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13.12.00 , 15:27 Uhr
Landtag

Bericht der Vorsitzenden des Finanzausschusses

D E R L A N D T A G SCHLESWIG - HOLSTEIN 167/2000 Kiel, 13. Dezember 2000

Es gilt das gesprochene Wort!



Bericht der Vorsitzenden des Finanzausschusses
Kiel (SHL) – Wortlaut der Rede der Abgeordneten Ursula Kähler am 13. Dezember vor dem Schleswig-Holsteinischen Landtag:
„Der Finanzausschuss hat den ihm durch Plenarbeschluss vom 27. September 2000 überwiesenen Entwurf eines Gesetzes über die Fest- stellung des Haushaltsplanes 2001 in 13 Sitzungen, zuletzt am 7. De- zember, beraten. An der Beratung der Einzelpläne waren die jeweils zu- ständigen Fachausschüsse beteiligt.
In zum Teil zeitlichem, zum Teil inhaltlichem Zusammenhang mit dem Haushaltsentwurf 2000 wurden unter anderem beraten: der Bericht der Landesregierung über die finanzielle Absicherung des Programms “ziel – Zukunft im eigenen Land”, der Entwurf eines Gesetzes über die Erhe- bung einer Abgabe auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern, das so genannte Oberflächenwasserabgabegesetz, der Be- richt der Landesregierung zur Entwicklung der GMSH, der Bericht der Landesregierung über die Zusammenarbeit zwischen den norddeut- schen Ländern, die beratende Stellungnahme des Landesrechnungshofs zur Informationstechnik der Landtagsverwaltung sowie der Bericht des Innenministeriums über den Projektstatus und die Finanzierung des Fachverfahrens “Polizeiliches Informationssystem INPOL-neu” mit Zu- stimmung auf Einwilligung in diesem Zusammenhang stehenden außer- planmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben in 2000.
Daneben hat sich der Finanzausschuss auch noch mit etlichen Vorlagen befasst, die vom zentralen Stellenpool für Schwerbehinderte über die beihilferechtliche Situation von kassenzugelassenen Sprachheilpädago- gen bis zu Kosten und Nutzen der schleswig-holsteinischen Beteiligung an der EXPO 2000 reichten. 2

Was die beihilferechtliche Situation von kassenzugelassenen Sprach- heilpädagogen angeht, empfiehlt der Ausschuss eine zufriedenstellende Umsetzung im Sinne der kassenzugelassenen Sprachheilpädagogen.
In diesem Jahr konnte der Finanzausschuss zum zweiten Mal von Beginn der Beratung des Haushaltsentwurfs an die am 12. Juli 2000 einver- nehmlich beschlossene Zeitplanung und die Vorgehensweise bei der Beratung umsetzen. Den Fraktionen wurde damit zusätzliche Beratungs- zeit vorgegeben, weil Fragen zu den Einzelplänen - insbesondere von den Oppositionsfraktionen - schriftlich im Ausschuss eingebracht und in- nerhalb kurzer Zeit schriftlich von der Landesregierung beantwortet wur- den. Der Fragenkatalog sämtlicher Fraktionen bestand aus sieben Ex- emplaren, die Antworten der Landesregierung umfassten 22 Exemplare, zum Teil mit einem Umfang von über 100 Seiten.
Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang eine Vorlage der – lassen Sie es mich so nennen – 6. Fraktion des Landtages, nämlich des Lan- desrechnungshofs, der im Rahmen seiner Beratungsfunktion eine Analy- se des Haushaltsentwurfs 2001 und der Finanzlage des Landes vorlegte.
Ebenso erwähnenswert ist die Vorlage des Finanzministers zum Mittel- bewirtschaftungs- und Kostenrechnungssystem für die Landesverwal- tung.
Die Frage, ob die SAP-Software in der Landesverwaltung vollends ein- gesetzt wird oder nicht, wurde bisher formal offengelassen. Die in Zusammenarbeit mit Hamburg festgelegten Anforderungen an das Betriebswirtschaftungssystem wurden bzw. werden von der SAP umge- setzt. Die bisherigen Erfahrungen der Pilotbehörden sind unterschiedlich und technische oder organisatorische Probleme sind erkannt und wurden bzw. werden noch abgestellt. Der Finanzausschuss wird sich im 1. Quartal 2001 weiterhin mit dieser Thematik beschäftigen.
Am 7. Dezember 2000 schloss der Ausschuss seine Beratungen plan- mäßig ab. Gegenstand der Beratungen waren die Anträge der Fraktio- nen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU, der F.D.P. und der Abgeordneten des SSW und die so genannte Nachschiebeliste so- wohl der Landtagsverwaltung als auch der Landesregierung.
Außerdem wurden weitere Änderungsvorschläge zum Haushaltsentwurf 2001 der Landesregierung in die Beratungen einbezogen. Mit ihnen er- gaben sich weitere Änderungen gegenüber dem Haushaltsentwurf 2001 mit zum Teil erheblichen finanziellen Auswirkungen. Dies betrifft folgende Bereiche: Die Situation der schleswig-holsteinischen Werften und den Umgang mit der “Werftenhilfe”. Hierzu hat der Finanzausschuss ein in- tensives Gespräch mit den Vorstandsmitgliedern des Fachverbandes geführt. 3


