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15.12.00 , 10:14 Uhr
SSW

Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe

Südschleswigscher Wählerverband Schleswig-Holsteinischer Landtag im Schleswig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 D - 24105 Kiel Tel. (0431) 988 13 80 Fax (0431) 988 13 82
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Kiel, d. 15.12.2000 Es gilt das gesprochene Wort Anke Spoorendonk:
TOP 16 Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe (Drs. 15/567)
In den letzten Wochen und Monaten haben wir in Verbindung mit einer Reihe von
sozialen Problemen festgestellt, dass nur durch eine bessere Verzahnung von Schule
und Jugendhilfe die effektive Bearbeitung von bestimmten Problemen möglich ist. Sei
es nun der Rechtsextremismus, das verhältnismäßig geringere Problem des
Schuleschwänzens oder Probleme der Migrantenkinder: Nur wenn Pädagogen und
Sozialpädagogen gemeinsam vorgehen, lassen sich bestimmte Probleme der Kinder
und Jugendlichen erfolgversprechend angehen.

Bisher war Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe vor allem dann indiziert,
wenn es um die Lösung konkreter Probleme bei konkreten Jugendlichen ging. Die
Kooperation von Schule und Jugendhilfe ist mit anderen Worten lange einzelfall-
bezogen gewesen. Noch 1996 hat die damalige Bildungsministerin Empfehlungen für
die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe herausgegeben, die ausschließlich
auf ein gemeinsames Vorgehen im Umgang mit konkreten Personen Bezug nimmt.
Über vorbeugende Kooperationsprojekte, die nicht von vornherein auf bestimmte
Individuen abzielen, wird dort noch kein Wort verloren.
Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de Nun ist es aber weder sinnvoll noch besonders erfolgversprechend, wenn Lehrer und
Sozialpädagogen erst eingreifen, wenn massive Probleme bei Kindern und
Jugendlichen bereits vorhanden sind. Daher ist in den letzten Jahren die Einsicht
gewachsen, dass man gemeinsam sehr früh tätig werden muss.

Wie der Antrag ganz richtig feststellt, lässt sich durch eine solche Zusammenarbeit
viel besser und ganzheitlicher präventiv arbeiten. Dabei sollen Schule und Jugendhilfe
einander nicht ersetzen, aber mit Vorteil ergänzen. Damit lassen sich Aufgaben
bewältigen, die beide jede für sich nicht erledigen können.

In den letzten Jahren sind in Schleswig-Holstein eine ganze Reihe solcher Projekte
eingerichtet worden, in denen die Zusammenarbeit von Jugendhilfe bereits gelebt
wird. In Flensburg zum Beispiel hat man in sozialen Brennpunkten diese Zusammen-
arbeit suchen müssen, um Probleme der Schülerinnen und Schüler anzugehen. Dabei
hat sich gezeigt, dass man gleichzeitig anstreben kann, die Probleme von Gruppen zu
bearbeiten bzw. zu vermeiden, und gleichzeitig auch die einzelfallbezogene Hilfe
verbessern kann. Lehrerinnen und Lehrer erkennen früh die Probleme und können
Betreuung und Hilfe auch außerhalb der Schulzeit veranlassen Die Rückmeldung aus
diesen Projekten ist positiv.

Wir können deshalb nur begrüßen, wenn jetzt vorgeschlagen wird, diese Projekte zu
evaluieren, Qualitätskriterien zu entwickeln und die Kooperation von Schule und
Jugendhilfe auf ein rechtlich, finanziell und organisatorisch solides Fundament zu
stellen. Auch die Idee eines Handlungsleitfadens ist gut. So können die bisherigen

Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de Erfahrungen aufgegriffen werden, und eine wertvolle Basis für neue und bestehende
Projekte bilden. Es sagt sich selbst, dass die Initiierung und Umsetzung solcher
Projekte wesentlich erleichtert wird, wenn man nicht selbst den Stein der Weisen
finden muss.

Es gibt in dem vorliegenden Antrag allerdings auch Punkte, die wir skeptisch sehen,
und die diskutiert werden müssen. Dazu gehören vor allem Fragen der Ressourcen-
verteilung. Die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe ist ein neuer Aspekt, der
die bisherige Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ergänzt. Es kann nicht darum
gehen, Mittel vom einen in den anderen Bereich umzuverteilen. Die originären
Aufgaben der Schulen und der Jugendhilfe bleiben erhalten; beide Bereiche
bekommen nur zusätzliche Aufgaben. Deshalb sehen wir es kritisch, dass überprüft
werden soll, inwieweit Stundenkontingente der Schulen in sozialpädagogische Anteile
umgewidmet werden können. Dieses gilt umso mehr, als beide Seiten in der
einleitenden Phase zusätzliche Zeit brauchen werden, um die Kooperation vorzu-
bereiten und umzusetzen.

Sicherlich können wir alle hoffen, dass sich durch die Zusammenarbeit von Schule
und Jugendhilfe auch neue Energien entfalten lassen, so dass der zusätzlich
Ressourcenaufwand begrenzt werden kann. Es wäre aber blauäugig zu glauben, dass
sich solche Synergieeffekte schnell erzielen lassen. Wir müssen uns vorerst darauf
einstellen, dass mehr Qualität nicht ohne mehr Mitteleinsatz zu erreichen ist. Jetzt den
Beteiligten neue Aufgaben aufzuerlegen, ohne dem auch eine materielle Unterstützung
folgen zu lassen, wird kaum zum Erfolg führen.
Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de Dass gerade die finanzielle Abgrenzung ein Stolperstein ist, davon zeugen auch die
bisherigen Erfahrungen aus den Projekten. Es gibt Koordinierungsprobleme, aber das
ist nur natürlich, wenn zwei gewachsene, selbständige Bereiche plötzlich zusammen
arbeiten müssen. Trotz aller Kooperationsbemühungen ist deshalb eine klare Abgren-
zung der Kompetenzen und Finanzmittel erforderlich. Wenn dieses nicht frühzeitig
erledigt wird, treten Konflikte auf, die der Zusammenarbeit sicherlich nicht dienlich
sind. Wir haben es hier trotz allem mit unterschiedlichen Interessenlagen zu tun, die
sich nicht einfach unter einen Hut bringen lassen. Die Strukturen müssen daher von
vornherein so eingerichtet werden, dass schädliche Interessenkonflikte nicht auftreten
können.

Trotz dieser Bedenken in Bezug auf konkrete Punkte des Antrages sind wir aber der
Überzeugung, dass die Grundlagen des Antrages richtig sind. Durch eine verbesserte
Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe können pädagogische Leistungen
erbracht werden, die bei der bisherigen traditionellen Trennung nicht erreichbar sind.
Diese Leistungen gehen weit über die im ursprünglichen CDU-Änderungsantrag
genannten Betreuungsleistungen hinaus. Es geht hier darum, einen aktiven Beitrag zur
Vorbeugung und zur frühzeitigen pädagogischen Intervention in soziale Probleme zu
leisten. Ich freie mich deshalb Dieser Aspekt wird jetzt glücklicherweise von allen
Fraktionen im gemeinsamen Antrag anerkannt.



Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de

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