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Günther Hildebrand: Der Gesetzentwurf ist keine Verbesserung
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Nr. 19/2001 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Mittwoch, 25. Januar 2001 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Günther Hildebrand: Der Gesetzentwurf ist keine VerbesserungIn seiner Rede zu TOP 7 (Änderung der Kommunalverfassung) sagte der innenpolitische Sprecher der F.D.P.-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand: Presseinformation „Vorweg eine Bemerkung, ich bin schon sehr überrascht, dass nicht der Innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, sondern der Fraktionschef diesen Gesetzentwurf eingebracht hat.Dabei fällt mir auf, Herr Wadephul, dass Sie uns in den letzten Sitzungen des Landtages nicht durch Wortbeiträge erfreut haben. Wir müssen uns doch keine Sorgen machen? Sie sind doch nicht der „Elder Statesman“ in Ihrer Fraktion, sondern einer der jungen Wilden, die der Bevölkerung eine junge dynamische CDU präsentieren wollen.Nachdem die CDU ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalen Verfassungsrechts eingebracht hatte, meldete sich die SPD durch Herrn Puls zu Wort und qualifizierte den Entwurf als „unausgegorenes Sammelsurium“ ab. Die letzten Änderungen der Kommunalverfassung liegen 3 bzw. 5 Jahre zurück. Wenn jetzt, wie seinerzeit von allen Fraktionen gewollt, eine gründliche Überarbeitung erfolgen soll, muss sich meines Erachtens ein Konglomerat aus verschiedensten Punkten ergeben. Das darf uns nicht überraschen und darf deshalb nicht als Kriterium zur Beurteilung des Gesetzentwurfes herangezogen werden.Doch nun zum Inhalt:Heute während der 1. Lesung macht es sicherlich keinen Sinn, sämtliche Einzelpunkte des Entwurfes anzusprechen. Viele, meist zweitrangige Punkte, sind sicherlich unstrittig, die wenigen wesentlichen aber doch häufig problematisch.Die CDU möchte wie bei den kreisfreien Städten bei den Gemeinden und bei den Kreisen erstmalig sogenannte hauptamtliche Stellvertreter bzw. Beigeordnete einrichten, alles „hauptamtliche“ Wahlbeamte. Zum einen fordern Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, die Stärkung des Ehrenamtes, zum anderen setzen Sie den Ehrenbeamten einen 2 Hauptamtlichen vor die Nase. Ein Widerspruch in sich, den Sie uns einmal auflösen müssen. Darüber hinaus wird dadurch auch nicht gerade die Verwaltung gestrafft und teuer ist es allemal. Ich hoffe nicht, dass Ihr Vorschlag nur dazu dienen soll, bewährten Parteisoldaten eine berufliche Absicherung zu ermöglichen. Unsere Zustimmung werden Sie für diesen Punkt nicht erhalten.Ihr Änderungsvorschläge zum Hauptausschuss können wir im wesentlichen auch nicht mittragen. Sie wollen den Hauptausschuss bzw. den Kreisausschuss wieder in seiner alten Form und ihm den Status eines verwaltungsleitenden Organs einräumen. Dann kann wieder schön hinter verschlossenen Türen gekungelt werden.Das trägt aber nicht gerade zur Transparenz bei und verschleiert Entscheidungsprozesse. Außerdem würde damit die Position des Bürgermeisters ausgehöhlt und Entscheidungen nicht beschleunigt sondern verzögert. Dieser Effekt wird noch durch Ihre Forderung verstärkt, sämtliche Tagesordnungspunkte einer Ratssitzung im Hauptausschuss vorbereiten zu lassen, obwohl die Fachausschüsse schon beraten haben und die Ratsversammlung ohnehin mit ihren Mehrheiten alle Empfehlungen des Hauptausschusses revidieren kann. Also insgesamt eine völlig unnötige Aufblähung der Abläufe, ohne das Entscheidungen mehr Qualität