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Thomas Rother zu TOP 11: Änderung des Landesbeamtengesetzes u.a.
Sozialdemokratischer InformationsbriefLandtag Kiel, 14.12.00aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: RedebeginnThomas Rother zu TOP 11:Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer GesetzeMit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und an- derer daraus folgender Gesetze wird Änderungen im Beamtenrecht des Bundes, An- merkungen des Landesrechnungshofes, der Stärkung des Ehrenbeamtenamtes und einigen Anforderungen aus der Praxis Rechnung getragen.Die Ermöglichung der Gewährung einer Jubiläumszuwendung im Bereich der Ehren- beamten trägt dazu bei, die Attraktivität des Ehrenamtes zu erhöhen. Gerade im Feu- erwehrbereich hat die Streichung dieser Möglichkeit im Jahr 1999 zu Unmut geführt. Es ist gut, wenn Ehrenamtler mit einem besonderen Jahr gefeiert werden und Aner- kennung erhalten. Anerkennung in Mark und Pfennig ist aber auch nicht unwichtig.Die Neuregelung in Bezug auf die Nebentätigkeit sorgt für mehr Klarheit und eine ein- fachere Handhabung der Genehmigung. Ob mit der Nennung einer oder dieser festen Stundenzahl nun der letztliche Maßstab gefunden wurde, wird sicherlich durch das weitere Verfahren zu klären sein.Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass eine klarere Trennung bei der Ge- nehmigungspflicht von Nebentätigkeiten dort erfolgt, wo berufliche Interessenvertre- tung und Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsverkehr aufeinander treffen. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Die Effizienz im Verwaltungshandeln kann unter anderem eben nur sichergestellt wer- den, wenn die Ausübung der Nebentätigkeiten nicht ausufert, die dienstlichen Belange der Betroffenen nicht beeinträchtigt werden. Hinzu kommt die Schaffung von Transpa- renz als Voraussetzung für eine wirksame Kontrolle. Das sollten unsere Maßstäbe in der weiteren Diskussion sein.Ebenso schafft mehr Klarheit die Neuregelung zu § 88a. Für eine vollständige Einbe- ziehung Teilzeitbeschäftigter in die Altersteilzeitregelung wäre allerdings – wie in manch anderen Fragen – die Änderung des Bundesrechtes erforderlich. Aber auch die Regelung zur Altersteilzeit ist sicherlich noch ein Thema im weiteren Verfahren, insbe- sondere in Bezug auf Lehrerinnen und Lehrer.Von besonderer Wichtigkeit für die Beamtinnen und Beamten im Lande wird die Neu- regelung zu § 104 – „Reise- und Umzugskosten“ - sein, denn dadurch kann die seit langem geforderte Anpassung der Wegstreckenentschädigung an die zweifellos erfolg- ten Kostensteigerungen endlich erfolgen. Nur so kann die Bereitschaft, den privaten PKW für dienstliche Zwecke zu nutzen, aufrecht erhalten bleiben.Ich hoffe, mit dieser Bemerkung keine erneute „Öko-Steuer-Debatte“ losgetreten zu haben.Alle weiteren Punkte sind gewiss - je nach Blickwinkel - mehr oder weniger wichtig, aber eher nicht für große Parlamentsdebatten geeignet. Daher möchte ich an dieser Stelle schon schließen. Die eigentliche Arbeit kommt dann im Innen- und Rechtsaus- schuss auf uns zu.