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Günther Hildebrand zu TOP 6 (Änderung des Kommunalabgabengesetzes)
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Nr. 18/2000 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Mittwoch, 24. Januar 2001 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Günther Hildebrand zu TOP 6 (Änderung des Kommunalabgaben- gesetzes)„Wie einige von uns vielleicht schon wussten und uns die CDU durch die Problemschilderung mitgeteilt hat, wurde durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes festgestellt, dass die bisher übliche Praxis, die Presseinformation Zweitwohnungssteuer im voraus zu erheben, einer rechtlichen Grundlage entbehrt. Es gibt also im Kommunalen Abgabengesetz keine Ermächtigungsgrundlage, auch nicht durch eine Satzung, die Erhebung der Zweitwohnungssteuer im Voraus zu erheben.Die Zweitwohnungssteuer entsteht also erst zum Jahresende und kann daher auch erst dann erhoben werden.Der uns vorliegende Antrag der CDU soll nun die Entscheidung des OVG’s berücksichtigen, indem jetzt im Gesetz die entsprechende Voraussetzung geschaffen wird, nämlich die Zweitwohnungssteuer bereits zum Jahresbeginn im voraus erheben zu können.Aber ist das der richtige Weg?Ein Gericht, in diesem Fall das OVG, hat festgestellt, daß eine Abgabe, oder wie hier eine Steuer, erst am Jahresende erhoben werden darf, und, „ Ätsch“, schon haben wir nichts besseres zu tun, als umgehend durch eine Gesetzesänderung den alten Zustand wieder herzustellen. Frei nach dem Motto: Wir werden schon sehen, wer recht behält, der Staat oder renitente Besserwisser. Welches Rechtsverständnis wird hier offenbar? Was sollen Bürgerinnen und Bürger davon halten, wenn sie sich vor Gericht ihr Recht erkämpfen, aber letztendlich doch die Verlierer sind?Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie begründen den Gesetzentwurf mit Liquiditätsproblemen der Kommunen.Erstens bleibt festzustellen, daß bei weitem nicht alle Kommunen die Zweitwohnungsteuer erheben, dort diese Probleme aus diesem Grund gar nicht entstehen können, Zweitens es schon sehr bedenklich ist, wenn aufgrund von späteren Steuereingängen eine Gemeinde zahlungsunfähig werden soll, Drittens wieder einmal die Bürgerinnen und 2 Bürger dafür herhalten müssen, wenn das Geld knapp wird, ohne sie zu fragen, ob sie denn auch vielleicht Liquiditätsprobleme haben, und Viertens, sind doch nicht die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für finanziell angespannte Situationen der Kommunen verantwortlich, sondern in Schleswig-Holstein das Land, das durch die Kürzung der Verbundmasse und die anderen Änderungen im Finanzausgleichsgesetz zur Armut der Kommunen ganz wesentlich beiträgt.Unter c) Alternativen schreiben Sie: „Keine. Die Liquiditätsprobleme der Kommunen sind nur zu lösen, wenn es den Gemeinden ermöglicht wird, Steuervorauszahlungen zu erheben.“ Meinen Sie nicht, dass Sie hier vielleicht ein wenig zuviel an Verantwortung der Zweitwohnungssteuer übertragen? Immerhin ist es ja beruhigend zu erfahren, dass direkte Kosten nicht entstehen und der Verwaltungsaufwand gering bleibt.Meine Damen und Herren, hier wird in eklatanter Weise wieder einmal das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat erschüttert. Aus diesen grundsätzlichen Erwägungen können wir diesen Antrag der CDU nicht unterstützen und lehnen den Gesetzentwurf ab.Dieses fällt uns um so leichter, als wir ohnehin stärkste Zweifel an der Erhebung der Zweitwohnungssteuer haben und sie am liebsten abschaffen würden. Aber das steht hier nicht zur Diskussion.“