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Günther Hildebrand: "ROT und GRÜN = Schnellschüsse und Abzocke!"
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Nr. 264/2000 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Mittwoch, 15. November 2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Günther Hildebrand: „ROT und GRÜN = Schnellschüsse und Abzocke!“In seiner Rede zu TOP 3 (Änderung FAG/JuFöG und Bericht zur Beschlussempfehlung Sonderausschuss) sagte der innenpolitische Sprecher der F.D.P.-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand: Presseinformation „Mit der Vorlage des heutigen Gesetzentwurfes zeigen die Regierungsfraktionen erneut, was ihre eigenen Vorsätze wert sind: Nichts.Wie oft wurde im Selbstlob gebadet. Teilhabe, Transparenz und last but not least Nachhaltigkeit; all diese wunderbaren Dinge wurden nur und nur durch die Regierungsfraktionen geleistet.Leere Phrasen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen. Frei nach Adenauer verfahren sie nach dem schönen Grundsatz: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?Die Enquete-Kommission dümpelt seit Wochen, ja seit Monaten, also genau genommen von Anfang an, so vor sich hin. Endlose Verfahrensdebatten ersetzen die inhaltliche Arbeit. Jetzt ist auch klar, warum: Die Enquete war nur das Alibi für schon lange beschlossene Vorhaben und steht in der unseligen Tradition des Sonderausschusses Kommunales.Warum sonst findet sich schon in der Beschlussempfehlung des „Sonderausschusses Kommunales“ die Bitte an die Landesregierung, z. B. Vorschläge zu einer Sonderausschüttung des KIF oder der Einführung einer differenzierten Kreisumlage vorzulegen, obwohl diese Themen in den Sitzungen des Sonderausschusses noch nicht einmal in Ansätzen diskutiert worden waren?Aber noch nicht einmal den Bericht der Landesregierung haben die Mehrheitsfraktionen abgewartet. Ratz fatz haben sie plötzlich einen Gesetzentwurf mit ihren Änderungen eingebracht.Was ist das für ein Verfahren?Vor einem knappen Jahr noch in der letzen Legislaturperiode hatten sich alle Fraktionen darauf verständigt, eine Enquete-Kommission einzurichten, die sich mit einer grundlegenden und vor allem systematischen Neuordnung der Kommunalen Finanzen beschäftigen sollte. Um Schluss zu machen mit den vielen Einzeländerungen, die den Finanzausgleich immer unübersichtlicher haben werden lassen.Formell haben die Regierungsfraktionen ihr Versprechen eingehalten. Materiell wird die Enquete-Kommission immer mehr zur Farce.Am vergangenen Montag wurde ein Gutachtenauftrag vergeben, in dessen Auftrag unter Punkt 4 folgende Frage gestellt wird: 2 „Empfiehlt es die Einbeziehung außerhalb des FAG geregelter Finanzierungssysteme (z.B. Sozialhilfe, Jugendhilfe!!) in das Finanzausgleichsgesetz des Landes?“Der heute zu beratende Gesetzentwurf macht einen Teil des Gutachtenauftrages überflüssig. Vielleicht wollten die Regierungsfraktionen der Landeskasse ein paar Mark für die Erstellung des Gutachtens ersparen. Aber im Ernst:Es kann nicht angehen, dass wir für viel Geld Gutachten vergeben, von denen schon bei der Auftragserteilung klar ist, dass die Ergebnisse sowieso nicht berücksichtigt werden, weil die Regierungsfraktionen zwischenzeitlich Fakten geschaffen haben.Die Enquete soll grundsätzliche, also langfristige Regelungen vorbereiten. Die Koalition entlarvt sich selbst. