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Christel happach-Kasan zu Änderung des Landeswassergesetzes
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Nr. 16/2001 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Mittwoch, 24. Januar 2001 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Christel Happach-Kasan: „GRÜNES Organisationschaos!“In ihrem Debattenbeitrag zu TOP 4 (Änderung des Landeswasser- gesetzes) sagte die umweltpolitische Sprecherin der F.D.P.- Landtagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan: Presseinformation „Schleswig-Holstein macht mit grünen Umweltministern keine guten Erfahrungen. Ich erinnere an die „Pallas“, die Nachbesserung beim Nationalparkgesetz und nun eine weitere beim Landeswassergesetz.Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf zum Landeswassergesetz zeigt es wieder deutlich. Da wurde in der letzten Legislaturperiode unter der Regie vom damaligen Umweltminister Steenblock ein neues Landeswassergesetz im verabschiedet und am 01. März 2000 in Kraft gesetzt.Es wird eine Verordnung entworfen, die das Verfahren zur Abwicklung von Ausgleichsansprüchen in Wasserschutzgebieten regeln soll, damit den Landwirten als Folge der Ausweisung von Wasserschutzgebieten keine unnötigen wirtschaftlichen Nachteile entstehen. Diese Verordnung ist notwendig, da mit der Verkündung des neuen Landeswassergesetzes die alten Regelungen der Ausgleichsansprüche für Landwirte im Landeswassergesetz außer Kraft traten.Und „hoppla“. Mit Schreiben des Umweltministeriums vom 12.01. des Jahres wird uns auf einmal mitgeteilt, dass trotz langfristiger Vorbereitung und zügiger Durchführung des Verfahrens zum Erlass der Verordnung, diese nicht rechtzeitig in Kraft treten kann.Ich frage mich, was in Ihrem Ministerium, Herr Minister Müller, als langfristige Vorbereitung beziehungsweise zügige Durchführung eines Verordnungsverfahrens verstanden wird?Waren Ihrem Ministerium vor diesem Vorfall die üblichen Prüfungszeiten für das Notifizierungsverfahren bei der EU überhaupt bekannt und wenn nicht, warum nicht?Wieso - und die Frage richtet sich eigentlich mehr an den damaligen Umweltminister Steenblock – haben Sie ein Gesetz verkünden lassen, 2 wenn überhaupt nicht sicher war, dass die das Gesetz begleitende Verordnung rechtzeitig in Kraft treten würde?Und wann, Minister Müller, rechnen Sie denn nun endlich damit, dass die Verordnung genehmigt wird?Vielleicht müssen wir ja nächstes Jahr wieder ein „Reparaturgesetz“ beschließen, weil die Genehmigung immer noch nicht vorliegt.Nichtsdestotrotz werden wir dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zustimmen. Darüber dürfen Sie sich, Herr Umweltminister, freuen.Wir tun dies jedoch nicht, weil wir Ihnen diesen kleinen Fehler nachsehen, sondern wir tun dies für die betroffenen Landwirte, die nicht unter dem „Grünen-Organisationschaos“ leiden sollen.