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14.12.00 , 11:05 Uhr
FDP

Christel Aschmoneit-Lücke: Die Oberflächenwasserentnahmeabgabe ist fiskalische Abzockerei

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Nr. 300/2000 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Mittwoch, 13. Dezember 2000 P o s tfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Christel Aschmoneit-Lücke: Die Oberflächenwasser- entnahmeabgabe ist fiskalische Abzockerei
In ihrer Rede zu TOP 6 (Gesetzentwurf über die Erhebung einer Abgabe auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern) sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der F.D.P.-Landtagsfraktion Christel



Presseinformation Aschmoneit-Lücke:
„Wir haben es nun schon mehrfach gehört: die Landesregierung verfolgt mit der Oberflächenwasserentnahmeabgabe keine ökologische Lenkungsabsicht.
Es gibt auch keinen Beleg dafür, dass diese Abgabe der schleswig- holsteinischen Wirtschaft förderlich sei - im Gegenteil.
Es gibt eine Menge ernstzunehmender Stellungnahmen darüber, dass die Abgabe die Bedingungen des Standortes Schleswig-Holstein verschlechtert.
Wieso hämmern die Koalitionsfraktionen dieses Gesetz dann so durch das Gesetzgebungsverfahren, als ob die Wasserentnahme eine BSE- gleiche Krise sei?
Meine Damen und Herren, die Antwort ist einfach: Rot-grün ist in einer Krise - in der Haushaltskrise.
Die Oberflächenwasserentnahmeabgabe dient allein den fiskalischen Zwecken der Haushaltssicherung. Der Finanzminister weiß nicht mehr, wo er das Geld hernehmen soll für die vermeintlichen Wohltaten der rot- grünen Landesregierung – nur deshalb diskutieren wir über diese Abgabe.
Der Erzielung von Einnahmen werden alle anderen Zwecke bedingungslos untergeordnet - warum sonst wird den Betroffenen sogar eine mündliche Anhörung vor den Ausschüssen verwehrt?
Diskussionsbedarf mit den ihnen gäbe es ausreichend, aber was man nicht hört, braucht man ja hoffentlich nicht zu berücksichtigen! 2 Die Auswertung der schriftlich eingereichten Stellungnahmen spricht Bände. Die Betroffenen verdeutlichen, welche Schwierigkeiten für eine Vielzahl von klein- und mittelständischen Betrieben durch diese Abgabe entstehen, z.B. im Bereich des Kiesabbaus. Aber dies möchten die Regierungsfraktionen nicht hören - aus gutem Grund:
Meine Damen und Herren, wir alle wussten selbstverständlich schon vor den Äußerungen des Kollegen Hentschel, dass mit dieser Abgabe der liebste Feind der Grünen getroffen werden sollte: die Kernkraftwerke.
Hier soll der Löwenanteil der Einnahmen erzielt werden. Um die Kernkraftwerke zu treffen, sind die Grünen bereit, fast alles andere zu opfern - so zum Beispiel auch das Pumpspeicherwerk in Geesthacht.
Und hier schießen die Grünen sich ins eigene ökologische Knie: weil sie selbst alle ökologischen Zwecke der Abgabenerhebung ausgeschlossen haben, können sie nun auch nicht für ökologisch begründete Ausnahmen plädieren.
Der Bundesverband WindEnergie macht in seiner Stellungnahme darauf aufmerksam: Im Falle des Pumpspeicherwerkes verbaut die Landesregierung den regenerativen Energien den Weg - und das, obwohl es doch die erklärte Absicht der Regierung ist, Schleswig- Holstein zum Standort Nr. 1 für regenerative Energien zu machen.
Aber wir wissen es ja bereits, beim Geld hört die Liebe zur Ökologie plötzlich auf - fiskalischen Einnahmezielen wird alles untergeordnet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in ihren Sonntagsreden verspricht die Landesregierung den Bürgern Schleswig-Holstein stets, zum Wohle der schleswig-holsteinischen Wirtschaft auf ökologischem Wege das Blaue vom Himmel zu holen - die Wirklichkeit ist die Oberflächenwasser- entnahmeabgabe.
Sie ist ökologisch zwecklos und ökonomisch schädlich. Ihr einziger Vorteil: sie offenbart das rot-grüne Finanzchaos. Das jedoch belastet die Bürger schon genug; sie sollten dafür nicht noch extra besteuert werden: Deshalb lehnen wir dieses Gesetz ab.“

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