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25.10.00 , 14:33 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: Rechtsstaatlichkeit muss gerade im Kampf gegen Rechts oberstes Gebot sein

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Nr. 249/2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Kiel, Mittwoch, 25. Oktober 2000 E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Rechtsextremismus/Neumünster Club 88/OVG-Entscheidung
Wolfgang Kubicki: Rechtsstaatlichkeit muss gerade im Kampf gegen Rechts oberstes Gebot sein - Wenn das Innenministerium das NPD-Verbot genauso gut vorbereitet – dann Gute Nacht! -



Presseinformation Zur heutigen Entscheidung des OVG Schleswig, die Schließungsverfügung der Stadt Neumünster gegenüber dem Club 88 zurückzuweisen, sagte der Vorsitzende der F.D.P.-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Mit dem Versuch, das Gaststättenrecht als Hebel gegen Neonazis einzusetzen, ist die Stadt Neumünster zu Recht erst vor dem Verwaltungsgericht und heute auch vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert. Wenn der Club 88 geschlossen werden soll, müssen dafür rechtlich haltbare Gründe vorliegen. Das OVG lässt in seiner Begründung keinen Zweifel daran, dass dies nicht der Fall ist.
Auch wenn es in der Bundesrepublik und in Schleswig-Holstein viele gibt, die es nicht wahrhaben möchten: der Rechtsstaat bewährt sich immer auch gegen diejenigen, die ihn in Frage stellen. Neonazistische Gesinnung ist abscheulich, aber für sich selbst genommen kein Fall für die Justiz.
Vermeintlich gut gemeint, bedeutet also noch lange nicht gut gemacht. Wenn es stimmt, dass noch am 8. August 2000 die Stadt Neumünster, das Wirtschafts- und das Innenministerium festgestellt hätten, dass es keine rechtliche Rechtfertigung des Widerrufs der Gaststättenerlaubnis für den Club 88 gäbe, ist das Vorgehen der Stadt Neumünster unverantwortlich.
Wenn das Innenministerium das NPD-Verbot genauso gut vorbereitet – dann Gute Nacht! Durch populistische Schnellschüsse ohne Aussicht auf Erfolg erhalten die Rechten eine öffentliche Aufmerksamkeit, die ihnen und ihrer absurden Ideologie in keinem Fall gebührt“, stellte Kubicki fest.
„Wenigstens ein Gutes hat die OVG-Entscheidung: Jetzt dürfte auch dem Letzten - hoffentlich nicht nur in Neumünster - klar geworden sein, dass wir die Auseinandersetzung mit Neonazis mit rechtsstaatlich einwandfreien Mitteln und politisch mit wesentlich mehr Substanz führen müssen.“

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