Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Silke Hinrichsen: Vorauszahlungen bei Zweitwohnungssteuer ist vertretbar!
1PRESSEINFORMATION Kiel, den 24.01.2001 Es gilt das gesprochene WortTOP 6 Änderung des Kommunalen Abgabengesetz (Drs. 15/656)Silke Hinrichsen: „Vorauszahlungen bei Zweitwohnungssteuer ist vertretbar!“Ich werde in meinem Redebeitrag nicht noch einmal im Detail auf das Urteil des Schleswig- Holsteinischen Oberwaltungsgerichtes vom 18. Oktober 2000 zur Zweitwohnungssteuer eingehen. Meine Vorredner sind bereits ausführlich auf die Einzelheiten eingegangen.Aus Sicht des SSW nur soviel dazu: Das Urteil des OVG hat eine jahrelange Praxis der Gemeinden - nämlich Vorauszahlungen zu Erheben bei der Zweitwohnungssteuer - als nicht möglich erklärt, da die Steuerschuld nach Ansicht des Gerichts erst am Ende eines Veranlagungsjahres entsteht. Durch dieses überraschende Urteil gilt die Zweitwohnungssteuer als Jahressteuer und kann nur am Ende des Jahres erhoben werden.Damit ergibt sich nun die Situation, dass es aufgrund des derzeitigen Kommunalabgabengesetz den Gemeinden auch nicht möglicht ist über eine Satzung, Vorauszahlungen auf die Jahressteuer zu verlangen. Es fehlen die entsprechenden gesetzlichen Ermächtigungen. Da das Urteil erst Ende 2000 wirksam wurde, hatte es fast keine Auswirkungen auf die Liquidität der Gemeinden im Haushaltsjahr 2000, da sie den größten Teil der Vorauszahlungen bereits erhalten hatten.Ohne eine entsprechende gesetzliche Änderung - die jetzt durch den Gesetzentwurf der CDU- Landtagsfraktion heute vorliegt - gibt es eine ganze Reihe von Kommunen die im Haushaltsjahr 2001 Liquiditätsprobleme bekommen werden. Denn diese Gemeinden können nach geltender Rechtslage die Steuerschuld für die Zweitwohnsteuer erst am Ende des Veranlagungsjahres 2001 - also erst Anfang 2002 - einfordern. 2Der Gesetzentwurf der CDU fügt im Kommunalabgabengesetz eine Regelung hinzu, die den Kommunen durch eine entsprechende satzungsrechtliche Regelung ermöglicht, die Vorauszahlungen wieder einzufordern. So weit so gut: Als verantwortliche Politikerinnen und Politiker müssen wir uns dennoch die berechtigte Frage stellen: sind die Liquiditätsprobleme der betroffenen Gemeinden wirklich so groß, dass eine Gesetzesänderung notwendig und verantwortbar ist? Denn es geht ja nicht darum, dass die Zweitwohnungssteuer nicht gezahlt werden soll, sondern nur wann sie gezahlt wird.Am Beispiel des Amtes Sylt Ost lassen sich die Probleme sehr gut darstellen: Im Jahr 2000 hatten die Gemeinden Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer in Höhe von ca. 1,9 Mio. DM - genauso viele Einnahmen wie beispielsweise durch die Grundsteuer B. Bei einem Haushaltsvolumen von 15,4 Mio. DM machten die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer insgesamt 12% aus.Wenn wir keine gesetzliche Änderung herbeiführen, die eine Vorauszahlung der Steuerschuld wieder ermöglicht, muss das Amt für den Haushaltsvollzug im Jahr 2001 mit fast 2 Mio. DM weniger auskommen als geplant. Dieses Beispiel zeigt, dass die Liquiditätsprobleme durchaus real sind. Neben der Insel Sylt, wo es 8.700 Zweitwohnungen gibt, dürften diese Probleme auch für viele andere fremdenverkehrsfreundlichen Gemeinden an der Ost- und Nordsee gelten.Für den Steuerschuldner der Zweitwohnungssteuer ergeben sich unserer Meinung nach keine gravierenden Nachteile durch die Wiedereinführung der Vorauszahlungen. Wir kennen solche Vorauszahlungen in ganz vielen Bereichen wie zum Beispiel bei der Einkommenssteuer oder bei Stromrechnungen. Dazu werden die Vorauszahlungen für das neue Jahr nach den tatsächlichen Steuerschuld des Vorjahres angesetzt. Die Vorauszahlungen werden also im Regelfall nicht weit von der am Ende des Jahres ermittelten Steuerschuld liegen.Alles im allen hält der SSW deshalb die vorgeschlagene Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes für vertretbar, da sie nur die alte Praxis wieder zulässt.