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Teilzeitarbeit und befristete Beschäftigugngsverhältnisse
Südschleswigscher Wählerverband Schleswig-Holsteinischer Landtag im Schleswig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 D - 24105 Kiel Tel. (0431) 988 13 80 Fax (0431) 988 13 82PRESSEINFORMATION SSW-Landtagsvertretung Norderstr. 74 D – 24939 Flensburg Tel. (0461) 14 40 83 00 Fax (0461) 14 40 83 05 Kiel, d. 16.11.2000 Es gilt das gesprochene Wort Silke Hinrichsen:TOP 10 Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Drs. 15/469)Teilzeitarbeit gibt Arbeitnehmern Spielraum in Bezug auf ihre Lebenszeit und ermöglichtmehr Zeit für die Familie. Sie eröffnet dem Arbeitgeber Flexibilität und ist arbeitsmarkt-politisch wirksam. Deshalb ist es unabhängig von der Einschätzung der Detailregelungen ersteinmal begrüßenswert, dass sich jetzt eine Bundesregierung dazu durchgerungen hat, diesenBereich zu stärken. Wir brauchen endlich vernünftige Bedingungen für Menschen, dieTeilzeit arbeiten wollen.Die Teilzeitarbeit wird von der F.D.P. und Teilen der Union kritisiert, weil ein Rechts-anspruch auf Teilzeitarbeit angeblich die Arbeitgeber über Gebühr belastet. Wir können die massive Kritik aber nicht nachvollziehen, denn den Arbeitgebern wird noch reichlichSpielraum gegeben, um Arbeitnehmern aus betrieblichen Gründen die Teilzeitarbeit zuversagen und freie Arbeitsplätze nicht als Teilzeitarbeitplätze auszuschreiben. Sicherlicherwächst den Arbeitgebern eine gewisse Belastung, weil sie im Zweifelsfall den Beweiserbringen müssen. Das halten wir aber noch für zumutbar, denn läge die Beweislast bei denArbeitnehmern, ließe sich eine solche Regelung kaum umsetzen.Der zweite Teil des Gesetzentwurfs befasst sich mit den befristeten Arbeitsverträgen. Hinter-grund der Änderung ist das Problem, dass Arbeitgeber die für sie vorteilhafte Möglichkeitbefristeter Arbeitsverträge ausgenutzt haben, und Arbeitnehmer jeweils nur für einige Monateeingestellt haben. Solche sogenannten Kettenarbeitsverträge sind zwar jetzt schon nichterlaubt. Dieses ist aber dadurch umgangen worden, dass Unternehmen Mitarbeiter ab und zu Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de einfach wieder der Arbeitsverwaltung überlassen haben, um die bestehenden rechtlichenGrenzen zu umgehen. Ein derartiger Umgang mit Arbeitnehmern muss unterbunden werden.Deshalb ist es begrüßenswert, dass die Rechte der Arbeitnehmer in befristeten Beschäfti-gungsverhältnissen gestärkt werden. Damit werden die Anreize zu unlauterem Umgang mitBeschäftigten teilweise entfernt.Wir sehen die Probleme, die von der F.D.P. angesprochen werden. Es geht hier darum, dassArbeitgeber konjunkturell oder saisonal begrenzt Arbeitskräfte brauchen, die sie aber nichtauf Dauer finanzieren können. Diese Möglichkeit wird den Arbeitgebern aber auch zukünftig belassen. Sie können mit sachlicher Begründung, z. B. vorübergehenden zusätzlichen Arbeits-kräftebedarf, weiterhin befristet einstellen. Sie können es sogar bis zu 2 Jahre lang ohnesachlichen Grund tun. Es fällt schwer zu sehen, dass diese Flexibilität nicht ausreicht.Allerdings gilt auch, dass durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung erneut an Sympto-men kuriert wird, statt strukturelle Probleme des deutschen Arbeitsrechts zu beseitigen. Solltemit Riesters Reform dem Bedürfnis der Unternehmen an Flexibilität bei Einstellungen undKündigungen nicht genüge getan werden, dann muss eine grundsätzlichere Lösung gesuchtwerden. Wie so etwas funktionieren kann, lässt sich bei einigen unseren Ostseekooperations-partnern lernen. In Skandinavien hat man schon zu Anfang des letzten Jahrhunderts zwischenArbeitgebern und Arbeiterbewegung einen Kompromiss gefunden: Die Arbeitgeber erhieltenvorteilhafte Regelungen beim Kündigungsschutz; die Arbeitnehmer bekamen großzügigeSozialleistungen. Die Arbeitgeber können so schnell auf veränderten Personalbedarf reagie-ren. Die Arbeitnehmer sind bei Kündigungen gut abgesichert. Das belebt den Arbeitsmarkt und eine Explosion der Sozialausgaben gibt es gerade nicht, weil die schnellere Kündigungs-möglichkeit auch dazu führt, dass die Arbeitgeber schneller wieder einstellen. Eine solcheLösung macht für alle Sinn, weil sowohl die Interessen der Arbeitgeber als auch derArbeitnehmer berücksichtigt werden. Die Initiative der F.D.P. tut es leider nicht. Hier werdendie Interessen der Arbeitgeber denen der Arbeitnehmer eindeutig übergeordnet. Daher könnenwir dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen. Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de