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf sollen nur kurzfristige Ziele erreicht werden. Die Gemeinden, Städte und Kreise brauchen aber langfristige Planungssicherheit und keine kurzfristige Flickschusterei.Formell ist selbstverständlich nichts dagegen einzuwenden, dass die Regierungsfraktionen einen Gesetzentwurf zur Änderung des FAG einbringen und ihn mit ihrer Mehrheit auch verabschieden. Dafür besitzen sie schließlich die Mehrheit. Aber sie können nicht erwarten, dass wir ihnen auch nur noch in Ansätzen abnehmen, dass sie sich um eine systematische, plausible Veränderung des FAG unter Beteiligung der Kommunale Familie bemühen wollen.Tun sie, was sie glauben, tun zu müssen. Aber hören sie auf, von Beteiligung oder was auch immer zu sprechen. Sie sind zum wiederholten Mal unter der von ihnen selbst so hoch gelegten Latte der moralischen Ansprüche hindurch gesprungen, haben die Latte dabei noch nicht einmal berührt, geschweige denn gerissen.Die Regierungsfraktionen leisten mit ihrem Gesetzentwurf der Unübersichtlichkeit und Intransparenz des FAG weiter Vorschub. Ich bin bisher davon ausgegangen, es sei Konsens in diesem Haus, dass Vorwegabzüge nicht aus- sondern vielmehr abgebaut werden müssen. Offensichtlich habe ich mich getäuscht.Als elften Vorwegabzug nach § 7 Absatz 1 werden die Zuweisungen für Jugendhilfekosten in das FAG aufgenommen. Welchen Sinn macht eine Aufnahme der Jugendhilfekosten in das FAG wirklich?Wir haben es auch hier mit dem typischen Fall des Auseinanderfallens der Kompetenzen zur Definition der Leistung und deren Erbringung zu tun.Die Kreise und kreisfreien Städte haben keinen direkten Einfluss auf den Leistungskatalog in der Kinder- und Jugendhilfe und damit auch keinen auf die Entwicklung der Kosten. Ihnen bleibt als Anpassungsmechanismus nur die in Schleswig-Holstein zu trauriger Berühmtheit gelangte suboptimale Gesetzeserfüllung.Und dass es zu einer finanziellen Unterausstattung kommt, dafür spricht einiges. Was ist der Grund für die Kopplung der Erhöhung der Zahlungen für die Kinder- und Jugendhilfe an die Entwicklung der Finanzausgleichsmasse? Ich kann keine Korrelation entdecken, und es gibt auch keine!Denn sonst würde es auch keinen Sinn machen, die Revisionsklausel des neuen Absatzes 6 im Paragrafen 5 FAG an die Entwicklung der Besoldung nach BAT zu koppeln. Wieso sie die Entwicklung des BAT als Referenzgröße heranziehen und nicht etwa die allgemeine Preissteigerung, verstehe wer will, aber egal. Hier ziehen Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, nicht nur Äpfel zum Vergleich mit Birnen heran, nein, Sie scheuen auch nicht den Vergleich mit Pflaumen. Nach vier Jahren ist in jedem Fall eine Überprüfung der Zahlungen fällig. Auf Grundlage eines fragwürdigen Indikators muss dann darüber entschieden werden, ob es zu einer Anhebung der Verbundgrundlage kommt.Grundsätzlich kann ich für die F.D.P.-Fraktion nur feststellen: Es ist uns schleierhaft, welche Vorteile sich aus der Einbeziehung der Kinder- und Jugendhilfekosten in den Finanzausgleich ergeben sollen. Vereinfachung, Transparenz: Fehlanzeige.Für Sie steht doch offensichtlich fest, dass der BAT langsamer steigt als die tatsächlichen Kosten der Kinder- und Jugendhilfe und sie so um die Anpassung der Verbundgrundlage 2005 herum kommen!Oder ist die Realität vielleicht viel einfacher? 3 Sie lassen die Kreise und kreisfreien Städte mit ihrer Finanzverantwortung allein und schreiben ganz lapidar in den § 58 des Jugendförderungsgesetzes, dass das Land Maßnahmen der örtlichen Jugendhilfeträger nach Maßgabe des Landeshaushaltes fördert.Zu dieser Lösung kann ich dann allerdings den selbst ernannten Kinder- und Jugendpolitiker Karl-Martin Hentschel nur beglückwünschen.Der Gesetzentwurf enthält mit der differenzierten Kreisumlage ein ganz besonders heißes Eisen.Der Bericht des Innenministeriums zum Abschlussbericht des Sonderausschusses