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19.10.00 , 16:00 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich zum Justizvollzug: Das Investitionsprogramm ist ein wichtiger Fortschritt

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Sperrfrist: Redebeginn Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zu TOP 35 - Justizvollzug - erklärt die Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 innenpolitische Sprecherin der Fraktion Telefax: 0431/988-1501 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Mobil: 0172/541 83 53 Irene Fröhlich: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 244.00 / 19.10.2000
Das Investitionsprogramm ist ein wichtiger Fortschritt
Der nun vorliegende Bericht beschreibt die derzeitige Situation und die Maßnahmen der letzten Jahre. Die Lage ist nicht rosig, das hat aber wohl auch niemand von uns erwartet.
Das spannendste ist aber wohl auf den Seiten 25 – 28 zu finden, das Investitionspro- gramm. Ich finde, dass wir hier unserer Justizministerin großen Dank schulden. Sie hat ein halbes Jahr nach ihrem Amtsantritt dem Parlament ein Programm vorgelegt, das seines- gleichen sucht. Es werden mehrer Kraftakte notwendig sein, dieses Programm auch umzu- setzen. Zusätzliche Haftplätze und Arbeitsmöglichkeiten werden die Situation in den JVA´s entspannen.
Wenn wir hier über die Situation der Justizvollzugsanstalten in diesem Lande reden, dürfen wir eines nicht vergessen: Die Anstalten sahen auch vor zehn und vor zwanzig Jahren so aus. Die Versäumnisse sind nicht nur der letzten Landesregierung anzukreiden, auch wenn die Damen und Herren der CDU das gerne so darstellen, sondern sie sind den letzten Lan- desregierungen zuzuschreiben - auch denen vor 1988! Für einzelne parteipolitische Profi- lierungen ist dieses Thema also überhaupt nicht geeignet.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gefangenenentlohnung hat die Länder na- türlich vor Schwierigkeiten gestellt, unabhängig vom Parteibuch des Justizministers: Selbstverständlich befürworten wir alle eine angemessene Gefangenenentlohnung und si- cherlich würden wir sie lieber auf 15 Prozent als auf 7 Prozent des Bezugsgrößenanteils erhöhen. Ich denke, dass die Einbeziehung der sogenannten nicht-monetären Leistungen hier einen vernünftigen Ausgleich leisten kann zwischen den Erwartungen des Verfassungsgerichts und der Finanzminister. Die Vorstellungen der Ministerin finden also auch hier meine volle Unterstützung.
Die Haltung der Ministerin zur elektronischen Fußfessel wurde ebenfalls von Ihnen abge- fragt. Ich bin froh, dass in dem Bericht klargestellt wurde, dass eine Anwendung in Schles- wig-Holstein nicht in Betracht kommt. Sie könnte dazu führen, dass es einen Zwei-Klassen- Vollzug gibt: Diejenigen, die keine Arbeitsstelle oder Wohnung haben, und daher in den konventionellen und härteren Strafvollzug kommen, und die, die über dieses verfügen - e- her die Weiße-Kragen-Täter und daher in den Genuss des Hausarrestes kommen. Zudem steht noch nicht einmal fest, dass mit der Fußfessel überhaupt Kosten eingespart werden können.
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