Ferner hat der Bundesgesetzgeber mit Wirkung vom 2. Dezember 2000 ein Verfütterungsverbot für Tiermehl beschlossen. Hierdurch entfallen bei den Tierkörperbeseitigungsanstalten bisherige Erlöse aus der Veräuße- rung von Tiermehl, außerdem entstehen den Tierkörperbeseitigungsan- stalten zusätzliche Ausgaben für die Beseitigung von Tiermehl. Diese Belastungen sollen nicht ausschließlich von den Landwirten, die bisher die Defizite der Tierkörperbeseitigungsanstalten ausgeglichen haben, getragen werden. Außerdem sollen aufgrund einer Dringlichkeitsverord- nung der Bundesregierung ab 6. Dezember 2000 BSE-Schnelltests für alle Schlachtrinder über 30 Monate verbindlich eingeführt werden. Hierfür müssen Laborkapazitäten des Landes erweitert werden.
Hier gilt es festzuhalten, dass der Finanzausschuss Wert darauf legt, dass durch diese Maßnahme der erforderlichen Laborkapazitäten, kei- nesfalls bereits ein nach inhaltlich zu beleuchtendes, langjährig gefor- dertes Laborkonzept in irgendeiner Weise jetzt schon festgelegt wird.
Der Finanzausschuss hat sich vorbehalten, gemeinsam mit den Fach- ausschüssen das Landeslaborkonzept zu Beginn des Jahres 2001 er- neut aufzurufen und zu beraten.
Am 1. Dezember 2000 ist im Bundesrat das Gesetz zur Zahlung eines Heizkostenzuschusses an Wohngeld-, BAföG- und sonstige Empfänger verabschiedet worden. Die Kosten dieser Zuschüsse trägt zwar in vollem Umfang der Bund, die Abwicklung erfolgt aber über den Landeshaushalt. Im Haushalt von Schleswig-Holstein sollten deshalb noch die formalen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Am 7. Dezember 2000 schloss der Ausschuss seine Beratungen ab. Mit der Drucksache 15/557 legt der Finanzausschuss die Beschlussemp- fehlung zum Haushaltsentwurf 2001 vor und empfiehlt mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und F.D.P., den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Fer- ner schlägt der Ausschuss vor, den Gesamtplan in der Neufassung, die Einzelpläne des Haushalts einschließlich der Erläuterungen mit den in den Anlagen 1 - 13 zusammengefassten Änderungen und Ergänzungen und den als Anlage 16 beigefügten Änderungsvorschlag zu den Stellen- plänen und Stellenübersichten anzunehmen. Wegen der weiteren Einzel- heiten verweise ich auf die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung zum Haushaltsentwurf 2001, Drucksache 15/557. Die Berichterstattung über Schwerpunkte bei der Beratung des Haushaltsentwurfs und über seine Eckwerte erspare ich mir, weil diese Themen – wie in der Vergangenheit – Gegenstand der folgenden Aussprache sein werden.
Einigkeit bestand im Finanzausschuss über das Ziel, die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes zu sichern.
Ich nenne nur einige Stichworte: 4


w Die Begrenzung der Neuverschuldung, w die Verbesserung der Einnahmen, w die Verringerung der Ausgaben, insbesondere durch die Verwaltungsreform,
w die Begrenzung des Personalkostenanteils am Haushalt,
w die Vorsorge für zukünftige Pensionslasten, w den Abbau von Subventionen usw.
Nur –die Wege die zu diesem auf allen Fraktionsseiten erkannten Ziel führen, werden unterschiedlich beurteilt.
Der Finanzausschuss empfiehlt weiter, den von der Landesregierung vorgelegten Finanzplan des Landes Schleswig-Holstein für die Jahre 2000 bis 2004, Drucksache 15/337, zur Kenntnis zu nehmen.
Abschließend habe ich die angenehme Aufgabe, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien – selbstverständlich unter Einschluss der politischen Spitze – ebenso für die gute Zusammenarbeit während der Haushaltsberatungen zu danken wie auch den Mitarbeiterinnen und Mit- arbeitern der Landtagsverwaltung, insbesondere Herrn Breitkopf als Ge- schäftsführer des Finanzausschusses.
Mein persönlicher Dank geht an die Kolleginnen und Kollegen aller Frak- tionen des Finanzausschusses für die vertrauensvolle und manchmal auch fröhliche Zusammenarbeit.“



Herausgeber: Pressestelle des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel, Postf. 7121, 24171 Kiel, Tel.: (0431) 988- Durchwahl -1163, -1121, -1120, -1117, -1116, Fax: (0431) 988-1119 V.i.S.d.P.: Dr. Joachim Köhler, E-Mail: Joachim.Koehler@ltsh.landsh.de. Internet: http://www.sh-landtag.de

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