Kommunales zeigt auf, dass es bis 1973 möglich war, eine differenzierte Kreisumlage zu erheben.Es stellt sich für die F.D.P. die Frage, warum die Regierungsfraktionen eine Regelung einführen wollen, die in der Vergangenheit als schlecht befunden und gestrichen wurde. Denn in der Drucksache 718 der 7. Wahlperiode ist folgendes nachzulesen:„Für die Kreisumlage soll künftig nur noch ein Umlagesatz beschlossen werden. Die bisher gegebene Möglichkeit, für die einzelnen Umlagegrundlagen verschiedene Sätze festzulegen, soll entfallen, zumal von dieser Möglichkeit im Jahre 1973 nur noch ein Kreis Gebrauch gemacht hat.“Und die Streichung war vernünftig. Denn auch der Innenminister kommt im seinem aktuellen Bericht zu dem Schluss, ich zitiere:„Die Möglichkeit der Differenzierung würde das Konfliktpotential auf der kommunalen Ebene verschärfen. Das gilt sowohl zwischen Kreis und Gemeinden als auch zwischen den Gemeinden des Kreises, wenn die einzelnen Steuerkraftzahlen unterschiedlich gewichtet würden.“Folgerichtig haben auch die kommunalen Landesverbände diesen Vorschlag abgelehnt. Die Regierungsfraktionen in ihrer Allmacht scheren sich aber einen Teufel darum. Sie legen Feuer in der kommunalen Familie, wohlwissend, dass Sie kein Wasser zum Löschen haben. Rot und grün können dann noch für sich entscheiden, wer Biedermann und wer Brandstifter ist. Krieg im kommunalen Haus, meine Damen und Herren, und nichts anderes werden wir in kürzester Zeit vorfinden, ist für die Koalition offenbar sehr verlockend, denn er schwächt die Schlagkraft der Kommunen gegenüber dem Land.Die differenzierte Kreisumlage trägt zu einer weiteren Verkomplizierung des FAG bei. Es gibt nicht mehr nur einen Hebesatz, sondern gleich sechs. Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht. Und gerechter wird es auch nicht. Die Gemeinden und Städte sind letztlich der Willkür des Kreises ausgeliefert. Sie werden auch durch eine weitere Änderung gemolken: Die Zahl der Gemeinden, die durch die zusätzliche Kreisumlage belastet werden, wird stark anwachsen. So bleibt nur zu resümieren, dass die Gemeinden mal wieder die letzten sind, die gebissen werden.Das ist nicht Angleichung, das ist Gleichmacherei.Haben sie sich eigentlich einmal Gedanken darüber gemacht, wie sie mit sechs verschiedenen Hebesätzen sicherstellen wollen, dass sich die Finanzkraftreihung nach dem kreisweiten Ausgleich nicht ändert oder gar umkehrt?Sie laden einzelne Gemeinden geradezu zur Klage ein, denn es dürfte wohl unbestritten sein, dass die Rechtsprechung von Ausgleichssystemen gleich welcher staatlicher Ebene erwartet, dass die Finanzkraft durch einen Ausgleich zwar angenähert, aber die Reihenfolge nicht verändert wird.Und wie sieht es mit den Anreizfunktionen des Ausgleichs aus?Eins verwundert mich allerdings. Wenn ich das Handbuch des Landtages zur Hand nehme, stelle ich fest, dass viele Abgeordnete aus der Koalition auch kommunale Mandate ausüben. Wie können sie einem solchen Gesetzentwurf mittragen und wie wollen sie diese Entscheidung bei ihren Kolleginnen und Kollegen in ihren Kommunen rechtfertigen?Auch die geplanten Veränderungen beim KIF werden im Bericht des Innenministeriums ausführlich erläutert.Im Gesetz selbst wird von einer Entnahme aus dem Vermögen des KIF Abstand genommen. Die gestrige Pressekonferenz des Finanzministers brachte aber an den Tag, dass die Kommunalpolitiker der SPD auf der 4 Krisenkonferenz am vergangenen Wochenende – wissentlich oder auch nicht - einem faulen Kompromiss zugestimmt haben, der mit der Drucksache 524 neu auch in den Entwurf Eingang findet.Die Reduzierung der Entnahme von 100 Millionen Mark auf 60 