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18.10.00 , 17:40 Uhr
FDP

Christel Aschmoneit-Lücke zur Sicherung des Wettbewerbs

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Nr. 235/2000 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Mittwoch, 18. Oktober 2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
In ihrer Rede zu TOP 17 (Sicherung des Wettbewerbs) sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der F.D.P. Landtagsfraktion, Christel Aschmoneit-Lücke:
„Man kann der Kollegin Schmitz-Hübsch so manches vorwerfen, aber bestimmt keinen Mangel an Hartnäckigkeit. Als ich diesen Antrag zum



Presseinformation ersten Mal in Händen hielt, beschlich mich das Gefühl, ihn bereits zu kennen. Da ich höchst selten unter déjà Erlebnissen leide, habe ich -vu mich auf meine alten Unterlagen gestürzt und siehe da: Mit dem Datum vom 13.3.1998 findet sich unter dem unscheinbaren Titel „Vergabe von Dienstleistungen im Bau-, Planungs- und Beratungsbereich“ ein Antrag der Kollegin Schmitz-Hübsch, der heute mit leichten Modifikationen seine Wiedergeburt erlebt.
Ich habe die damalige Debatte nachgelesen. Es lohnt sich. Die Redner der Regierungsfraktionen, an der Spitze der in diesem Hause unvergessene Wirtschaftsexperte Detlef Matthiesen, haben uns damals versichert, wie wichtig ihnen ein funktionierender Wettbewerb in Schleswig-Holstein sei. Geredet wurde viel, passiert ist wenig. Nach mehr als zwei Jahren sind wir keinen Schritt weiter.
Als aktuelles Beispiel möchte ich nur auf die GMSH verweisen, über die wir im Rahmen dieser Tagung noch ausführlich sprechen werden. Und die Zukunft sieht nicht besser aus. Der neue Landesbetrieb in Neumünster, in dem die Laborkapazitäten des Landes zusammengefasst werden sollen, wird uns die altbekannten Probleme bereiten, wenn wir nicht anders vorgehen als in der Vergangenheit.
Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn der Staat eigene Kapazitäten vorhält, sei es im Baubereich oder eben bei den Laboren. Es kann durchaus sinnvoll sein, in begrenztem Umfang, Produkte und Dienstleistungen selbst zu erstellen, etwa wenn es darum geht, Know- how, das wichtig für die Erfüllung staatlicher Aufgaben ist, zu schaffen und langfristig zu erhalten.
Um beim Beispiel Labore zu bleiben. Die Kapazitäten sind so zu bemessen, dass sie das notwendige Maß an staatlichen Know-how in der Analytik sichern. Damit aber genug. 2 Die Sicherung des Wettbewerbs darf kein Lippenbekenntnis sein. Sie ist auch keine liberale Spinnerei. Ein fairer und funktionierender Wettbewerb ist das tragende Element unserer Wirtschaftsordnung. Die Aufgabe des Staates ist es, Regeln für diesen Markt aufzustellen, nicht aber, selbst als Akteur in diesem Markt teilzunehmen.
In Zeiten knapper Kassen mag es verlockend sein, neue Einnahmequellen zu erschließen. Vor solchen Ideen möchte ich eindringlich warnen. Der langfristige Schaden ist weitaus größer als der kurzfristige Gewinn. Wo hört die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand auf, wo liegt die Grenze?
Die Idee der Einnahmeverbesserung konsequent zu Ende gedacht müssen wir uns fragen: W arum nicht auch staatliche Bäckereien einrichten? Hunger haben die Menschen immer.
Warum nicht staatliche Autofirmen? Der PKW ist schließlich des Deutschen liebstes Kind.
Gründe für mehr Staat in der Wirtschaft lassen sich unter fiskalischen Gesichtspunkten immer finden. Wohin dies in seiner zugegebenermaßen extremsten Form führt, zeigt die jüngere deutsche Vergangenheit.
Wirtschaftssysteme, die nicht auf die Kraft des Marktes vertrauen und dem Staat die dominierende Rolle im Wirtschaftssektor zuweisen, gehen langfristig unter weil sie die Phantasie und die Kreativität der Menschen einengen und ihnen keine Chance geben, ihre Potentiale umzusetzen.
Ich will hier nicht das liberale Manifest verlesen, aber auch die Landespolitik kann ihren bescheidenen Anteil zu einer funktionierenden Marktordnung leisten. Um noch einmal das Beispiel Labore aufzugreifen. Wir müssen bei der Bildung des neuen Landebetriebes darauf achten, dass nicht teuere Überkapazitäten entstehen, die durch Aufträge aus dem Markt ausgelastet werden. Es muss ein klares Konzept mit einer unmissverständlichen Beschränkung auf einen eng umrissenen Kernbereich her. Alle über den Grundbedarf hinaus gehenden Arbeitsspitzen müssen durch den Einkauf von Laborleistungen bei privaten Dritten gedeckt werden.
Ich glaube, wir sind uns einig, Frau Schmitz-Hübsch, dass rechtliche Regelungen wenig Sinn machen. Es kommt auf den politischen Willen an.
Ich finde es sehr gut, dass Sie in Ihrem Antrag nicht mehr wie 1998 die Landesregierung auffordern, Leistungen in den genannten Bereichen nur noch an Private zu vergeben. Das funktioniert nicht, weil die Vergabe sich nur an betriebswirtschaftlichen Kriterien zu orientieren hat. Der Ausgleich von Wettbewerbsverzerrungen hat dort wenig verloren. Es muss bereits bei der Organisationsstruktur angesetzt werden. Die Landesregierung ist in der Pflicht ihre Organisationsstruktur so zu gestalten, dass Marktverzerrungen weitestgehend ausgeschlossen sind.
Die F.D.P.-Fraktion hat bereits 1998 wenig Hoffnung gehabt, dass die Landesregierung in diesem Sinnen initiativ wird. Andere Länder sind da bereits weiter. Sie haben erkannt, dass der Staat zwar immer noch die Aufgabe der Daseinsfürsorge hat, dass er sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der Leistungen von privaten Dritten bedienen kann.
In der Regel zu günstigeren Konditionen als bei einer Eigenerstellung des Gutes oder der Dienstleistung. Was etwa bei der Ausschreibung von Bahnleistungen möglich ist, kann auch in vielen anderen Bereichen erreicht werden. Man muss es nur wollen.
Die F.D.P.-Fraktion stimmt dem Antrag der CDU zu.“

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