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14.12.00 , 17:24 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zur Änderung des Spielbankengesetzes

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Nr. 308/2000 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Donnerstag, 14. Dezember 2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
In seiner Rede zu TOP 13 (Änderung Spielbankengesetz) sagte der finanzpolitische Sprecherin der F.D.P.-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Im letzten Jahr haben wir hier im Land eine aufgeregte Diskussion um die Folgen des Auslaufens der Duty-Free-Regelung geführt. Damals



Presseinformation haben wir in diesem Haus auch der Hoffnung Ausdruck gegeben, die Reedereien werden willens und in der Lage sein, Ersatzangebote, wie etwa sogenannte factory-outlet-center auf See, zu entwickeln.
Die heute zur Debatte stehende Änderung des Spielbankengesetzes ist eine gute Möglichkeit, den Wegfall der Einnahmen aus Duty-Free zu kompensieren und Arbeitsplätze im Fährschiffverkehr zumindest zu erhalten.
Vor diesem Hintergrund ist die Grundrichtung der Gesetzesänderung für die F.D.P.-Fraktion akzeptabel.
Es ist allerdings ein bemerkenswerter Vorgang, dass nach der sukzessiven Erhöhung der Zahl der ortsgebundenen Spielbanken die Landesregierung nun auch noch freudig weitere Spielbanken auf See begrüßt.
Damit werden weitere Einnahmen für den Landeshaushalt generiert. Das ist prinzipiell nicht zu beanstanden.
Es wäre zu wünschen, dass die Landesregierung dies auch offen zugeben würde und sich nicht erneut, wie in der Vergangenheit geschehen, mit großer Scheinheiligkeit zum Beschützer der Menschen vor den bösen privaten Anbietern von Glücksspielen aufzuschwingen.
Erläuterungsbedarf gibt es noch bei Details.
Wie rechtlich sicher ist die Begründung der Landeregierung, dass das schleswig-holsteinische Spielbankengesetz auch auf Schiffe anwendbar ist, obwohl sie sich naturgemäß nicht permanent auf schleswig- holsteinischem Territorium aufhalten? 2 Welche Auswirkungen haben Schiffsspielbanken auf Casinos in den schleswig-holsteinischen Abfahrtshäfen, etwa in Kiel? Kommt es zu Kanibalisierungseffekten, die die Landcasinos eventuelle sogar in ihrer Existenz beeinträchtigen können?
Ist es tatsächlich erforderlich, die Spielbankabgabe für Casinos auf Fährschiffen auf 25% abzusenken? Wie sieht es mit dem Problem der Gleichbehandlung vor dem Hintergrund einer möglichen Kanibalisierung aus?
Wie ist die Kontrolle der Spielbanken auf See gewährleistet?
Die F.D.P.-Fraktion hat anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur „Verstaatlichung“ der Spielbanken in Baden-Württemberg den wissenschaftlichen Dienst des Landtages um eine gutachterliche Stellungnahme zu den Auswirkungen dieses Urteils auf Schleswig-Holstein gebeten. Das Gutachten ist allen Fraktionen zugegangen.
Ich möchte heute nicht die möglichen Konsequenzen des Urteils für den Gesetzentwurf en Detail debattieren. Eine Prognose, wie das Bundesverfassungsgericht das schleswig-holsteinische Gesetz bewerten würde, ist spekulativ.
Wir müssen uns aber in den Ausschussberatungen mit der Frage auseinandersetzen, ob es rechtlich vertretbar ist, dass sich nur die Spielbank SH GmbH als Betreiberin von Schiffscasinos bewirbt beziehungsweise bewerben kann.
Der Text der Begründung sagt, dass sich nur die Spielbank SH GmbH als Betreibern von Schiffscasinos etablieren möchte.
Das schleswig-holsteinische Spielbankengesetz erlaubt es hingegen Dritten, anders etwa als in Baden-Württemberg, eine Minderheitsbeteiligung von bis zu 49% an einer Betreibergesellschaft zu halten.
Inwieweit die ausschließliche Zulassung der Spielbank SH GmbH als Betreiberin mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu vereinbaren ist, ist sorgfältig zu prüfen. Es macht keinen Sinn, wieder einmal sehenden Auges eine rechtlich bedenkliche Norm zu verabschieden, die kaum nach der Verabschiedung beklagt wird.
Die verfassungsrechtlichen Bedenken müssen bei den Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss umfassend und zügig bewertet werden, um den in Schleswig-Holstein ansässigen Fährbetreibern möglichst rasch eine Kompensationsmöglichkeit für den Wegfall von Duty-Free eröffnen zu können.“

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