Millionen wird zu über einem Drittel von den Kommunen selbst bezahlt. Sie erlauben dem Finanzminister, über vier Jahre hinweg 15 Millionen Mark aus dem KIF zu entnehmen und der Finanzausgleichsmasse zuzuschlagen.Ich frage mich, was sich die sozialdemokratische kommunale Basis dabei gedacht hat. Sie schwächt sich damit selbst, denn durch die Entnahme sinkt das Volumen der Darlehen, die aus dem KIF für Zwecke der Kommunen bereit gestellt werden können.Unter Schnorrern mag es noch angehen, dass man den Thekennachbarn um zwanzig Mark bittet, damit man ihn zu einem Drink einladen kann. Zwischen dem Land und seinen kommunalen Gebietskörperschaften sollte ein solches Verhalten aber ausgeschlossen sein.Hinzu kommt die Belastung aus dem Schulbauprogramm der Landesregierung.Unter der Annahme, dass die Dotierung des Schulbaufonds in den kommenden Jahren unverändert bei 60 Millionen Mark pro Jahr bleibt, bringt das vorgeschlagene Sonderprogramm keine müde Mark an zusätzlichen Investitionen über den gesamten betrachteten Zehnjahres-Zeitraum, es findet lediglich eine zeitliche Verlagerung statt. Mehr Investitionen im Zeitraum bis Ende 2005 werden durch weniger Investitionen ab 2006 erreicht. Insgesamt ein Nullsummenspiel.Aber kein Nullsummenspiel für den KIF.Wenn ich das Konzept richtig verstanden habe, korrigieren sie mich bitte, wenn ich mich irre, wird ein Gegenwartswert von 20 Millionen Mark in den Jahren bis 2005 durch den KIF vorfinanziert. 2006 bis 2010 werden diese Zahlungen aus dem Kommunalen Investitionsfonds an den KIF zurückgeführt. Der KIF hat allerdings die Kosten für die Zinsersparnis von 37 Millionen aus der Vermögenssubstanz zu bezahlen, so dass dessen Vergabevolumen ab 2005 um 10 Millionen Mark pro Jahr sinkt. Die Senkung des Vergabevolumens durch die Entnahme von 60 Millionen über 4 Jahre muss noch hinzugerechnet werden.Der F.D.P. ist nicht verständlich, wieso vor dem Hintergrund der Schwächung der Leistungskraft des KIF durch das Sonderprogramm Schulbau und die jährliche 15-Millionen-Entnahme noch ein weiterer Substanzverzehr eingeführt werden soll.Das wäre zumindest das Ergebnis der Einführung einer Regelung, nach der bis zur Höhe des jährlichen Überschusses des KIF Zuschüsse statt Darlehen vergeben werden können. Ein vollständiger oder teilweiser Inflationsausgleich wird damit nicht mehr möglich sein, es kommt zu einem inflationsbedingten Substanzverzehr.In der letzten Zeit war viel von Dissens, ja sogar von Sprachlosigkeit zwischen der Landesregierung und den Regierungsfraktionen die Rede.Wenn ich mir den Bericht des Innenministeriums zur Beschlussempfehlung des Sonderausschusses Kommunales und den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Änderung des FAG anschaue, dann kann davon keine Rede sein.Im Gegenteil.Wie durch ein Wunder sind die Formulierungsvorschläge der Landesregierung und der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen textidentisch. Und das, obwohl die Drucksachen beide das Datum vom 7.11. tragen, so dass die Regierungsfraktionen eigentlich von diesem Bericht offiziell noch gar nichts wissen konnten.Landesregierung und Mehrheitsfraktionen denken und handeln in geradezu fernöstlich anmutender vollkommener Harmonie. Schade nur, dass sie die Einigkeit immer nur beim Griff in die Taschen von anderen an den Tag legen.Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, die F.D.P. hat es zwischenzeitlich aufgegeben, nach dem tieferen Sinn ihres Vorgehens zu forschen. 