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18.10.00 , 16:19 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zur Reform des Zivilprozesses

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Nr. 233/2000 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Mittwoch, 18. Oktober 2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
In seinem Redebeitrag zu TOP 26 (Reform des Zivilprozesses) sagte der Vorsitzende der F.D.P.-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Rechtzeitig zum Bericht der Landesregierung über die Reform des Zivilprozesses hat Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin Anfang des Monats ihre – bereits angekündigten - Änderungsvorschläge zur



Presseinformation Justizreform präsentiert. Aber leider lassen sie allen bisher geäußerten Bedenken gegen diese Reform zum Trotz echte Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vermissen. Auch der jetzt vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf löst das Versprechen von mehr Bürgernähe, größerer Transparenz und Effizienz im Zivilprozess nicht ein.
Nach den rot-grünen „Jubelreden“ im Bundestag noch vor der Sommerpause zu dem Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen über die Notwendigkeit und den vermeintlichen Nutzen einer Justizreform ließ sich zwar schon nicht viel Gutes erahnen. Etwas mehr Gehör für die vielen kompetenten Kritiker hätte ich aber doch erwartet.
Statt dessen preist die Bundesministerin ihren Entwurf als Beitrag dafür, „dass unser Recht (wieder) auf die Seite der Schwächeren“ schwenkt. Ich habe diese Zielsetzung mit Verwunderung zur Kenntnis genommen. Möglicherweise ist es rot/grün entgangen, dass Justitia nicht zufällig und zum Glück blind ist: Das Recht ist für alle Menschen – schwache wie starke – gleich. Daran darf und wird sich auch durch Erklärungsbemühungen zu dem ungeliebten Gesetzentwurf nichts ändern.
Auch nach den neuesten Vorschlägen hält die F.D.P. daher ihre Kritik an der Reform zum Zivilprozess aufrecht. Denn alles, was sich nach den bisherigen Entwürfen andeutet, läuft auf einen erheblichen Verlust an Bürgernähe, auf geringere Qualität und Transparenz der richterlichen Entscheidungen hinaus. Angefangen bei den Beschränkungen der Tatsachenerhebung auf eine Eingangsinstanz über die Einführung des originären Einzelrichters bis zur geplanten Konzentration der Berufungsinstanz bei den Oberlandesgerichten.
Da nützt es auch nichts, nach der „Rosinentheorie“ die wenigen positiven Aspekte, wie beispielsweise die Einführung einer obligatorischen 2 Güteverhandlung, immer wieder hochzuhalten. Oder die Möglichkeit, die „elektronische Form“ im Zivilprozess einführen zu wollen. Bis heute ist es in Schleswig-Holstein – im Gegensatz zu allen anderen alten Bundesländern – noch nicht einmal möglich, das Mahnverfahren elektronisch durchzuführen. Schlimmer noch, es ist nach den Antworten der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. noch nicht einmal absehbar, dass diese Verarbeitungsform überhaupt eingeführt werden wird. Wozu also die vermeintlichen Lobpreisungen?
Fakt ist, die geplante Reform des Zivilprozesses ist ein Flop und unterm Strich unnötig.
Mit Freude habe ich daher dem Bericht der Landesregierung entnommen, dass auch die Schleswig-Holsteinische Justizministerin der Reform des Zivilprozesses kritischer gegenüber steht als ihre Berliner Kollegen.
Und Staatssekretär Jöhnk wurde bereits anlässlich des Diskussionsabends des Anwalt- und Notarvereins sowie des Richtervereins zum Thema „Justizreform – Zivilprozess“ im Juli in Itzehoe mit den Worten zitiert: „Reform ja, aber diese bringt es nicht“ (Norddeutsche Rundschau vom 6. Juli 2000). Er dürfte diese Meinung auch nach dem neuen Gesetzentwurf nicht geändert haben.
Die F.D.P.-Fraktion wird Sie in Ihrer Haltung daher gerne unterstützen, um die weitreichenden Bedenken, die Sie in dem Bericht gegen nahezu alle Berliner Änderungsvorschläge erhoben haben, über den Bundesrat und den Bundestag auch durchzusetzen.
