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16.11.00 , 16:13 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 10: Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

Sozialdemokratischer Informationsbrief


Landtag Kiel, 16.11.00
aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn



Wolfgang Baasch zu TOP 10:

Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

Am 01. Januar 2001 wird ein neues Gesetz in Kraft treten, das die Teilzeitarbeit neu ordnet und das für die Zukunft klare Vorgaben für befristete Arbeitsverträge enthält. Kernpunkte der neuen Teilzeitregelung sind: - der Schutz vor Diskriminierung, - die Förderung von Teilzeitarbeit - mehr Transparenz in Betrieben und Unternehmen in Bezug auf Teilzeitarbeitsplät- ze. Ähnliche Argumente gelten für die zukünftigen Regelungen für befristete Arbeitsverträ- ge. Auch hier stehen der Schutz vor Diskriminierung sowie die Zulässigkeit von befris- teten Arbeitsverträgen und die verbesserten Chancen des Übergangs in einen Dauer- arbeitsplatz im Mittelpunkt. Diese Regelungen halten wir nicht nur für überfällig, son- dern auch für zwingend notwendig, und deshalb werden wir den Antrag der F.D.P. Fraktion ablehnen.

Das Gesetz, das vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung vorgelegt wur- de, wird dazu führen, dass Teilzeitarbeit noch stärker als bisher gefördert werden kann. Dadurch werden neue Arbeitsplätze geschaffen. Gleichzeitig wird die Chancen- gleichheit von Männern und Frauen gefördert sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert. Das nützt Männern und Frauen und trägt so zur Stabilisierung der Gesellschaft bei. Kernpunkte der neuen Teilzeitregelung sind z. B. der Schutz vor Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Kündigung, wenn der Arbeitnehmer es ablehnt, von einem Vollzeit- in ein Teilzeitar- beitsverhältnis oder umgekehrt zu wechseln. Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben zukünftig auch Anspruch auf Teilnahme an Aus- und Weiter- bildungsmaßnahmen, die ihre berufliche Entwicklung und Mobilität fördern, und Arbeit- geber sind zukünftig verpflichtet, freie Arbeitsplätze im Betrieb auch als Teilzeitarbeits- plätze auszuschreiben, wenn nicht dringende betriebliche Gründe einer Teilzeitbe- schäftigung entgegenstehen. Im Zusammenhang mit dem Wandel der Arbeitswelt, mit der Flexibilisierung der Arbeitsformen und Arbeitsweisen schafft die neue Teilzeitrege- lung die Voraussetzungen für eine dienstleistungsorientierte Betrachtung von Arbeit.

Dies sind nur einige Kernpunkte, die deutlich machen, dass Schutz vor Diskriminie- rung, Förderung von Teilzeitarbeit, mehr Transparenz in Betrieb und Unternehmen durch dieses Gesetz gewährleistet wird.

Ein Kernpunkt für den Bereich befristeter Arbeitsverträge ist der Schutz vor Diskrimi- nierung. So dürfen befristet beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen- über unbefristet Beschäftigten nicht schlechter behandelt werden. Befristet beschäftig- te Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben zukünftig zumindest Anspruch auf an- teilige betriebliche Leistungen.

Es wird im Gesetzentwurf festgehalten, dass unbefristete Arbeitsverhältnisse auch in Zukunft die übliche Form der Beschäftigung bleiben. Um den Übergang aus einem be- fristeten Arbeitsvertrag in eine unbefristete Beschäftigung zu erleichtern, gelten in Zu- kunft folgende Regelungen: - Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben befristet Beschäftigte über Dauerar- beitsplätze im Betrieb und im Unternehmen zu informieren. - Auch befristet Beschäftigten ist die Teilnahme an angemessenen Aus- und Weiter- bildungsmaßnahmen zu ermöglichen. - Betriebs- und Personalräte müssen künftig über die Anzahl befristet Beschäftigter und ihren Anteil an der Gesamtbelegschaft des Betriebes und des Unternehmens informiert werden. Die Arbeitnehmervertretungen in den Betrieben und Unterneh- -3-



men werden so besser in die Lage versetzt, auch die Interessen der befristet Be- schäftigten zu vertreten.

Auch diese (nicht umfassend dargestellten) Gründe für das Gesetz, das mehr Teilzeit- arbeit ermöglicht und klarere Vorgaben für befristete Arbeitsverträge enthält, machen deutlich, wie überfällig und notwendig die Neuregelung im Interesse der Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmer, aber auch der Betriebe und Unternehmen sind. Gerade die Betriebe und Unternehmen profitieren von den bestehenden und neuen Regelungen. Flexibilität, weniger Mitbestimmung, ungleiche Löhne und weitere populistische Forde- rungen nützen nämlich keineswegs immer der Arbeitgeberseite. Gesetze und Tarifver- träge schützen nicht nur die Beschäftigten vor Lohndrückerei, sondern auch die Be- triebe vor entsprechender Konkurrenz.

Mit der neuen Teilzeitregelung können mehr Menschen weniger arbeiten - ein Vorteil für die Einzelnen ebenso wie für Betrieb und Gesellschaft.

Walter Riester hat zur Förderung von Teilzeitarbeit formuliert: "Bei konsequenter Ver- wirklichung der Teilzeitwünsche können durch das freiwerdende Arbeitszeitvolumen langfristig rund 1 Mio. neue Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Deutsch- land kann es sich nicht leisten, dieses Beschäftigungspotential noch länger ungenutzt zu lassen," - so Walter Riester.

Walter Riester hat recht! Wir wollen ihm nicht, wie die F.D.P., im Wege stehen und werden deshalb den Antrag der F.D.P. ablehnen.

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