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16.11.00 , 17:06 Uhr
SSW

Teilzeitarbeit und befristete Beschäftigugngsverhältnisse

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Kiel, d. 16.11.2000 Es gilt das gesprochene Wort Silke Hinrichsen:
TOP 10 Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Drs. 15/469)
Teilzeitarbeit gibt Arbeitnehmern Spielraum in Bezug auf ihre Lebenszeit und ermöglicht
mehr Zeit für die Familie. Sie eröffnet dem Arbeitgeber Flexibilität und ist arbeitsmarkt-
politisch wirksam. Deshalb ist es unabhängig von der Einschätzung der Detailregelungen erst
einmal begrüßenswert, dass sich jetzt eine Bundesregierung dazu durchgerungen hat, diesen
Bereich zu stärken. Wir brauchen endlich vernünftige Bedingungen für Menschen, die
Teilzeit arbeiten wollen.

Die Teilzeitarbeit wird von der F.D.P. und Teilen der Union kritisiert, weil ein Rechts-
anspruch auf Teilzeitarbeit angeblich die Arbeitgeber über Gebühr belastet. Wir können die massive Kritik aber nicht nachvollziehen, denn den Arbeitgebern wird noch reichlich
Spielraum gegeben, um Arbeitnehmern aus betrieblichen Gründen die Teilzeitarbeit zu
versagen und freie Arbeitsplätze nicht als Teilzeitarbeitplätze auszuschreiben. Sicherlich
erwächst den Arbeitgebern eine gewisse Belastung, weil sie im Zweifelsfall den Beweis
erbringen müssen. Das halten wir aber noch für zumutbar, denn läge die Beweislast bei den
Arbeitnehmern, ließe sich eine solche Regelung kaum umsetzen.

Der zweite Teil des Gesetzentwurfs befasst sich mit den befristeten Arbeitsverträgen. Hinter-
grund der Änderung ist das Problem, dass Arbeitgeber die für sie vorteilhafte Möglichkeit
befristeter Arbeitsverträge ausgenutzt haben, und Arbeitnehmer jeweils nur für einige Monate
eingestellt haben. Solche sogenannten Kettenarbeitsverträge sind zwar jetzt schon nicht
erlaubt. Dieses ist aber dadurch umgangen worden, dass Unternehmen Mitarbeiter ab und zu
Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de einfach wieder der Arbeitsverwaltung überlassen haben, um die bestehenden rechtlichen
Grenzen zu umgehen. Ein derartiger Umgang mit Arbeitnehmern muss unterbunden werden.
Deshalb ist es begrüßenswert, dass die Rechte der Arbeitnehmer in befristeten Beschäfti-
gungsverhältnissen gestärkt werden. Damit werden die Anreize zu unlauterem Umgang mit
Beschäftigten teilweise entfernt.

Wir sehen die Probleme, die von der F.D.P. angesprochen werden. Es geht hier darum, dass
Arbeitgeber konjunkturell oder saisonal begrenzt Arbeitskräfte brauchen, die sie aber nicht
auf Dauer finanzieren können. Diese Möglichkeit wird den Arbeitgebern aber auch zukünftig belassen. Sie können mit sachlicher Begründung, z. B. vorübergehenden zusätzlichen Arbeits-
kräftebedarf, weiterhin befristet einstellen. Sie können es sogar bis zu 2 Jahre lang ohne
sachlichen Grund tun. Es fällt schwer zu sehen, dass diese Flexibilität nicht ausreicht.

Allerdings gilt auch, dass durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung erneut an Sympto-
men kuriert wird, statt strukturelle Probleme des deutschen Arbeitsrechts zu beseitigen. Sollte
mit Riesters Reform dem Bedürfnis der Unternehmen an Flexibilität bei Einstellungen und
Kündigungen nicht genüge getan werden, dann muss eine grundsätzlichere Lösung gesucht
werden. Wie so etwas funktionieren kann, lässt sich bei einigen unseren Ostseekooperations-
partnern lernen. In Skandinavien hat man schon zu Anfang des letzten Jahrhunderts zwischen
Arbeitgebern und Arbeiterbewegung einen Kompromiss gefunden: Die Arbeitgeber erhielten
vorteilhafte Regelungen beim Kündigungsschutz; die Arbeitnehmer bekamen großzügige
Sozialleistungen. Die Arbeitgeber können so schnell auf veränderten Personalbedarf reagie-
ren. Die Arbeitnehmer sind bei Kündigungen gut abgesichert. Das belebt den Arbeitsmarkt und eine Explosion der Sozialausgaben gibt es gerade nicht, weil die schnellere Kündigungs-
möglichkeit auch dazu führt, dass die Arbeitgeber schneller wieder einstellen. Eine solche
Lösung macht für alle Sinn, weil sowohl die Interessen der Arbeitgeber als auch der
Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Die Initiative der F.D.P. tut es leider nicht. Hier werden
die Interessen der Arbeitgeber denen der Arbeitnehmer eindeutig übergeordnet. Daher können
wir dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen.

Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de

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