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Monika Heinold: Das Arbeitsplatzargument überzeugt
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Sperrfrist: Redebeginn Landeshaus Es gilt das gesprochene Wort! Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Zu TOP 13 - Spielbankgesetz - erklärt die Telefax: 0431/988-1501 Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Mobil: 0172/541 83 53 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Monika Heinold: Nr. 296.00 / 14.12.2000Das Arbeitsplatzargument überzeugtDie Landesregierung legt dem Landtag heute einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Spielbankengesetzes vor. Da es heute die Erste Lesung ist, möchte ich am Anfang meiner Rede betonen, dass wir im Rahmen der parlamentarischen Beratung natürlich klären müssen, ob die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu dem Spiel- bankengesetz in Baden-Württemberg auf die geplante Änderung unseres Gesetzes Auswirkungen hat.Unabhängig davon steht jedoch fest, dass das Anliegen der Landesregierung aus Sicht meiner Fraktion sinnvoll ist. Es geht um die Sicherung von Arbeitsplätzen auf Schiffen, die unter deutscher Flagge fahren.Schon das Ende der Butterfahrten vor eineinhalb Jahren hat für alle Fährschiffe ein- schneidende Konsequenzen gehabt. Viele Arbeitsplätze sind verloren gegangen, da zum einen ein erheblicher Teil des Budgets zur Finanzierung des Fährbetriebs aus Ver- kaufserlösen der Duty-free-Artikel aufgebracht wurde (bei Stena-Line ein Drittel), und da zum anderen Passagiere nur auf Grund des Duty-free-Einkaufes mitfuhren und so das Fahrgastaufkommen ohne Duty-free-Möglichkeit erheblich zurückgegangen ist.Zu dieser Entwicklung kommt außerdem die weltweite Wettbewerbsverzerrung im Schiffsverkehr, die dazu führt, dass immer mehr Schiffe ausgeflaggt werden. Hier sind alle Beteiligten gefordert, auf internationale Vereinbarungen über die Harmonisierung der Sicherheitsbestimmungen und der Lohntarife der auf Schiffen Beschäftigten hinzu- wirken. Jetzt kommt außerdem noch die Konkurrenzsituation der Spielbankerlaubnis hinzu. Während ausländische Schiffe eine Spielsalon-Erlaubnis haben, ist dieses den schles- wig-holsteinischen Schiffen und Fähren untersagt. Um diese Wettbewerbsverzerrung aufzuheben und um eine weitere Ausflaggung zu verhindern will der Innenminister nun den Fährgesellschaften erlauben, auf ihren in Schleswig-Holstein beheimateten Fähren Spielkasinos zu eröffnen.Die TT-Line hat dieses Vorhaben der Landesregierung ausdrücklich begrüßt. Ihrer Ein- schätzung nach wird es keine Konkurrenzsituation mit am Land befindlichen Casinos geben.Meine Fraktion hat Sympathie für diese neue Einnahmequelle und Attraktivitätssteige- rung der unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe. Wir stellen die deutschen Schiffe damit den Fährschiffen anderer Länder gleich.Unabhängig davon sehen wir natürlich - wie bei der Genehmigung jeder neuen Spiel- bank - das wir mit der Erweiterung des Kasino-Angebotes gerade für junge und labile Menschen neue Gefahrenzonen schaffen. Und gerade das niedrig-schwellige Angebot zum Spiel mit Geld - wie es auf den Schiffen wohl sein wird - kann für einige Menschen der nicht gewollte Einstieg in die Spielsucht sein.Da die Alternative aber wäre, dass diese Menschen dann auf ausgeflaggten Schiffen das gleiche Angebot fänden, welches noch nicht einmal unbedingt staatlich kontrolliert würde, wäre ein "Nein" zum Gesetzentwurf auch keine Lösung für dieses gesellschaftli- che Problem.Für mich ist die staatlich kontrollierte Spielmöglichkeit immer noch die bessere Möglich- keit - und über staatliche Einnahmen wird zur Finanzierung wichtiger staatlicher Aufga- ben beigetragen, wie das ja bei Umsatz- und Verbrauchsteuern im übrigen Bereich des Konsums ebenfalls der Fall ist.Diskutieren sollten wir im Ausschuss auf jeden Fall noch die Frage, ob es tatsächlich gerechtfertigt ist, bei den Fährschiffen auf ein Großteil der staatlichen Einnahmen zu verzichten. Ist dies nicht wieder eine Subventionierung der Fährschiffe? Was sagt das Wettbewerbsrecht dazu?Mir leuchtet der krasse Unterschied zwischen nur 25 Prozent bei den Fährschiffen und 80 Prozent der Bruttoerträge bei den Spielbanken auf dem Festland noch nicht ein. Auch wenn wir mit dazu beitragen wollen, dass sich die Zahl der unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe nicht verringert, sollten wir mit Subventionen - ob direkt oder indirekt - vorsichtig umgehen.Ich freue mich auf die parlamentarische Beratung und danke Ihnen für Ihre Aufmerk- samkeit. ***