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Monika Heinold: Koalitionsfraktionen legen erste Vorschläge zur Änderung des FAG vor
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Sperrfrist: Redebeginn Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 KielZu TOP 3 und 25 - Finanzausgleichs- und Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Jugendförderungsgesetz und Sonderausschuss - Telefax: 0431/988-1501 erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin von Mobil: 0172/541 83 53 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Monika Heinold: Nr. 262.00 / 15.11.2000Koalitionsfraktionen legen erste Vorschläge zur Änderung des FAG vorDer Beschluss des Sonderausschusses hatte vor allem zwei Ergebnisse:1. die Feststellung, dass unter Berücksichtigung der Haushaltssituation des Landes den kommunalen Gebietskörperschaften ein Betrag zur Konsolidierung des Landeshaushal- tes zugemutet werden muss und dass dazu auch die Förderprogramme des Landes generell überprüft werden müssen und2. ein Auftrag an die Landesregierung, dem Landtag zu verschiedenen Sachbereichen im Zusammenhang mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) Vorschläge zu unterbreiten.Ich möchte kurz auf die einzelnen Punkte eingehen.Förderprogramme: Sie sind von der Landesregierung überprüft worden: Detaillierte Listen der Regierung bie- ten nun eine gute Grundlage für die fraktionsinternen Haushaltsberatungen.Entnahme aus dem Kommunalen Finanzausgleich: Nach ausführlichen und schwierigen Beratungen bringen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heute mit der Änderung des Finanzausgleiches den Vorschlag ins Parlament ein, die Finanzausgleichsmasse nicht wie geplant um 100 Mio. DM jährlich zu kürzen, sondern um vier mal 75 Mio. DM. Hinzu kommt, dass der politische Beschluss gefasst wurde, die Kommunen nicht - wie ur- sprünglich geplant - mit einem Drittel der Kosten des Unterhaltsvorschussgesetzes zu be- lasten. Dafür hätten die Kommunen 15 Mio. DM bereit stellen müssen.Kommunaler Investitionsfonds: Hier hat die Landesregierung gemeinsam mit dem Beirat des Kommunalen Investitions- fonds (KIF) ein Modell zum Abbau des Sanierungsstaus bei den Schulen entwickelt, wel- ches nicht zu einer Reduzierung der KIF-Masse insgesamt führt. Dadurch bleibt der KIF als Förderinstrument erhalten und dennoch können dringend notwendige Sanierungs- und Schulbaumaßnahmen durchgeführt werden. Gemeinsam mit den FAG-Schulbaumitteln wird so ein 550 Mio.-Programm aufgelegt. Das ist genauso erfreulich und notwendig, denn in vielen Schulen gibt es dringenden Handlungsbedarf.Ich gehe davon aus, dass die Sanierungsmaßnahmen auch zum Ziel der Energieeinspa- rung und CO2-Reduzierung beitragen. Die grüne Fraktion begrüßt dieses Modell ausdrück- lich. Es macht deutlich, dass wir mit vereinten Kräften wichtige Maßnahmen umsetzen - trotz knapper Kassen.Auch die weiteren Vorschläge zur Änderung des KIF werden aus unserer Sicht positive Ef- fekte haben. Allerdings ist die neue Möglichkeit, dass es zukünftig neben Darlehen auch Zuschüsse geben kann, von der Höhe der Mittel im KIF insgesamt abhängig.Wir haben auf Wunsch unseres Koalitionspartners aufgenommen, dass aus dem Kapital- stock jährlich 15 Mio. DM in den allgemeinen Finanzausgleich fließen. In der Ausschussbe- ratung müssen wir gemeinsam mit den Kommunen diskutieren, ob das tatsächlich sinnvoll ist.Sinnvoll ist hingegen, dass der Förderkatalog des KIF zukünftig nur noch eine Negativab- grenzung nicht förderfähiger Investitionsmaßnahmen enthält. Damit kann beispielsweise auch der Bau einer Kindertagesstätte gefördert werden - ein Problem, was wir z.B. gerade in Dithmarschen haben, könnte so gelöst werden.Sinnvoll ist auch die vorgeschlagene Richtlinienänderung des KIF zur Förderung von Ge- werbegebieten, welche bei der Förderung von Grunderwerb und Erschließung sowohl von Gewerbe- als auch von Wohnbauflächen eine maximale Darlehenslaufzeit von wahlweise drei bis fünf Jahren festschreibt und damit Mitnahmeeffekte