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18.10.00 , 15:14 Uhr
FDP

Christel Happach-Kasan: Leitlinien für eine ordnungsgemäße Landbewirtschaftung sind überflüssig

F.D.P. L a n d ea g e f r a kntdoSchleswig-Holstein t s v s r b a i n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Christian Albrecht Pressesprecher Pressesprecher V.i.S.d.P. V.i.S.d.P.

F.D.P. Fraktion im Nr. 229/2000 F.D.P. Landesverband Schleswig- Holsteinischen Landtag Schleswig- Holstein Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Mittwoch, 18. Oktober 2000 Russeer Weg 132, 24109 Kiel Postfach 7121 Telefon: 0431/535930 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/5359320 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: landesverband@fdp-sh.de E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Christel Happach-Kasan: Leitlinien für eine ordnungsgemäße Landbewirtschaftung sind überflüssig
In ihrem Debattenbeitrag zu TOP 15 (Leitlinien für eine ordnungsgemäße Landbewirtschaftung) sagt die agrarpolitische Sprecherin der F.D.P.- Landtagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan:



Presseinformation „Die F.D.P. unterstützt den Antrag der CDU und bedankt sich bei den Kollegen für die sachgerechte Aufarbeitung der Kleinen Anfragen der F.D.P.
Für die Leitlinien gilt, was auch sonst Gültigkeit hat: Gut gemeint, ist nicht gut gemacht.
Vor der Erarbeitung solcher Leitlinien muss doch die Beantwortung der Frage stehen, wer braucht sie. Schon bei der Beantwortung dieser Frage hat die Landesregierung versagt.
Niemand braucht die Leitlinien. Sie sind überflüssig.
Die Landwirte und Landwirtinnen brauchen sie nicht, weil von ihnen verlangt wird, im Rahmen der bestehenden Gesetze zu handeln, egal was in irgendwelchen Leitlinien aufgeschrieben oder vereinbart wurde. Die Behörden brauchen sie ebenfalls nicht, weil für sie dasselbe gilt.
Bleiben die echten und vermeintlichen Naturschützer. Auf sie zielt ja wohl die Überschrift „Dialog statt Konfrontation“, die die Landesregierung gewählt hat.
Sie könnte als Indiz für einen Erkenntnisgewinn der Landesregierung bewertet werden. Doch mit der Erkenntnis, dass durch Dialog mehr zu erreichen ist als durch Konfrontation, läuft die Landesregierung den vor Ort praktisch arbeitenden Naturschützern hinterher. Diese sind allein an praktischen Verbesserungen für die Natur interessiert und deshalb suche sie seit langem das Gespräch mit der Landwirtschaft. Und sie gelangen dabei zu konkreten Ergebnissen, die sich sehen lassen können. Diese Naturschützer brauchen die Leitlinien also auch nicht.
Bleiben die ideologisch ausgerichteten Gutmenschen. Diese hat die Landesregierung immer gerne hofiert und in ihrem Glauben bestärkt, sie wären im Besitz der reinen Wahrheit. Es ist nicht zu erwarten, dass sie 2 sich von ihrem Konfrontationskurs verabschieden, frei nach dem Motto, Naturschutz lohnt erst, wenn er den Bauern weh tut. Die Qualität der „Leitlinien“ ist unterschiedlich.
• Ein Teil ist trivial, beschreibt die gängige Praxis der Landwirtschaft. Diese Leitlinien sind überflüssig aber immerhin unschädlich. Z. B. ist die „Sicherung der nachhaltigen Ertragsfähigkeit des Bodens“ (2.1.1.) langjährige Praxis der schleswig-holsteinischen Landwirtschaft und Grundlage ihres Erfolges. • Ein Teil beschreibt die vorhandene Gesetzeslage. Sie ist den Landwirtinnen und Landwirten bekannt, eine Wiederholung überflüssig, aber ebenfalls unschädlich. • Spannend wird es bei verschiedenen Bestimmungen, die das Handeln von Landwirten und Landwirtinnen stärker regulieren, als die Gesetze und zugehörigen Verordnungen dies vorsehen. Die F.D.P. lehnt dieses Verfahren ab.
In der Antwort auf meine Kleine Anfrage führt die Landesregierung aus, dass die Leitlinien Ermessensspielräume konkretisieren sollen. Damit greifen sie in die Gesetzgebung ein, die ausschließlich den Parlamenten vorbehalten ist. Ermessensspielräume in den Gesetzen sollen den Fachbehörden Spielräume in der Behandlung von Einzelfällen offen halten. Wer diese Spielräume nicht erhalten wissen will, muss die Gesetze ändern
Es bleibt die Frage, warum das Land einen siebenseitigen Knickerlass braucht, obwohl doch nun die Landesregierung erklärt, dass in den drei Spiegelstrichen der Leitlinien dasselbe stünde wie auf den sieben Seiten.
Die Leitlinien bedeuten eine zusätzliche Bürokratisierung. Da sie rechtlich unverbindlich sind, gesetzliche Regelungen nicht ersetzen oder gar verändern können, verursachen sie Rechtsunsicherheit. In vielen Punkten sind sie eine unerträgliche Besserwisserei, die unsere fachlich gut qualifizierten Landwirte und Landwirtinnen nicht verdient haben.
Im Fazit ist festzuhalten, dass die Leitlinien nicht geeignet sind, einen Diskussionsprozess zwischen Umweltschutz und Landwirtschaft zu initiieren oder zu fördern.“

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