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Günther Hildebrand zum Bericht über den Justizvollzug: Viel Material, wenig Neues, keine Perspektive!
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Nr. 244/2000 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Donnerstag, 19. Oktober 2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Günther Hildebrand: Viel Material, wenig Neues, keine Perspektive!In seinem Redebeitrag zu TOP 35 (Bericht zum Justizvollzug) sagte der innenpolitische Sprecher der F.D.P.-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand: Presseinformation „In seinem Bericht zu Justizvollzug präsentiert uns das Justizministerium heute eine Menge Fakten, viel statistisches Zahlenmaterial, wenig Neuigkeiten und – das bedauere ich außerordentlich – noch weniger Perspektiven.Die positive Botschaft des Berichts lautet im wesentlichen, dass Schleswig-Holstein im Bundesdurchschnitt die wenigsten Gefangenen pro 100.000 der Bevölkerung hat. Die schlechte Botschaft : Selbst mit diesen vergleichsweise wenigen Gefangenen ist Schleswig-Holstein in Sachen Justizvollzug nahezu überfordert:Denn die Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein sind nicht nur veraltet. Sie sind auch ständig mit rund 100 Gefangenen überbelegt (S. 21). Und der Anstieg der Zahl der Inhaftierten steigt nach Information des Ministeriums weiter „kontinuierlich und bedrohlich“ an (S. 21).Doch bauliche Veränderungen sind bereits geplant, die „Mindeststandards - ( ich betone; Mindest-standards )- für die bauliche Verbesserung von Hafträumen im Rahmen der Grundinstandsetzung und Sanierung von Hafthäusern [sollen] endlich... umgesetzt werden“ (S. 23). Das ist gut. Das ist auch unbedingt erforderlich. Nur Applaus kann die Landesregierung für diese Maßnahmen von uns nicht erwarten.Warum erst heute, lautet die Frage. Warum wurde Justizpolitik und Justizvollzug jahrelang vor allem von Ministerpräsidentin Simonis schön geredet, statt den Fakten schon früher ins Augen zu sehen? Wie in so vielen Bereichen ist hier viel Zeit nutzlos verstrichen.Jetzt bedarf es um so mehr finanziellen Aufwand, um wenigstens die notwendigsten baulichen Veränderungen vorzunehmen, damit die Anforderungen an einen modernen und humanen Strafvollzug eingehalten werden zu können. 2 Zu einem modernen und humanen Justizvollzug gehört aber nicht nur ein angemessener baulicher Zustand, auch die Personalsituation muss angemessen sein.Hier sieht die F.D.P. noch erheblichen Nachholungsbedarf, anzahlmäßig wie strukturell.Anders der Bericht: Gegenwärtig beschreibt die Landesregierung die Personaldecke als „knapp, aber ausreichend“. Offenbar will sie auf diese Weise rechtfertigen, warum „angesichts der schwierigen Haushaltslage ... eine Personalvermehrung im Justizvollzug nicht möglich [ist]. (S. 33)„Knapp, aber ausreichend“ – selbst wenn diese Einschätzung der Personalsituation vielleicht gerade noch für die gegenwärtige Situation gelten mag - , jedenfalls für die allernächste Zukunft dürfte sie sich nicht aufrecht erhalten lassen.Denn wenn es richtig ist, dass die Zahl der Inhaftierten kontinuierlich und sogar bedrohlich steigt, kann eine bereits heute knappe Personaldecke morgen nicht mehr ausreichend sein. Es besteht also dringender Handlungsbedarf.Leider enthält der Bericht hierzu keine Perspektiven, von möglichen Personalstrukturmaßnahmen ist gar nicht erst die Rede. Ich hoffe, wir können das im Ausschuss nachholen.Klärungsbedarf besteht für mich auch weiterhin in der Frage der Gefangenenentlohnung. Es ist zwar nicht überraschend, dass die Schleswig-Holsteinische Landesregierung dem Referentenentwurf auf Bundesebene zum Strafvollzugsgesetz nicht zustimmt, der eine Anhebung des Bezugsgrößenanteils auf 15 % vorsieht. Die bereits zitierte schwierige Haushaltslage lässt eine andere Haltung wohl auch kaum zu.Inwieweit es jedoch statt dessen mit dem Vorschlag getan ist, den Bezugsgrößenanteil auf 7% zu erhöhen und um eine nicht-monetäre Komponente zu ergänzen, um den verfassungsgerichtlichen Vorgaben zu genügen, wird die Landesregierung noch näher erläutern müssen. Dass ihr diese Anhebung „ausreichend erscheint“ (S. 16), ist als Argument jedenfalls zu dünn.Und woher will die Landesregierung die sich daraus ergebenden Gesamtkosten von fast 4 Millionen DM, das sind immerhin Mehrkosten in Höhe von über 1,1 Millionen DM, nehmen? Auch hierzu bleibt der Bericht Antworten schuldig.Das gilt auch für eine Reihe anderer Fragen, sei es beispielsweise der offene Vollzug oder die elektronische Fußfessel. Leider beschränkt sich die Landesregierung in diesen Fragen im auf die Auflistung von pro und contra Argumenten ohne ihre eigene Haltung darzustellen. Im Ausschuss wird dazu Gelegenheit sein.Ich freue mich auf die Beratungen.“