Anrede,
In Übereinstimmung mit der vehementen Kritik der betroffenen Berufsverbände, des Richtervereins, des Anwaltsvereins und der Anwaltskammer hatte sich die F.D.P. bereits frühzeitig gegen die Pläne der rot/grünen Bundesregierung zur Justizreform gewandt. Auch wir sehen die Notwendigkeit für Reformen, aber wer Änderungen vornimmt, sollte dies mit Behutsamkeit, Augenmaß und im Konsens tun. Die von der Bundesregierung geplante Justizreform lässt all dies nach wie vor vermissen.
Allen Ankündigen zum Trotz laufen die Änderungen zum Zivilprozess im Ergebnis auf bürgerunfreundliche und rechtsschutzeinschneidende Maßnahmen hinaus:
Denn es ist nach wie vor geplant, eine größere Zahl von Zivilverfahren künftig in erster Instanz zu erledigen. Dabei mag es noch gut klingen, wenn die Gerichte künftig stärker darauf hinwirken sollen, „ dass die Parteien sich rechtzeitig und vollständig über alle erheblichen Tatsachen erklären, insbesondere ungenügende Angaben zu geltend gemachten Tatsachen ergänzen, die Beweismittel bezeichnen und die sachdienlichen Anträge stellen“.
Der eingeschlagene Weg wird aber zumindest zweifelhaft, wenn außerdem geplant ist, dass Gerichte in der zweiten Instanz die 3 Möglichkeit erhalten sollen, nach ihrer Ansicht aussichtslose Klagen ohne mündliche Verhandlung zu verwerfen. Das mag das Verfahren beschleunigen, der Akzeptanz beim Bürger dient es auf keinen Fall.
Auch eine Entlastung der Gerichte ist auf diese Weise kaum vorstellbar, wenn sich die erste Instanz möglicherweise mit einer Flut zusätzlicher Tatsachenvorträge auseinander zu setzen hat, die im Ergebnis eher eine Mehrbelastung der Justiz bedeutet als ihr Gegenteil. Ganz unabhängig davon, dass ich das Bild, das auf diese Weise von der Justiz gezeichnet wird, für völlig verfehlt halte. Die deutsche Justiz arbeitet durchaus effizient. Bereits heute werden beispielsweise Verfahren vor den Amtsgerichten in 94 % aller Fälle hier auch endgültig abgeschlossen, Bearbeitungszeit durchschnittlich 4,6 Monate.
Ebenso lehnt die F.D.P. die Änderungsvorschläge für das geplante neue Berufungsverfahren ab. Bereits heute wird unisono davor gewarnt, dass die alleinige Zuständigkeit der Oberlandesgerichte für Berufungen in Flächenstaaten zu erheblichen zeitlichen und finanziellen Belastungen der Parteien, Zeugen und Sachverständigen führen wird. In Schleswig- Holstein ist nach dem Bericht der Landesregierung die Konzentration der Berufungen bei den Oberlandesgerichten sogar nur mit einem zweiten Oberlandesgericht realistisch zu bewältigen – dann allerdings nicht mehr zu bezahlen.
Wir stimmen auch mit der schleswig-holsteinischen Justizministerin überein, dass die beabsichtigte Abschaffung der Kollegialgerichte äußerst problematisch ist, auch wenn das „nur“ noch in einer gemäßigteren Form erfolgen soll. Kollegialgerichte haben sich durchaus bewährt und die Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter, wo es sinnvoll ist, hat sich ebenfalls bewährt, so dass ein Änderungsbedarf nicht ersichtlich ist.
Im übrigen zeigt sich in Schleswig- Holstein, dass es auch bereits heute genügend Möglichkeiten gibt, eine gute Einzelrichterquote zu erzielen, nämlich über 64 %. Und alles ohne die „Nebenwirkung“ mangelnder Akzeptanz der Justiz beim Bürger. Bei einer generellen Einführung des Einzelrichters ist das nicht zu erwarten.
Der Ruf nach einer Justizreform klingt gut. Bislang eignen sich die präsentierten Vorschläge jedoch weder, die gewünschte Entlastung der Justiz zu erreichen, noch eine wirkungsvolle Stärkung der ersten Instanz zu bewirken.
Justiz und Innere Sicherheit sind Kernaufgaben des Staates. Das Vertrauen des Bürgers in sein Gemeinwesen und in den Rechtsstaat darf durch eine fragwürdige Justizreform nicht erschüttert werden. An Verbesserungen zu unserer Zivilprozessordnung werden wir daher gerne mitwirken, nicht jedoch am Abbau des Rechtsschutzes des Bürgers.“

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