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16.11.00 , 15:08 Uhr
FDP

Heiner Garg: Alle Menschen sollten die gleiche Chance auf ein fai res rechtliches Los in der Lotterie des Lebens haben ...

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Nr. 275/2000 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Donnerstag, 16. November 2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Heiner Garg: Alle Menschen sollten die gleiche Chance auf ein faires rechtliches Los in der Lotterie des Lebens haben ...
In seinem Debattenbeitrag zu TOP 15 (Gender Mainstreaming) sagte



Presseinformation sozialpolitische Sprecher der F.D.P.-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:
Nachdem der Landtag zunächst wieder einmal ein Grundrecht bestätigen soll, sollen wir dann die Landesregierung auffordern, „Gender Mainstreaming“ in der Landesverwaltung zu verwirklichen.
Nach der Definition der EU-Kommission bedeutet Gender Mainstreaming, „die Bemühungen um das Vorantreiben der Chancengleichheit nicht auf die Durchführung von Sondermaßnahmen für Frauen zu beschränken, sondern zur Verwirklichung der Gleichberechtigung ausdrücklich sämtliche allgemeinen politischen Konzepte und Massnahmen einzuspannen ...“—also: Gleichstellung ist eine Querschnittsaufgabe.
Man könnte das Prinzip „Gender Mainsteaming“ als Übertragung eines deutschen Grundrechtes in europäisches Recht interpretieren, denn im europäischen Vergleich hängt Deutschland in Fragen der Gleich- berechtigung bestimmt nicht hinterher.
Das Grundgesetz ist eindeutig: Männer und Frauen sind gleichberechtigt und niemand darf wegen seines Geschlechtes bevorzugt oder benachteiligt werden.
Die Grundrechte binden den Staat in seiner Gesamtheit, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowohl als Abwehr- als auch als Teilhaberechte.
Die Einhaltung der Grundrechte sollte in der Landesverwaltung eine Selbstverständlichkeit sein.
Nichtsdestotrotz wird in diesem Antrag die Landesregierung aufgefordert, Verfassungsgrundsätze in der Landesverwaltung durchzusetzen—wohlgemerkt: der Antrag wurde von den Regierungsfraktionen eingereicht. 2
Ich frage sie, liebe Kollegen von SPD und Grünen:
Sind Sie wirklich der Meinung, dass unsere Landesregierung ständig gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt—eine Landesregierung, in der vier von acht Minister- und Ministerinnenposten durch Frauen besetzt sind und der die einzige weibliche Ministerpräsidentin der Republik vorsteht?
On y soit, qui mal y pense.
Im einzelnen fordern die Antragsteller zunächst, dass alle Entscheidungen der Landesregierung auf ihren Beitrag zur Gleichberechtigung überprüft werden. Voll einverstanden.
Jede Entscheidung, die die Gleichberechtigung beeinträchtigt, ist ein Verfassungsverstoß und muss deshalb unverzüglich berichtigt werden.
Ich frage Sie allerdings ausdrücklich, liebe Kolleginnen Schlosser-Keichel und Fröhlich: Wie wollen Sie im Einzelnen feststellen, ob Gleichberechtigung als Teilhaberecht auf Chancengleichheit verwirklicht wird?
Das Ergebnis gesellschaftlicher Prozesse ist hierbei ein zweifelhaftes Signal. Wenn ein Geschlecht z.B. in einer bestimmten Berufsgruppe nicht paritätisch vertreten ist, kann dies ein Hinweis auf geschlechtsspezifische Diskriminierung sein—muss es aber nicht.
Es könnte ebenso gut sein, dass nicht ausreichend geeignete Frauen oder Männer diesen Berufsweg eingeschlagen haben. Wie wollen sie hier differenzieren?
Eine einfache Analogie verdeutlicht das Problem: Millionen Menschen, übrigens Frauen und Männer, spielen jede Woche Lotto—aber nur wenige ziehen einen Hauptgewinn. Müssen wir daraus schließen, dass das Lottospiel ungerecht ist, dem Gleichheits- grundsatz zuwider läuft und so umgebaut werden muss, dass jeder genau seinen Einsatz wieder gewinnt?
