Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Christel Aschmoneit-Lücke zur Oberflächenwasserentnahmeabgabe
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P.Nr. 226/2000 F . D . P . F r a k t i on i m Schleswig-Holsteinischen Landtag Kiel, Mittwoch, 18. Oktober 2000 Landeshaus, 24171 Kiel Postfach 7121 Sperrfrist: Redebeginn Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Es gilt das gesprochene Wort! E-Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.deChristel Aschmoneit-Lücke zur OberflächenwasserentnahmeabgabeIn ihrem Debattenbeitrag zu TOP 5 (Oberflächenwasser- abgabegesetz) sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der F.D.P.-Landtagsfraktion, Christel Aschmoneit-Lücke: Presseinformation „Wenn wir kein Geld mehr haben, dann nehmen wir es denen weg, die wir sowie nicht mögen. Das ist die ganze Philosophie, die hinter dieser Abgabe steht. Die Idee ist ja nicht neu. Man denke nur an die Ökosteuer und die Mineralölsteuer. Neu ist allerdings die Wahrheitsliebe - man kann auch sagen Schamlosigkeit - mit der Regierung und die sie tragenden Fraktionen das Ziel Abkassieren, vertreten. Das Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten hat im Juni auf eine kleine Anfrage der Kollegin Ursula Sassen geantwortet, • dass die entnommene Wassermenge dem Naturhaushalt in vollem Umfange wieder zugeführt wird, • dass die Wiedereinleitung des entnommenen Wassers erst dann geschieht, wenn es sich wieder auf die zulässige Temperatur abgekühlt hat und • dass sich im Bereich der Einleitungsstellen keine ökologischen Veränderungen ergeben.Folgerichtig hat dann die Staatssekretärin Berg am 29. Juni vor dem Finanzausschuß erklärt, die Verhinderung ökologischer Schäden stehe nicht im Vordergrund der Überlegungen. Die Oberflächenwasserentnahme sei keine Lenkungsabgabe. Herr Staatssekretär Döring hat in derselben Sitzung betont, es sei zu keinem Zeitpunkt behauptet worden, bei der Oberflächenwasserabgabe handele es sich um eine Lenkungsabgabe. Mit diesen Äußerungen hat die Landesregierung hinreichend zugegeben, dass es keine ökologischen Gründe für die Erhebung der Oberflächenwasserabgabe gibt. Die gestrigen Äußerungen des Fraktionsvorsitzenden der Grünen, der die Abgabe als: „Guter Finanzierungsbeitrag, den wir für die Konsolidierung des Haushaltes gerne nutzen.“ bezeichnet, müssen 2 auch den letzten Zweifel hinsichtlich der Zielrichtung dieses Gesetzes beseitigen. Geradezu rührend sind da die Versuche der Kollegin Heinold, das Unterfangen doch noch mit einem ökologischen Mäntelchen zu versehen. Ich erlaube mir aus dem Protokoll der Landtagssitzung vom Freitag, den 14. Juli diesen Jahres zu zitieren: „Selbstverständlich ist die Oberflächenwasserentnahmeabgabe ökologisch begründet.“ Liebe Frau Kollegin Heinold, glauben Sie eigentlich nach den gestrigen Äußerungen Ihres Fraktionsvorsitzenden selbst noch daran? Und ich darf Sie weiter aus demselben Protokoll zitieren: „Die neue Umweltabgabe soll die Unternehmen anhalten, sich darüber Gedanken zu machen, ob unter anderem die Kühlung von Kraftwerken nicht mit weniger ökologischen Beeinträchtigungen bewerkstelligt werden könnte.“ Sie wissen doch selbst, dass gerade für die betroffenen Unternehmen das Oberflächenwasser ein notwendiger Produktionsfaktor ist, der kaum ersetzt werden kann. Und die Kernkraftwerke, die den Löwenanteil bezahlen müssen, sollen sich ja gar keine Gedanken über umweltfreundlichere Kühlung machen. Sie sollen nach den Vorstellungen der Grünen schlicht verschwinden. Auch das gibt ja Ihr Kollege Hentschel ganz unverhohlen zu, wenn er sagt: „Wir sind uns bewußt, dass es sich um eine zeitlich begrenzte Einnahme handelt, die nur so lange funktioniert, wie die Kraftwerke laufen.“ Den Vogel schießt allerdings Umweltminister Klaus Müller mit seiner Argumentation ab. Für ihn bedeutet diese Abgabe „auch ein Mehr an Gerechtigkeit“. Die angeblich ökologischen Komponenten verliert er selbstverständlich auch nicht aus den Augen und schließlich will er die zusätzliche Landesabgabe damit rechtfertigen, dass durch die große Berliner Steuerreform die Unternehmen ja ohnehin entlastet würden. Meine Damen und Herren auf der linken Seite des Hauses, lieber Herr Kollege Hentschel, lieber Herr Kollege Hay, ob das wohl im Sinne der Bemühungen Ihrer Parteifreunde in Berlin ist? Die Bundesregierung verkündet doch wohl nicht die größte Steuerreform in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, damit die Länder ihrerseits zusätzliche Belastungen erfinden. Die Einführung einer Oberflächenwasserabgabe ist ökologisch nicht begründet, sie ist ökonomisch verfehlt und mit Sicherheit kein Zeichen solider Finanzpolitik. Die Abgabe dient ausschließlich fiskalischen Zwecken. Sie soll dazu beitragen die von der Landesregierung selbst verschuldeten Haushaltslöcher zu stopfen und die maroden Landesfinanzen zu sanieren. Selbst dazu wird sie nicht taugen.Stattdessen schadet sie der Wirtschaft. Sie ist insgesamt schlecht für den Standort Schleswig-Holstein. Deshalb lehnt die F.D.P. den Gesetzentwurf ab“.