Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
SSW: Oberflächenwasserabgabegesetz
PRESSEINFORMATION Kiel, d.13.12.2000 Es gilt das gesprochene WortTOP 6 Oberflächenwasserabgabegesetz (Drs. 15/556)Lars Harms: „Wir sind gespannt, ob die Abgabe „nur“ 46 Mio. Mark, wie der Haushaltsentwurf aussagt, oder doch 62 Mio. Mark, wie eine Schätzung aussagt, einbringt.“Als erstes möchte ich mehrere Klarstellungen vorausschicken: • Wer im Gegensatz zu anderen Marktteilnehmern, eine natürlich vorhandene Ressource kos- tenlos für sich nutzen kann, hat einen massiven Vorteil gegenüber den anderen Marktteil- nehmern. Derartige Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Marktteilnehmern müssen ab- gebaut werden. Mit Hilfe der Oberflächenwasserentnahmeabgabe wird dieser Vorteil abge- schöpft und so die Ausgangslage für alle Marktteilnehmer angeglichen. Steuern und Abga- ben sind zum „steuern“ da, diese Steuerung des Marktes wird durch die Abgabe erreicht. Damit wird der Markt erst wieder in Gang gebracht. • Nur die Entnahme von Oberflächenwasser wird mit einer Abgabe belegt. Das heißt, dass nur die Entnahme und spätere erneute Zuführung in den Kreislauf führen zur Abgabepflicht. Alle anderen Nutzungen im und aus dem Wasser sind von der Abgabe von vornherein aus- genommen. • Durch die Bagatellgrenze von 5.000 Mark ist sozusagen auch eine soziale Komponente ein- gebaut. Das heißt, Betriebe fallen aus der Abgabepflicht heraus, die sich unter dieser Baga- tellgrenze befinden und denen dies nicht zugemutet werden kann. • Der Preis von 1,5 Pfennig pro Kubikmeter Wasser liegt in etwa im Mittelfeld der üblichen Preisspanne. Somit hat die Landesregierung den Bogen auch nicht überspannt, sondern geht sehr behutsam mit dieser Abgabe um. 2 • Die Abgabe hat darüber hinaus die Wirkung, dass betroffene Betriebe mit der Ressource Wasser sparsam umgehen. Das heißt, dass der Wassergebrauch mit einer Abgabe belegt wird und so die Sensibilität für die Knappheit der Ressource Wasser erhöht wird. • Mit der Abgabe werden teilweise ökologische Projekte finanziert. Das heißt, die Abgabe hat mittelbar auch eine ökologische Komponente.Diese gerade aufgezählten Rahmenbedingungen, in denen sich die neue Abgabe bewegt, zeigen deutlich, dass man sorgsam mit der Abgabe umgegangen ist. Dass zum überwiegenden Teil Kraft- werksbetreiber die Angabe zu zahlen haben, liegt nicht an der besonderen Zielsetzung gerade diese Branche treffen zu wollen, sondern eher daran, dass man Ausnahmen und Befreiungen eingebaut hat. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass nicht nur Atomkraftwerke von der Abgabe betroffen werden, sondern alle Kraftwerksformen mit entsprechenden Kühlkreisläufen. Dies wird von vielen oft so nicht realisiert.Worauf wir in der derzeitigen Haushaltssituation gespannt sein dürfen ist, ob die Abgabe „nur“ 46 Mio. Mark, wie der Haushaltsentwurf aussagt, oder doch 62 Mio. Mark, wie eine Schätzung aus- sagt, einbringt. Dass man sich hier noch nicht festlegt, hat wohl auch damit zu tun, dass man derzeit nicht genau weiß, wie sich die möglichen Einsparbemühungen der Betroffenen auswirken werden. Dies zeigt aber auch, dass von Anfang an von Sparbemühungen in der Nutzung der Ressource Was- ser ausgegangen wird.Wir haben in den Ausschüssen die Abgabe beraten und auch eine schriftliche Anhörung durchge- führt, die jedoch keine neuen Erkenntnisse dahingehend gebracht hat, ob es Defizite in der Form der Umsetzung der Abgabepflicht gibt. Gerade dies habe ich in der Landtagssitzung im Oktober ange- sprochen und von unserer Seite die Bereitschaft erklärt, durchaus noch einmal über die eine oder andere Formulierung im Gesetz zu reden, wenn es sich zeigen sollte, dass es Defizite in den Formu- lierungen im Gesetzestext geben sollte. Die einzigen Erkenntnisse der Anhörung waren die, dass die, die zahlen sollen nicht zahlen wollen und die Organisationen, die die ökologische Komponente der Abgabe sehen, sich über diese freuen. Vielleicht war das auch nicht anders zu erwarten, gleichwohl haben sich somit keine neuen Er- kenntnisse in der Beratung ergeben. Und daher wird der Entwurf des Gesetzes nun in unveränderter Fassung eingebracht und findet so auch unverändert die Zustimmung des SSW.