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Arno Jahner und Wolfgang Baasch: Krankenkassen sollen für alle Einsätze des Rettungsdienstes bezahlen
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 04.10.00, Nr.: 186/2000Arno Jahner und Wolfgang Baasch:Krankenkassen sollen für alle Einsätze des Rettungsdienstes bezah- len„Geld oder Leben – das darf nicht für den Rettungsdienst gelten“, fordern der gesund- heitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Arno Jahner, sowie der Vorsitzen- de des Arbeitskreises Soziales, Wolfgang Baasch. Dass diejenigen, die den Rettungs- dienst rufen, für dessen Fehleinsatz die Kosten übernehmen müssen, könne schlimme Folgen haben: Angehörige oder Unbeteiligte, die Zeugen einer akut lebensbedrohli- chen Gefährdung eines Menschen werden, könnten deshalb zögern, einen Rettungs- dienst zu alarmieren, mahnt Jahner. Sie fordern, dass die Einsätze von Rettungsdiens- ten in jedem Fall von den Krankenkassen bezahlt werden.Unter Fehleinsätzen sind Fahrten der Rettungsdienste zu verstehen, die keinen Transport eines Patienten zur Folge haben, weil dieser vor Ort durch das Rettungs- dienstpersonal ausreichend versorgt werden konnte oder sich seine Erkrankung oder Verletzung als nicht schwerwiegend herausgestellt hat oder aber weil er am Notfallort verstorben ist.Jahner verweist auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, demzufolge Fehlfahrten gebührenfähige Leistungen sind. Nach Sozialgesetzbuch V müssen die Krankenkassen für „notwendige“ Krankentransporte aufkommen – Fehlfahrten fallen derzeit jedoch nicht unter diesen Begriff.„Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordern deshalb die Landesre- gierung in einem Antrag auf, sich durch Verhandlungen mit der Bundesregierung für eine Änderung des Sozialgesetzbuches oder des Rettungsdienstgesetzes einzuset- Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion und SPD-Landesvorstand Verantwortlich: Manfred Schröder Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-zen, damit es hier eine klare Regelung gibt“, erläutert Arno Jahner. Sozialministerin Heide Moser hat in diesem Sinne bereits ein Schreiben an Gesundheitsministerin And- rea Fischer gerichtet. Darin spricht sie sich dafür aus, dass Versicherte der gesetzli- chen Krankenversicherung Anspruch auf Leistungen des Rettungsdienstes haben sol- len – unabhängig davon, ob dem Einsatz ein Transport zur weitergehenden Behand- lung folgt.Der Antrag der Koalitionspartner ist vom Landtag zur Beratung in den Sozialausschuss über- wiesen worden. (SIB)