Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Günther Hildebrand: Wir brauchen endlich den konsequenten Abschied von der Objektförderung im Wohnungswesen
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Nr. 307/2000 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Donnerstag, 14. Dezember 2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Günther Hildebrand: Wir brauchen endlich den konsequenten Abschied von der Objektförderung im WohnungswesenIn seiner Rede zu TOP 12 (Gesetzentwurf zur Änderung des Schleswig- Presseinformation Holsteinischen Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen—AFWoG SH) sagte der wohnungsbaupolitische Sprecher der F.D.P.-Landtagsfraktion Günther Hildebrand:„Nach dem wir im September die Wirrungen der Wohnungsbaupolitik der Landesregierung diskutiert haben, reden wir heute über einen Gesetzentwurf, mit dem an den unliebsamen Folgen dieser Politik herumgedoktert werden soll—ja muss.Die Fehlbelegungsabgabe ist die zwingende Folge aus der Objektförderung in der Wohnungspolitik: Die Einkommensverhältnisse der Mieterinnen und Mieter von Sozialwohnungen ändern sich schneller als der Subventionstatbestand für ihre Wohnung. Steigen die Einkommen über die festgelegte Grenze, muss der entstandene geldwerte Vorteil über die Fehlbelegungsabgabe teilweise zurückgezahlt werden.Um dies alles festzustellen und entsprechend zu reagieren, wird rund ein Drittel der Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe für ihre Erhebung verbraucht.Der Gesetzentwurf soll dazu beitragen, diese Verwaltungskosten zu senken—eine löbliche Absicht. Die Vereinfachung des Erhebungsverfahrens entsprechend der Punkte vier bis sieben des vorliegenden Antrages trägt sicherlich hierzu bei.Diese Wirkungen werden jedoch durch die neue Härteklausel konterkariert: Hier wird ein neuer Ausnahmetatbestand geschaffen. 2 Dies hat nichts mit Verwaltungsvereinfachung und Kostensenkung zu tun, auch wenn die Landesregierung dies in den Vorbemerkungen behauptet. Im Gegenteil—Ausnahmen verursachen zusätzlichen Aufwand und Aufwand verursacht Kosten und vermeidet sie nicht.Die Landesregierung vermeidet es auch in der Begründung des Gesetzentwurfes, die neue Generalklausel näher zu erläutern. Ich hoffe, das liegt nicht daran, dass der Landesregierung keine entsprechenden Sachverhalte eingefallen sind—ich befürchte es aber.Meine Damen und Herren, ich frage mich, welche besondere Härte der persönlichen Lebensumstände hier relevant sein soll, die nicht zu anderen Hilfen unseres Sozialsystems führt und somit einen der schon vorhandenen Tatbestände für die Befreiung von der Fehlbelegungsabgabe erfüllt.Alles das ändert aber nichts daran, dass der soziale Wohnungsbau ein kostspieliger Anachronismus der Sozialpolitik ist. Er beruht auf dem alten sozialdemokratischen Reflex, dass der Staat alles selber machen müsse: in diesem Fall selbst bezahlbaren Wohnraum produzieren oder vorhalten.Sehr viel wirksamer wäre es, den Menschen einfach durch zielgerichtete finanzielle Unterstützung mit Wohngeld zu helfen. Die derzeitige Entspannung auf dem Wohnungsmarkt böte uns die Chance, die Wohnungspolitik auf einen wirksameren Pfad zu führen.Ich befürchte allerdings, dass dieser Gesetzentwurf Anstrengungen in diese Richtung verhindert. Die falsche Politik kostengünstiger durchzuführen, macht diese Politik nicht besser—erschwert aber den Wechsel zu mehr Nachhaltigkeit in Wohnungsbaupolitik.“