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16.11.00 , 17:02 Uhr
FDP

Christel Aschmoneit-Lücke zur Pfandpflicht für ökologisch nachteilige Getränkeverpackungen

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Nr. 277/2000 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Donnerstag, 16. November 2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
In ihrem Debattenbeitrag zu TOP 12 (Pfandpflicht für ökologisch nachteilige Getränkeverpackungen) sagte die F.D.P.-Landtags- abgeordnete, Christel Aschmoneit-Lücke:
„Zunächst eine kleine formelle Merkwürdigkeit: Welchen Zweck hat es, die Landesregierung zu etwas aufzufordern, was sie schon vor vier



Presseinformation Wochen getan hat?
Vor 4 Wochen haben die Umweltminister von Bund und Ländern eine Erklärung zur Pfandregelung für ökologisch nachteilige Verpackungen abgegeben. Mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz halten alle—ich zitiere wörtlich— „... eine unmittelbare Pfandpflicht auf ökologisch nachteilige Getränkeverpackungen , unabhängig von Quoten und Füllmengen sowie vom Getränk, für sinnvoll.“
Dieses Zitat wurde nahezu wörtlich in den vorliegenden Antrag übernommen, und der Antrag wurde sechs Tage nach der Erklärung der Umweltminister gestellt.
Das sagt uns zweierlei: Erstens können die Antragsteller fehlerfrei abschreiben (lassen). Zweitens haben die Antragsteller anscheinend nur wenig Vertrauen in ihre eigene Landesregierung, denn sie fordern diese zu etwas auf, was die Landesregierung schon sechs Tage zuvor getan hat.
Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass Außenstehende dieses Verhalten als Beweis des Vertrauens innerhalb der Regierungskoalition interpretieren.
Die Begründung des Antrages ist aus der oben genannten Erklärung übernommen worden—und mit ihr die unlogische Argumentation über die vermeintlichen ökologischen Vorteile des Zwangspfandes.
Diese Eindämmung ökologisch nachteiliger Einwegverpackungen— Dosen und Einweg- Glasflaschen, ist ökologisch ein erstrebenswertes Ziel, denn die Ökobilanzen des Bundesumweltamtes beweisen, dass diese Verpackungen im Vergleich zu Mehrwegflaschen und Getränkekartons ökologisch nachteilig sind. 2 Eine Pfandpflicht für ökologisch nachteilige Verpackungen wird den Gebrauch dieser Verpackungen aber nicht einschränken, ich zitiere aus dem Jahresgutachten 2000 des Sachverständigenrates der Bundesregierung für Umweltfragen: „Ob die Einführung eines Pflichtpfandes zu einer Stützung von Mehrwegverpackungen führt, muss bezweifelt werden.“ (Umweltgutachten 2000, Nr. 163)
Hier ist auch die Argumentation des Bundesumweltministers widersprüchlich: Einerseits soll die Pfandpflicht für Mehrwegflaschen der wesentliche Grund für den Erfolg des Mehrwegsystems sein.
Andererseits soll nun die Pfandpflicht auf ökologisch nachteilige Verpackungen das Mehrwegsystem stützen—obwohl der logisch Schluss ja sein müsste, dass das Dosenpfand die Dose unterstützt, so wie das Pfand auf Mehrwegflaschen die Mehrwegflasche unterstützt.
Wie das funktioniert, sehen wir in Skandinavien, wo die Dose alle anderen Getränkeverpackungen weitestgehend verdrängt hat.
Ein Pfand auf Dosen und Einwegverpackungen ist in erster Linie ein zinsloser Kredit an Getränkehändler.
Das beim Kauf hinterlegte Pfand erhöht den cash-flow des Getränkehändlers und senkt das verfügbare Einkommen der Verbraucher.
Der Händler wird diesen zusätzlichen Mittel in seine Finanzierungsrechnung einbeziehen und realisiert Zinsgewinne.
Ein kleines Beispiel: Eine Dose soll mit 50 Pfg. Pfand belegt werden. Ein Getränkehändler, der pro Woche 1 Million Dosen verkauft, erhält 500000 DM Pfand pro Woche. Bei einem Zinssatz von 5% ergibt das einen Zinsertrag von 25000 DM. Dies nützt selbstverständlich vor allen Dingen den Großbetrieben im Getränkehandel.
Die Verbraucher haben nur Nachteile, denn wenn sie dem Getränkehändler beim nächsten Kauf nicht noch mehr Kredit geben wollen, müssen sie die Dosen sammeln anstatt sie gleich im gelben Sack zu entsorgen.
Der ökologische Nachteil der Dose bleibt—unabhängig davon, ob sie zurückgegeben wird oder gleich im gelben Sack verschwindet.
Und die Deutschen sind Weltmeister im Müll sortieren—daher ist es kaum vorstellbar, dass der Grossteil der verbrauchten Dosen an Parkbänken oder auf Rastplätzen liegen bleibt. Das sind nur asoziale Ausnahmen—ästhetisch ärgerlich, aber ökologisch ziemlich irrelevant.
Wo ist nun der Vorteil für die ökologisch vorteilhaften Verpackungen? Es gibt keinen.
Wenn man den Gebrauch ökologisch nachteiliger Verpackungen eindämmen will, muss man den relativen Preis dieser Verpackungen erhöhen—das Zwangspfand erreicht dies nicht. Deshalb ist dieser Antrag nicht nur formell sondern auch materiell unsinnig.“

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