5 Mit der Einrichtung des Sonderausschusses Kommunales fing alles an. Dieser sollte Holterdiepolter irgend einen Grund für das Notopfer der Kommunen finden. Als das nicht gelang, gab es keinen Grund mehr, den Ausschuss weiter arbeiten zu lassen. Er wurde ohne großes Aufheben aufgelöst. Allerdings nicht, ohne eine Beschlussempfehlung abzugeben, die nicht im geringsten die Ergebnisse oder besser Nicht-Ergebnisse der Arbeit des Ausschusses wiedergibt.Der Ausschuss hat sich etwa mit der Frage einer differenzierten Kreisumlage oder einer Sonderausschüttung des KIF nie beschäftigt, noch nicht einmal am Rande.Um jeglicher Legendenbildung vorzubeugen: Der Ausschuss hat diese Beschlussempfehlung gegen die Stimmen der F.D.P. beschlossen. Wir Liberalen haben mit diesem Unsinn nichts zu tun. Darauf ist rot-grün ganz alleine gekommen.Sie haben augenscheinlich nur eine Gelegenheit gesucht, Dinge die sie sowieso machen wollten, unter dem Deckmantel des Sonderausschusses auf den Weg zu bringen.Und heute führen wir eine Debatte, damit sie sagen können, wir haben doch die Ergebnisse des Berichts der Landesregierung eingehend beraten. Dass sie zeitgleich schon die Ergebnisse der Debatte durch die Einbringung eines eigenen Gesetzentwurfs vorweg genommen haben, ist da nur ein kleiner Schönheitsfehler.Bevor sie vollendete Tatsachen schaffen, hätten der Landtag und insbesondere die zuständige Enquete- Kommission die Chance auf eine ergebnisoffene Debatte dieses Berichts verdient gehabt.Zu den Punkten Sonderopfer FAG, KIF, interkommunaler Finanzausgleich der Kreise, differenzierte Kreisumlage und Jugendhilfekosten hat sich jede weitere Diskussion erledigt. Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen schafft vollendete Tatsachen; ohne die Enquete zu fragen und ohne eine Bewertung des Berichts abzuwarten. Warum tragen wir die Enquete nicht gleich heute zu Grabe, wenn sie von den Regierungsfraktionen ohnehin nicht ernst genommen wird. Für das Ableben tragen sie von der Koalition allerdings die alleinige Verantwortung.Da bleiben aus dem Bericht als traurige Restposten nur noch die Übertragung der Schulträgerschaft auf die Kommunen und die Förderung von Gewerbegebieten übrig.Die Landesregierung erteilt beiden Vorhaben eine Absage, die an Deutlichkeit nicht zu überbieten ist und es stellt sich auch bei diesen sogenannten „Arbeitsaufträgen“ des Sonderausschusses erneut die Frage, welchen Zweck diese Beschäftigungstherapie für die Landesverwaltung denn haben soll.So stellt die Landesregierung zur Frage, wie die Schulträgerschaft zukünftig lastenfrei von Kreisen auf die Kommunen verlagert werden kann, lapidar fest:„Von einer Änderung des Schulgesetzes in diesem Punkt sollte daher abgesehen werden, weil die offenbar gewünschten Regelungen bereits jetzt möglich sind.“Treffer versenkt.Gleiches gilt für die Neuordnung der Förderung von Gewerbegebieten. Abgesehen davon, dass man zur Klärung dieser Frage auch einfach den Wirtschaftsminister in einer regulären Ausschusssitzung hätte fragen können, ist das Ergebnis der Prüfung äußerst dürftig, so dass sich eine weitere Diskussion um ein Problem, das anscheinend keines ist und auch nie eines war, an dieser Stelle erübrigt.Das Plenum kann den Bericht heute abschließend beraten, dem Innen- und Rechtsausschuss oder der Enquete-Kommission überweisen. Einen Unterschied macht es nicht, da durch den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen bereits vollendete Tatsachen geschaffen wurden.Der Gesetzentwurf kann entweder nur abgelehnt oder grundlegend überarbeitet werden. Große Erwartungen in die Lernfähigkeit der Mehrheitsfraktionen dieses Hauses haben wir aber schon lange nicht mehr.Wir werden trotzdem im Interesse der Kommunen alles daran setzen, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht verabschiedet wird.“