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Wilhelm Malerius zu TOP 15: Leitlinien Landbewirtschaftung
Sozialdemokratischer InformationsbriefLandtag Kiel, 18.10.00aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: RedebeginnWilhelm Malerius zu TOP 15:Leitlinien LandbewirtschaftungDie Leitlinien für eine ordnungsgemäße Landbewirtschaftung in Schleswig-Holstein fassen zum einen zusammen, was an gesetzlichen Vorgaben bei der Landbewirtschaf- tung zwingend zu beachten ist, und sie nehmen darüber hinaus auch jene Aspekte auf, die heute als zeitgemäße Form der Landbewirtschaftung zu beachten sind und die die Grundlage eines nachhaltigen Wirtschaftens bilden.Frühzeitig, im Jahre 1997, wurde durch das Ministerium für ländliche Räume, Land- wirtschaft, Ernährung und Tourismus der Auftrag zur Erarbeitung der Leitlinien an die Landwirtschaftskammer erteilt. Der Vorstand der Landwirtschaftskammer stimmte zu, sah somit die Notwendigkeit. Durch die Vorlage der Leitlinien ist das Land Schleswig- Holstein dem Bundestrend einen Schritt voraus, denn auch in den anderen Bundes- ländern und in der Bundesregierung haben die Diskussionen über eine ordnungsge- mäße Landbewirtschaftung begonnen.Die Leitlinien sollen und müssen der Anfang einer umfangreichen Diskussion zwischen allen Beteiligten sein, um endlich ein fehlendes gegenseitiges Verständnis aufzubau- en. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Die Leitlinien sind nicht besserwisserisch oder unerträglich, sondern sie sollen später ein ökonomisch-ökologisches Handbuch für die Berater der Landwirtschaftskammer, für Landwirte und Landwirtinnen sein.Zum Beispiel: Die Landwirtschaftskammer steht zur Empfehlung der Ausbringung von Gülle auf Grünland bis Ende August, auf Marktfruchtflächen bis Mitte Oktober, obwohl bis Mitte November nach Düngeverordnung noch 80 kg Gesamtnährstoff über Wirt- schaftsdünger ausgebracht werden dürfen. Laut Landwirtschaftskammer ist ab Mitte November bei allen Kulturen ein Nährstoffbedarf nicht mehr vorhanden. Hier ist doch die Frage erlaubt: Ist das eine Bevormundung, ist das eine stärkere Regulierung? Nein, hier sollte man den Erkenntnissen der Landwirtschaftskammer folgen.Wir befinden uns eben nicht mehr in den 60er Jahren, wo vereinfacht auch über den Kunstdünger gesagt wurde: Viel hilft viel. So spiegelt sich in den Leitlinien wieder, was an ökologischen und ökonomischen Erfordernissen zu beachten ist, damit die Land- wirtschaft das darstellt, was der Präsident der Landwirtschaftskammer jüngst ange- mahnt hat: nämlich eine zukunftsträchtige Wirtschaftsform in Schleswig-Holstein.Ein Exemplar der Leitlinien für eine ordnungsgemäße Landwirtschaft in Schleswig- Holstein habe ich einem praktizierenden Landwirt mit der Aufforderung zu einer Stel- lungnahme übergeben. Die Stellungnahme lautete:Große Teile der Leitlinien werden von uns schon erfüllt bzw. in großen Teilen wirt- schaften wir nach diesen Leitlinien. Die Leitlinien sind rechtlich unverbindlich und ha- ben zum besseren Verständnis von Wechselbeziehungen einen erklärenden Charak- ter. Sie sind der Anfang eines Diskussionsprozesses mit den Verbänden aus Landwirt- schaft und Naturschutz. Lassen Sie uns damit endlich anfangen und untereinander Brücken bauen, Kompromisse finden zum Wohle einer modernen Landbewirtschaf- tung. Aus diesem Grunde ist der Antrag der CDU abzulehnen.