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06.10.00 , 13:48 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zum Fall Rohwer/Mantik: Immer mehr Fragen

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Nr. 217/2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Kiel, Freitag, 6. Oktober 2000 E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Fall Rohwer/Mantik
Wolfgang Kubicki: Immer mehr Fragen - Kleine Anfrage zur Weitergabe des BeStra-Vermerkes an den Staatssekretär im Wirtschaftsministerium -
Die weiteren Äußerungen des Wirtschaftsministers zum Fall der



Presseinformation Weitergabe des sogenannten BeStra-Vermerkes werfen nach Einschätzung des Vorsitzenden der F.D.P.-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki, eine Reihe von Fragen auf.
Kubicki hat heute in dieser Sache eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet, die als Anlage beigefügt ist.



Anlage 2
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ #N!# 15. Wahlperiode 06.10.00



Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki F.D.P. und
Antwort der Landesregierung -



Weitergabe eines BeStra-Vermerkes der Staatsanwaltschaft Lübeck durch Herrn Minister Rohwer an Herrn Staatssekretär Mantik


Ich frage die Landesregierung:

1. Ist es in dienstrechtlichen Angelegenheiten üblich, dass der Dienstvorgesetzte vor einer Entscheidung für die Landesregierung und zu Lasten der Landeskasse anwaltlichen Rat einholt?

2. Wie ist das Verfahren hierfür innerhalb des Organisationsbereiches der Landesregierung geregelt?
3. Teilt die Landesregierung die von dem anwaltlichen Berater des Wirtschaftsministers geäußerte Rechtsauffassung, mit Zuleitung eines BeStra-Vermerkes durch die Staatskanzlei an den Minister werde dieser BeStra-Vermerk Teil der Personalakte des Betroffenen – hier Staatssekretär Mantik – und es werde gleichsam die Pflicht des Dienstvorgesetzten – hier Minister Rohwer – ausgelöst, den BeStra-Vermerk dem Betroffenen im Wortlaut zur Verfügung zu stellen?
4. Welche Erklärung hat die Landesregierung, dass Minister Rohwer vor der Weitergabe des BeStra- Vermerkes an Staatssekretär Mantik zwar einen Anwalt konsultiert, nicht aber beim Innenministerium oder beim Justizministerium oder bei der Staatskanzlei Rücksprache genommen und sich deren sachverständigen Rat zu Nutze gemacht hat?
5. Hält die Landesregierung unter Wahrung des Grundsatzes einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Klärung einer Rechtsfrage für sinnvoll, wenn und soweit entsprechender juristischer Sachverstand in ihrem eigenen 3 Organisationsbereich vorhanden ist?
6. Ist die Landesregierung bereit, sämtliche in ihrem Verfügungsbereich bestehenden BeStra- Vermerke, soweit sie Landesbedienstete betreffen, den jeweiligen Dienstvorgesetzten zur Verfügung zu stellen, damit diese die jeweils Betroffenen im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht ausreichend und angemessen unterrichten können? Wenn nein, warum nicht?
7. Besteht nach Auffassung der Landesregierung, die Richtigkeit der Rechtsauffassung des anwaltlichen Beraters des Wirtschaftsministers, die dieser sich zu eigen gemacht hat, unterstellt, unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht einen Anspruch auf Gleichbehandlung aller im Landesdienst von vergleichbaren Vorgängen – Einleitung bzw. Fortführung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens – Betroffenen? Wenn ja, wie will die Landesregierung künftig diesem Anspruch auf Gleichbehandlung Rechnung tragen?
8. Wie wird die Landesregierung künftig bei der Übermittlung von BeStra-Vermerken durch das Justizministerium an die Staatskanzlei verfahren? Muss im konkreten Fall dasvon ausgegangen werden, dass auch künftige BeStra-Berichte über den Dienstvorgesetzten Minister Rohwer Herrn Staatssekretär Mantik zugeleitet werden?



Wolfgang Kubicki

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