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18.10.00 , 10:23 Uhr
SPD

Helmut Jacobs zu TOP 5: Oberflächenwasserabgabegesetz

Sozialdemokratischer Informationsbrief


Landtag Kiel, 18.10.00
aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn



Helmut Jacobs zu TOP 5:

Oberflächenwasserabgabegesetz


Die Einführung einer Oberflächenwasserabgabe ist bereits in der Julitagung erörtert worden. Die CDU hatte das Thema auf die Tagesordnung gesetzt, weil sie diese Ab- gabe nicht wollte. Sie sei angeblich verfassungswidrig, wirtschaftsfeindlich und würde nur fiskalischen Zwecken dienen. Eine erneute juristische Überprüfung hat ergeben, dass das Gesetz verfassungsgemäß ist. Der Bund hat zwar eine Rahmenkompetenz für den Wasserhaushalt, macht aber von dieser Kompetenz nicht in der Weise Gebrauch, dass die Regelung von Wasserentnahmeentgelten durch die Länder aus- geschlossen wäre. In anderen Bundesländern wird diese Abgabe bereits mehrere Jah- re erhoben und hat sich bewährt. In Schleswig-Holstein fällt sie im Vergleich sogar sehr bescheiden aus. Während andere Länder bis zu 4 Pfennig pro Kubikmeter Was- ser erheben, belassen wir die Abgabe bei 1,5 Pfennig. Betriebe, die einen Jahresbe- trag von unter 5.000 DM erreichen würden, werden völlig verschont.

Da die Abgabe in der Hauptsache von den Kernkraftwerken aufgebracht wird, kann nicht von einer Gefährdung des Wirtschaftsstandortes Schleswig-Holstein gesprochen werden. Es ist schlecht möglich, mit einem Kernkraftwerk abzuwandern. Außerdem a- gieren die Betreiber unserer Kraftwerke HEW und


Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



PreußenElektra bundesweit und sind sogar höhere Abgaben gewohnt. Es wird ver- dammt, dass es sich bei der Abgabe um eine rein fiskalische Maßnahme handele. In Anbetracht einer immer schwieriger werdenden Haushaltssituation muss natürlich nach weiteren Einnahmemöglichkeiten geschaut werden. Es handelt sich nicht um ein Abkassieren oder Abzocken.

Mit der Oberflächenwasserabgabe soll der wirtschaftliche Vorteil, den Einzelne durch die Inanspruchnahme des Rechtes zur Entnahme von Oberflächenwasser erzielen, mit einer Abgabe belegt werden. Die Entnahme einer schützens- und erhaltenswerten na- türlichen Ressource wie das Oberflächenwasser aufgrund eines Rechtes oder einer Befugnis verschafft dem Einzelnen die Teilhabe an einem Gut der Allgemeinheit und damit einen Sondervorteil gegenüber denjenigen, denen eine solche Nutzung nicht oder nicht im gleichen Umfang gestattet ist.

Die Abgabenerhebung ist auch von der Intention geleitet, dass einerseits die Einnah- men des Landes immer weiter sinken und andererseits die Kosten für die Erhaltung der Umwelt stetig ansteigen. Auf allen staatlichen Ebenen und im kommunalen Be- reich steht die Erfüllung von Aufgaben des Umweltschutzes einem steigenden Finanz- bedarf gegenüber. Ohne die Einnahme der Oberflächenwasserabgabe wäre der Um- welthaushalt nicht auszugleichen gewesen. Nachdem wegen des Wegfalls der Lan- desabfallabgabe bereits auf die Bezuschussung von Altlastensanierungen und abfall- wirtschaftlichen Projekten völlig verzichtet werden musste, wären jetzt auch andere Haushaltstitel in Gefahr. Ich sage hier ganz deutlich: Wer gegen die Abgabe ist, riskiert z. B. einen weiteren Rückgang der Zuschüsse für die Wasser- und Bodenverbände. Diese Mittel wurden in den letzten Jahren bereits erheblich zurückgefahren. Durch die neue Abgabe kann man endlich dem Landesverband einen festen Betrag garantieren. Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2001 ist ein Abgabevolumen von 46 Mio. veran- schlagt, da es sich um Vorauszahlungen von 75 % handelt. In den darauffolgenden Jahren werden 62 Mio. erwartet. Die Hälfte der Abgabe ist für ökologische Maßnah- men zu verwenden. Angesetzt sind im Haushalt Maßnahmen im Bereich biologischer Flächenschutz und Artenschutz (11 Mio.), Zuweisungen an den Landesverband der -3-



Wasser- und Bodenverbände (10 Mio.) und Maßnahmen zur Unterhaltung der Gewäs- ser (1,3 Mio.). Der Vorwurf, dass diese Haushaltstitel nicht zusätzlich seien, mag zwar teilweise richtig sein, aber sicher ist auch, dass diese von mir eben genannten Maß- nahmen ohne Abgabe weiter gekürzt werden müssten.

Es gab Überlegungen, Ausnahmen für bestimmte Branchen oder Gewerbezweige vor- zunehmen. Hier hat man insbesondere an das Pumpspeicherkraftwerk Geesthacht gedacht. Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet aber eine solche Ausnahme. Es dient im übrigen nicht der Stromversorgung in Spitzenlastzeiten, sondern der Netzre- gelung.

Als vor 25 Jahren die ersten größeren Kernkraftwerke gebaut wurden, wurden Eingriffe in die Natur noch relativ bedenkenlos hingenommen. Heute gilt, dass kein Eingriff in die Natur umsonst zu haben ist. Wer Wasser entnimmt, nutzt und wieder einleitet, soll- te dafür bezahlen.

Ich bitte um Überweisung des Gesetzesentwurfes an den Umweltausschuss.

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