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16.11.00 , 12:12 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: Erfolge der Kammer sind der Landesregierung ein Dorn im Auge

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Nr. 272/2000 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Donnerstag, 16. November 2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Wolfgang Kubicki: Erfolge der Kammer sind der Landesregierung ein Dorn im Auge
In seiner Rede zum TOP 7 (Erhalt der Leistungsfähigkeit der Landwirtschaftskammer) sagte der Vorsitzende der F.D.P.-



Presseinformation Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist die schleswig-holsteinische Landwirtschaft Spitze. Die Hektarerträge und Betriebsergebnisse brauchen keinen Vergleich mit anderen Bundesländern zu scheuen— obwohl die natürlichen Gegebenheiten unseres Landes dies nicht vermuten lassen würden.
Einen wesentlichen Beitrag zu diesem Erfolg leistet die Landwirtschaftskammer mit ihren Dienstleistungen. Sie berät ihre Mitglieder, sie ist Trägerin der beruflichen Bildung, ihr obliegt das Versuchswesen und sie unterstützt die schleswig-holsteinischen Landwirte bei der überregionalen Vermarktung ihrer Produkte.
Diese Dienstleistungen—seien es Aufgaben der Selbstverwaltung oder Weisungsaufgaben— sind eine der Grundlagen für den Erfolg der schleswig-holsteinischen Landwirtschaft.
Und die Mitglieder der Landwirtschaftskammer sind mit diesen Leistungen zufrieden. Wie eine Umfrage ergab, ist bei ihnen noch nicht einmal die—zugegeben unliberale—Zwangsmitgliedschaft ein Problem.
Es scheint mir allerdings so, als wären die Erfolge dieses Selbstverwaltungsgremiums der Landesregierung ein Dorn im Auge.
Wie sonst sollen wir die Taten der Landesregierung interpretieren?
Seit Jahren handelt die Landesregierung rechtswidrig: Die finanziellen Zuschüsse des Landes liegen seit Jahren unter den gesetzlichen Vorgaben. Staatssekretär von Plüskow hat dies am 9. Oktober in der gemeinsamen Sitzung von Finanz- und Agrarausschuss zum Haushalt 2001 unbekümmert zugegeben. 2 Eigentlich eine Ungeheuerlichkeit: Ein Mitglied der Landesregierung bemerkt beiläufig, dass wissentlich gegen ein Gesetz verstoßen wird.
Aber es geht ja um Geld—und beim Finanzgebaren der Landesregierung wundert mich schon lange gar nichts mehr.
Die Landesregierung verspricht ja auch Abhilfe: Kurz gesagt, das Landwirtschaftskammergesetz soll an die Zahlungsmoral der Landesregierung angepasst werden.
Wenn das Schule machen sollte, na dann, gute Nacht Schleswig-Holstein.
Die Befugnisse und Aufgaben der Landwirtschaftskammer sollen eingeschränkt werden—an ihre Stelle soll die öffentliche Verwaltung treten.
Hierzu möchte ich sinngemäß aus dem Abschlußbericht der Enquetekommission zur Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung vom 2. November 1994 zitieren: Die Übertragung der landwirtschaftsbezogenen Aufgaben der Umweltämter und Ämter für Land- und Wasserwirtschaft könnten ohne Effektivitäts- und Effizienzverluste an die Landwirtschaftskammer übertragen werden. Besonders interessant ist dabei, dass Frau Landwirtschaftsministerin Franzen damals Mitglied der Kommission war und diese Empfehlung ohne erkennbaren Widerspruch mitgetragen hat.
Ich frage Sie, Frau Ministerin, woher kommt ihr plötzlicher Sinneswandel? Liegt es vielleicht daran, dass Sie Ihrem Koalitionspartner ein Stück entgegenkommen möchten oder müssen—oder gibt es auch sachliche Gründe?
Neue sachliche Gründe für die positiven Wirkungen der Verstümmelung der Selbstverwaltung der Landwirtschaft sind mir nicht bekannt.
Übrigens auch nicht Herrn Dr. Korthals, dem Präsidenten des Landes- rechnungshofes: Er hat in der eben schon genannten Ausschusssitzung mit Bezug auf die Ergebnisse der Enquetekommission ausdrücklich davor gewarnt, Aufgaben von der Landwirtschaftskammer an die öffentliche Verwaltung zu übertragen. Dies wäre der Effizienz der öffentlichen Verwaltung abträglich.
Wenn die Landesregierung sich mit ihren Vorstellungen durchsetzt, wird sie der schleswig-holsteinischen Landwirtschaft und damit dem einen Bärendienst erweisen.
Um dies zu verhindern, fordert die F.D.P. im Interesse des Landes, die Leistungsfähigkeit der Landwirtschaftskammer zu erhalten.
Bei der parteiübergreifend als notwendig erachteten Reform des Landwirtschaftskammergesetzes ist deshalb darauf zu achten
• dass der Umfang der Aufgaben der Kammer mindestens erhalten oder sogar im Sinne der Enquetekommission vergrößert wird und • dass die Landwirtschaftskammer hinreichend finanzielle Mittel erhält, um ihre Aufgaben für ihre Mitglieder und für das Land zu erfüllen.
In diesem Sinne hat die F.D.P.-Fraktion für das Haushaltsjahr 2001 eine Erhöhung des Landeszuschusses an die Landwirtschaftskammer um 2 Mio. Mark beantragt.“

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