weitestgehend ausschließt.Für die Forderung des Sonderausschusses nach einer Vereinfachung des Bewilligungsver- fahrens kann die Landesregierung keine Vorschläge machen. Sie sagt, in Übereinstim- mung mit den kommunalen Landesverbänden, dass das Verfahren so verwaltungsökono- misch wie möglich abläuft. Wenn das so ist, ist das in Ordnung, dann bedarf es keiner Än- derung. Zu den übrigen Änderungen des Finanzausgleiches möchte ich für meine Fraktion nur deutlich herausstellen, dass wir uns freuen, dass es nach jahrelanger Diskussion gelungen ist:• eine Flexibilisierung des kommunalen Finanzausgleiches hinzubekommen,• dass die Kreise zukünftig die Aufgaben der Gemeinden und die Höhe der Kreisum- lage aufeinander abstimmen können• und dass wir eine Regelung gefunden haben, durch die die Benachteiligung einzel- ner Kreise im Hamburger Randgebiet aufgehoben wird.Der Sonderausschuss hatte auch beschlossen, eine Übertragung der Schulträgerschaft für Gymnasien zu prüfen. Ich stimme mit der Bewertung der Landesregierung überein, dass die jetzige Regelung flexibel genug ist, um die Trägerschaft für Gymnasien und Gesamt- schulen vor Ort flexibel zu regeln.Eine weitere Regulierung wäre hier nicht sinnvoll gewesen und deshalb lehnen wir eine Änderung des Schulgesetzes an dieser Stelle ab.Zum Jugendförderungsgesetz Mit den 3,5 Mio. DM für Prävention kann unter anderem ein kraftvoller Einstieg in unser neues Programm Jugendhilfe und Schule gelingen - trotz knapper Kassen - wenn Schulen, Kommunen und Land gut zusammenarbeiten.Wir brauchen dringen eine bessere Betreuung vor allem an den Hauptschulen: • für verhaltensauffällige Kinder, • für Mittagstische und Schularbeitenhilfe • und für offene Freizeitangebote an den Nachmittagen.Dieses weiter voranzubringen ist ein Schwerpunkt grüner Politik in dieser Legislaturperiode. Mit der gefundenen Lösung der Änderung des Finanzausgleichgesetzes sind wir einen wei- teren Schritt auf diesem Weg vorangekommen. Der Sonderausschuss hat auch hierfür die Grundlage gelegt. Schon deshalb hat er sich aus meiner Sicht gelohnt.Die Stellungnahme der Landesregierung zu Funktionalreform und Deregulierung hat das Kabinett erst gestern beschlossen und bekannt gegeben. Wie Sie wissen, wird von meiner Fraktion vor allem die Frage der Deregulierung kritisch diskutiert. Nicht deshalb, weil wir den Kommunen keine Verantwortung zutrauen, sondern weil wir nicht ungeprüft und pau- schal 1.200 Verordnungen generell freigeben wollten.Wir sprechen uns ausdrücklich dafür aus, dass wir Verordnungen vereinfachen, abschaffen oder flexibler gestalten. Aber wir wollen, dass dieses politisch und in der Sache entschie- den wird. Die von der Landesregierung beschlossene Zusammenstellung und Bewertung aller Verordnungen ist dafür eine gute Grundlage. Ob es dann zu einer Änderung des Lan- desverwaltungsgesetzes kommt oder ob wir eine andere Lösung finden, ist dabei noch of- fen.Mit der SPD werden wir uns einigen, mit der FDP können wir uns an dieser Stelle nicht ei- nigen: Hat sie doch ein Standardöffnungsgesetz in den Landtag eingebracht, das es den Kommunen ermöglichen soll, auf Antrag Gesetze außer Kraft setzen zu können.Wir hingegen stehen dazu, dass Gesetze von den Kommunen nicht außer Kraft gesetzt werden dürfen und dass eine Landesregierung auch über Verordnungen und Richtlinien in bestimmten Bereichen - vor allem im ökologischen und sozialen Bereich - landeseinheitli- che Standards setzen muss.Dem FDP-Klientel kann es egal sein, wie die pädagogische Qualität in Kindertagesstätten ist: Kauft sie sich doch notfalls privat eine gute Versorgung für ihre Kinder ein. Meine Frak- tion steht aber dazu, dass es für die Kindertagesstätten in Schleswig-Holstein landesweite Standards gibt.Die Diskussion ist also noch nicht zu Ende, aber mit der Einbringung des FAG machen die Koalitionsfraktionen einen ersten Schritt zur Umsetzung der Ergebnisse des Sonderaus- schusses und weitere Schritte werden folgen, zumal wir viele Themen ja noch in der En- quete haben. ***