Ich denke nicht, denn alle hatten die gleichen Chancen auf den Hauptgewinn— entsprechend ihres freiwilligen Einsatzes.
Vom Ergebnis der Lotterie auf deren gerechten Ausgestaltung zu schließen, funktioniert— wenn überhaupt—nur sehr eingeschränkt. Einfache Erbsenzählerei hilft bei der Feststellung der Chancengleichheit also nur sehr bedingt weiter—deshalb frage ich Sie nochmals: Wie wollen sie die Einhaltung der Chancengleichheit messen?
Der zweite Punkt des Antrages erübrigt sich wegen des ersten: da die Landesregierung keine Entscheidungen treffen darf, die gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, muss dieser in allen Phasen eines Entscheidungsprozesses berücksichtigt werden. Folglich sind wir auch hiermit sind voll einverstanden.
Der dritte Punkt bedarf der näheren Erörterung: Alle Sondermaßnahmen zur Förderung der Gleichberechtigung sollen in die Überprüfung einbezogen werden. Dies widerspricht der „Präambel“ des Antrages, denn dort wird festgestellt, dass diese Programme weiterhin notwendig sind. 3 Das deutet daraufhin, dass die Antragstellerinnen die Fördermaßnahmen schon überprüft haben und zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen sind—warum sollte die Landesregierung sie noch einmal überprüfen?
Die Antragstellerinnen schließen a priori die Notwendigkeit einer unvoreingenommene Prüfung der Landesregierung aus. Dies leuchtet mir nicht ein.
Was geschieht, wenn zum Beispiel die Überprüfung eines Frauenförderplanes ergibt, dass die Beschäftigungschancen von Frauen in Folge des Förderplanes sinken?
Gilt dann
§ 1: Die Antragsteller haben immer recht und der Förderplan ist weiterhin notwendig— oder gilt
§ 2: Wenn ein Förderplan die geschlechtsspezifische Chancengleichheit beeinträchtigt, tritt automatisch § 1 in Kraft?
Ich plädiere dafür, dass die Sondermaßnahmen unvoreingenommen überprüft werden und dafür, dass die Maßnahmen, die ihren Zweck verfehlen, überarbeitet oder abgeschafft werden. Denn gerade diese Sondermaßnahmen zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen sind oftmals zweischneidige Schwerter. Als Beispiel möge die Frauenquote dienen: Frauenquoten produzieren Quotenfrauen.
Dem Begriff „Quotenfrau“ hängt ein schaler Beigeschmack an: Leistung und Befähigung dieser Frauen haben anscheinend nicht ausgereicht.
Meine Kollegin Christel-Happach-Kasan hat es folgendermaßen formuliert: „Die fortwährende Betonung der Notwendigkeit der Frauenförderung hat ... der gesellschaftlichen Diskriminierung von Frauen einen neuen Impuls gegeben—nach dem Motto, wer soviel Förderung braucht, kann gar nicht gut und kompetent sein.“
Dieser Punkt sollte im Ausschuss sehr ausführlich erörtert werden.
Viertens soll die Landesregierung prüfen, wie in allen gesellschaftlichen Bereichen Anreize für die Verwirklichung von Gender Mainstreaming gesetzt werden können.
Dieser trivialen Forderung schließen wir uns selbstverständlich an, denn Gender Mainstreaming bedeutet ja gerade, bei allen politischen Konzepten und Maßnahmen die Frage der Chancengleichheit zu berücksichtigen und mittels dieser Konzepte und Maßnahmen entsprechende Anreize zu setzen.
Denn Gleichstellung ist eine Querschnittsaufgabe und damit ein Auftrag an alle politisch Verantwortlichen: Alle Menschen sollten die gleichen rechtlichen Möglichkeiten haben, ihr Leben entsprechend ihrer Wünsche und Möglichkeiten zu gestalten.
Alle Menschen sollten die gleiche Chance auf ein faires rechtliches Los in der Lotterie des Lebens haben.“

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