und es ist nicht bedacht, dass selbstverständlich das Land das letzte Wort über die Verpachtung seiner Liegenschaft behält. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie wären doch auch nicht damit einverstanden, dass der Bürgermeister von Kiel über die Nutzung des Landeshauses hier entscheidet.
Wer die gestern verlorenen Schlachten noch einmal schlägt, verliert in aller Regel ein zweites Mal. Dieser Streit über die Verpachtung eines Gasthofes nützt all denen, die den Konflikt um die Novellierung des Nationalparkgesetzes am Leben erhalten wollen, sonst niemand. Das kann man politisch so wollen, aber es ist naiv zu glauben, andere würden das nicht merken. Das Anliegen der Menschen in der Region ist nicht die Fortführung des Streits, sondern die Stärkung des touristischen Angebots bei Wahrung der Interessen des Naturschutzes. Daher ist vom Arbeitskreis einstimmig ein Nutzungskonzept für die Hallig erarbeitet worden, das genau diesen Zielsetzungen Rechnung trägt. Dieses Konzept halte ich für gut, und es sollte umgesetzt werden.
Die beiden vorliegenden Anträge gehen leider in keinem Punkt auf die Umsetzung des Konzeptes ein. Daher wird die F.D.P. beide Anträge ablehnen.
Die Landesregierung ist aufgefordert, eigene Anstrengungen zu unternehmen, um das während der Novellierung des Nationalparkgesetzes verloren gegangene Vertrauen der Bevölkerung in staatliches Handeln zurückzugewinnen.“

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen