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24.01.01 , 12:07 Uhr
SPD

Maren Kruse zu TOP 11, 13, 15 und 16: Gütezeichen hergstellt und geprüft in Schleswig-Holstein

Sozialdemokratischer Informationsbrief


Landtag Kiel, 24.01.01
aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn



Maren Kruse zu TOP 11, 13, 15 und 16:

Gütezeichen „Hergestellt und geprüft in Schleswig-Holstein“


Die verbundene Debatte, die wir heute hier führen, trifft auch oder gerade das Güte- zeichen „Hergestellt und geprüft in Schleswig-Holstein“, das im Jahr 2000 seinen 35. Geburtstag gefeiert hat.

In diesen 35 Jahren hat es eine kontinuierliche und dynamische Entwicklung des blau- grünen Gütezeichens gegeben, und heute sind rund 1.500 Erzeugnisse von 110 er- nährungswissenschaftlichen Betrieben berechtigt, dieses Zeichen zu führen. Dazu ü- ber 1.000 landwirtschaftliche Betriebe als Vertrags- und Marktpartner, z. B. in den Be- reichen Markengetreide, Speisekartoffeln und Markenfleisch. Allein 110 Betriebe gibt es in Schleswig-Holstein, die das Gütezeichen für Kartoffelproduktion erhalten haben.

Das Zeichen für kontrollierten Anbau, das Zeichen für kontrollierte Aufzucht, das Zeichen für kontrollierte Produktion, das Zeichen für regelmäßige Kontrolle, das Zeichen für ausgezeichnete Qualität, das Zeichen für mehr Sicherheit. Damit Sie beim Einkauf auf Nummer Sicher gehen können!
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Alle diese Aufzählungen haben die VerbraucherInnen und uns bis zum 24. November 2000 in einer Sicherheit gewogen, die schlagartig vom Tisch gewischt wurde. Ange- sichts des ersten BSE-Falles in Deutschland, in Schleswig-Holstein, hatte alles dies keine Bedeutung mehr. Diese so wichtige Orientierungshilfe für den Handel und Verb- raucherInnen, das positive Landesimage waren auf einmal angeschlagen.

Wir stehen auf Grund der veränderten Situation, auf Grund der aktuellen und sicherlich lang anhaltenden Diskussion vor der schwierigen Aufgabe, auf Veränderungen mög- lichst umgehend zu reagieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es muss darüber nachgedacht werden, welche Krite- rien dieses Produkt in Zukunft erfüllen muss, kann und soll! Wir können den Verbrau- cherInnen nicht weiter suggerieren, dass es einen 100 %igen Schutz gibt, aber wir können die Rahmenbedingungen für eine Entschädigungsgrundlage geben. Entschei- den müssen die Menschen selber.

Daher gilt es für das Gütezeichen, in das bis jetzt über 70 Mio. DM an öffentlicher För- derung geflossen sind, auch über Veränderungen nachzudenken. Und es reicht nicht aus, wie bisher, die Vermarktung kontrolliert erzeugter Rohstoffe mit regionaler Her- kunft hierfür zu definieren.

Aus der aktuellen Diskussion wissen wir, dass die Anforderungen der VerbraucherIn- nen an den Gesundheitswert von Lebensmitteln und deren umwelt- und artgerechte Erzeugung und Haltung zukünftig sehr viel stärker berücksichtigt werden müssen. Ökologische Aspekte und Dimensionen müssen hier zukünftig einbezogen werden. Auch die Einführung zusätzlicher Kriterien, wie der Ausschluss problematischer In- haltsstoffe, weitgehende Verwendung von schleswig-holsteinischen Rohstoffen und Betonung gesundheitsfördernder Produkte sollten sich in dem blau-grünen Gütesiegel wiederfinden. -3-



Ein Qualitätssicherungssystem und Management in vervollständigter Form kann hier praktiziert und in die Tat umgesetzt werden.

Meine Damen und Herren, damit es auch in Zukunft nicht Zeichen gibt wie Sand am Meer, lassen Sie uns über eine Verbesserung der kontrollierten Qualität mit den Kom- ponenten praktizierbarer Verbraucherschutz und Wirtschaftsförderung und damit auch über Finanzierungselemente und Finanzierungsinstrumente gemeinsam mit allen Be- teiligten nachdenken!

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