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Thomas Rother zu TOP 13: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Spielbankgesetzes
Sozialdemokratischer InformationsbriefLandtag Kiel, 14.12.00aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: RedebeginnThomas Rother zu TOP 13:Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des SpielbankgesetzesMit dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Spielbankgesetzes hat die Landes- regierung rasch und zielgenau einem Anliegen der deutschen Fährschifffahrt im inter- nationalen Seeverkehr Rechnung getragen. Die deutsche Seeschifffahrt hat es im in- ternationalen Wettbewerb nicht leicht. Neben den Nachteilen durch die deutschen Standards bei Besteuerung, Sozialabgaben, Schiffsbesetzung und Schiffssicherheit kommt bei der Fährschifffahrt noch die Belastung durch den Wegfall des zollfreien Einkaufs auf den meisten Strecken hinzu.Die von der neuen Bundesregierung eingeführte Tonnagesteuer hat schon für Entlas- tung bei den Reedereien gesorgt und zu einer höheren Standortbindung geführt. Den- noch gibt es in anderen Ländern eine größere Lohnsteuerfreiheit bzw. Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge. Billige Flaggen versprechen weitere Steuervorteile. An- dere Flaggen gewähren die Möglichkeit des Spielbankbetriebes auf Fährschiffen.Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird nun dieser Wettbewerbsnachteil für Schiffe unter deutscher Flagge beseitigt. Es ist schon schwer nachvollziehbar, dass Schiffe auf der gleichen Linie, im Eigentum der gleichen Reederei, nur unter verschiedener Flagge, nicht die gleiche Möglichkeit des Spielbankbetriebes haben sollen. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Und ganz und gar nicht nachvollziehbar ist die Erklärung von Herrn Sager vom 28.11.2000 zum Gesetzentwurf, ich zitiere: „Der Haushalt der rot-grünen Landesregie- rung geht baden, jetzt folgt auch die Spielbankpolitik. Anstatt weniger Spielstätten will Rot-Grün mehr davon, und das auch nur auf Spielhöllen-Niveau.“Das mag ja ganz amüsant klingen, ist aber wirklich voll daneben. Wenn Sie den Ge- setzentwurf oder die Presseberichte dazu doch nur gelesen hätten, dann wüssten Sie zum einen, dass sowohl Abgabe- wie Aufsichtspflichten im Interesse eines wirtschaftli- chen Spielbetriebes reduziert wurden und zum anderen die Reedereien vorläufig nur die Nutzung für den sogenannten „Kleinen Spielbetrieb“ wünschen.Fahren Sie doch einmal mit einem Schiff unter norwegischer oder schwedischer Flag- ge, das schon so einen Spielbetrieb praktiziert, und Sie werden feststellen, dass dies mit „Spielhölle“ wahrhaftig nichts zu tun hat. Genauso verhält es sich mit der Anspie- lung auf angebliche Niveaulosigkeit. Niveau wäre aus Ihrer Sicht wohl nur in einem richtigen Casino gegeben. Als ob das nun im Ergebnis besser wäre! Schwache Na- turen, die der Spielsucht verfallen sind, gibt es sowohl in Spielhallen wie in Spielcasi- nos. Außerdem wollen die Reedereien gar keine Casinos.Und bei der nächsten Veranstaltung des Automatenverbandes sollten Sie mal ein In- formationsgespräch führen – genauso wie bei einer Fähr-Reederei.Der vorliegende Gesetzentwurf ist politisch wie inhaltlich stimmig und sollte so schnell wie möglich weiter bearbeitet werden. Es gibt Fährlinien, die warten schon darauf. Ei- gentlich wäre es gut gewesen, wenn wir den Entwurf in zweiter Lesung schon morgen hätten beschließen können.Dennoch ist der Zeitverlust nicht so tragisch, weil dann auch die mittlerweile aufge- tauchten rechtlichen Fragen – Dank an die F.D.P.-Fraktion –, die sich aus dem Urteil -3-des Bundesverfassungsgerichtes zum Spielbankenbetrieb für Schleswig-Holstein er- geben könnten, in aller Ruhe erörtert und geklärt werden können.Der Gesetzentwurf ist zwar nur ein kleiner Baustein zur Verbesserung der Wirtschaft- lichkeit im internationalen Fährschiffbetrieb, aber dennoch genau richtig und vor allem als Signal für die Branche sehr wichtig.