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14.12.00 , 16:29 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold: Altersversorgung erst im Alter

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Sperrfrist: Redebeginn Landeshaus Es gilt das gesprochene Wort! Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Zu TOP 9 - Landesministergesetz - erklärt die Telefax: 0431/988-1501 Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Mobil: 0172/541 83 53 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Monika Heinold:
Nr. 295.00 / 14.12.2000

Altersversorgung erst im Alter!
Das Landesministergesetz wird geändert, und die heute vorliegenden Änderungen sind keine peanuts, sondern sie erfüllen die Hauptforderung unserer Fraktion: Altersversor- gung für MinisterInnen gibt es erst im Alter und nicht wie bisher unabhängig vom Alter mit dem Ausscheiden aus dem Amt.
Im Mai dieses Jahres haben wir unsere Vorstellungen für ein neues Ministergesetz öf- fentlich in die Diskussion eingebracht und ich freue mich, dass mit der jetzigen Vorlage fast alle unsere Forderungen umgesetzt werden:
- Zukünftig gibt es erst mit 55 Jahren ein lebenslängliches Ruhegeld. Bisher gab es keine Altersgrenze. Meine Fraktion hatte 60 Jahre vorgeschlagen, mit der Möglich- keit einer Vorruhestandregelung im Alter von 55 Jahren. Deshalb habe ich auch große Sympathie für den Antrag des SSW (Altersgrenze 60 Jahre). Aber als Koaliti- on haben wir uns auf 55 Jahre verständigt und werden diesen Antrag deshalb heute ablehnen. - Zukünftig werden die ersten fünf Jahre der Ministerzeit nicht mehr doppelt ange- rechnet, so dass nach fünf Jahren erst 35 Prozent und nicht wie bisher 45 Prozent des Versorgungsanspruches entsteht. Das führt auch dazu, dass das maximale Ru- hegehalt nicht schon nach 20, sondern erst nach 25 Dienstjahren erreicht wird. - Die Anrechung von früheren Tätigkeiten als LandtagspräsidentIn und Fraktionsvor- sitzende entfällt genauso, wie die Sonderregelung für ehemalige Ministerpräsiden- tInnnen. - Die Amtsbezüge werden erst ab dem Ernennungstag gezahlt und enden mit dem Tag der Entlassung. - Neu hinzu kommt eine Sonderregelung für „KurzzeitministerInnen“, die keine Beam- ten sind. Diese bekommen, wenn sie zwei Jahre im Kabinett waren, mit 60 Jahren ein Ruhegehalt von 10 Prozent ihrer Amtsbezüge. Diese Regelung war uns beson- ders wichtig, weil wir den Austausch zwischen Wirtschaft und Politik wollen. Es kann nicht darum gehen, diejenigen zu belohnen, die aus dem Beamtenapparat kommen und dann im Kabinett möglichst lange ausharren und diejenigen ohne Versorgungs- anspruch nach Hause zu schicken, welche für drei oder vier Jahre aus dem Wirt- schaftsleben in die Politik wechseln. - Neu ist auch die Regelung, mit der endlich die Doppelversorgung abgeschafft wird. Jetzt werden sowohl auf das Übergangsgeld als auch auf das Ruhegehalt andere Einkommen angerechnet. Eine solche Regelung war lange überfällig.
Die Vorschläge der FDP übernehmen wir nicht. Sie führen unter anderem dazu, dass MinisterInnen schon nach 15 Dienstjahren maximales Ruhegehalt bekommen würden. Außerdem will die FDP nach wie vor die Zeiten als LandtagspräsidentIn oder Fraktions- vorsitzender anrechnen – und sie hat keine Möglichkeit vorgesehen, um den Wechsel zwischen Wirtschaft und Politik attraktiv zu machen.
Und die CDU hat - wie kann es anders sein - keinen eigenen Vorschlag. Während Dr. Wadephul im Mai noch ankündigte, dass die Landesregierung im Entwurf bei der Ver- sorgung von „MinisterInnen mit kurzen Amtszeiten“ leider einfallslos war und eine detail- lierte Diskussion im Ausschuss ankündigte, übernimmt die CDU jetzt diesen von ihr als „vernünftig, aber ideenlos“ bezeichneten Entwurf der Landesregierung. Gäbe es eine Steigerung für "ideenlos", träfe dieses Wort nach eigener Einschätzung der CDU wohl auf sie selbst zu.
Also müssen wir uns mangels einer starken Opposition mit den Vorschlägen anderer gesellschaftlichen Gruppen auseinandersetzen. Und da hat der Bund der Steuerzahler im Mai 2000 zurecht einen interessanten Vorschlag gemacht: Er schlägt vor, wie auch die Diätenkommission in NRW, die Versorgung ausgeschiedener MinisterInnen völlig von dem überkommenen Dienstrecht der Beamten abzukoppeln und die Altersversor- gung von Regierungsmitgliedern privat zu regeln - natürlich bei einem höheren Gehalt.
Ich unterstütze diesen Vorschlag, denn er ist transparent und trägt zur Haushaltswahr- heit und Klarheit bei. Die Diskussion in NRW hat aber gezeigt, dass die Gesellschaft ei- ne solche Änderung - noch - nicht mit trägt.
Und da wir Reformen nur im gesellschaftlichen Konsens erfolgreich voranbringen wer- den, haben wir mit der heutigen Vorlage eines neuen Ministergesetzes erst einmal rea- listische Brötchen bebacken. Und meine Fraktion ist froh, dass dieser Prozess heute er- folgreich abgeschlossen werden kann.
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