erhalten oder schneller getroffen werden.Was wir, und vor allen Dingen die Bürgerinnen und Bürger benötigen, ist eine entscheidungsfreudige Kommune mit klaren Zuständigkeiten. Trotzdem scheint es uns geboten, bestimmte Bereiche wieder beim Hauptausschuss anzusiedeln. So sollten z.B. Personalentscheidungen über Führungspositionen vom Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss getroffen werden, der dafür aber nicht verwaltungsleitendes Organ sein muss. Hier wird es im Innen- und Rechtsausschuß sicherlich reichlich Beratungsbedarf geben.Ein weiterer Punkt, der von uns abgelehnt wird, ist die Bündelung der Öffentlichkeitsarbeit auf den Bürgermeister und den Bürgervorsteher. Wir können nicht verstehen, dass eine Ausschussvorsitzende zukünftig über ihre Ausschussarbeit nicht mehr die Presse unterrichten darf, wohl aber der Bürgervorsteher, der im Zweifel noch nicht einmal an der Ausschusssitzung teilgenommen hat.Meine Damen und Herren von der CDU, auch bei der Gleichstellungsbeauftragten sind Sie zu kurz gesprungen. Die eigentlichen Alternativen müssen doch lauten, ob eine Kommune eine Gleichstellungsbeauftragte einstellen will oder nicht, ob nun ehrenamtlich oder hauptamtlich ist doch eher zweitrangig.Viele Punkte will die CDU in der Kommunalverfassung ändern, einen wesentlichen haben wir aber vermisst. Es ist die Direktwahl der ehrenamtlichen Bürgermeister. Es ist doch paradox, dass in einer kleinen Gemeinde mit wenigen hundert Einwohnern, wo jeder jeden kennt und die Wählerinnen und Wähler sich über die Kandidaten schon ein Bild gemacht haben, also genau wissen, wem sie ihre Stimme geben wollen und wem nicht, die Bürgermeisterin nicht direkt gewählt werden kann, aber zum Beispiel der Landrat in den Kreisen, wo doch die Kandidaten weitestgehend anonym bleiben, direkt gewählt wird.Im Gesetzentwurf zur 1. Lesung zur Änderung der Kommunalverfassung Anfang 1995, waren Sie doch auch noch für die Direktwahl ehrenamtlicher Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, warum also nun nicht mehr? Sie waren schon mal fortschrittlicher. 3 Sie beklagen häufig die geringe Wahlbeteiligung bei den Wahlen von hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten, ich verspreche Ihnen, bei der Direktwahl von ehrenamtlichen Bürgermeistern würden wir eine sehr hohe Wahlbeteiligung erzielen.Meine Damen und Herren, in seinen wesentlichen Punkten stellt der Gesetzentwurf keine Verbesserung zur jetzigen Lage dar. Das Gegenteil ist der Fall, Entscheidungen werden verzögert, Zuständigkeiten verschleiert und die Verwaltung aufgebläht.Es drängt sich mit der Eindruck auf, als wollte die CDU mit diesem Entwurf der Landesregierung, die bekanntlich auch in Vorbereitung einer Gesetzesänderung ist, zuvorkommen.Schneller ist nicht immer besser. Außerdem wissen wir doch, was wir von der Landesregierung in Sachen Kommunales zu erwarten haben, warum müssen sie denn nun noch unbedingt die Regierung negativ überbieten? Das ist Ihnen jetzt aber gelungen. Mit diesem Gesetzentwurf, Herr Wadephul, haben Sie den Vogel abgeschossen, damit sind Sie auf jeden Fall Schützenkönig.Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, was Sie uns hier auf den Tisch legen ist unausgegoren und stößt auch an Ihrer Basis auf größten Widerstand. Anders sind die Äußerungen vieler Ihrer Mitglieder in der Presse der letzten Tage nicht zu deuten. Sie haben sich offensichtlich in der Adresse geirrt, nicht der schleswig-holsteinische Landtag, sondern ein CDU-Landesparteitag wäre das richtige Gremium für die Beratung dieses Antrages gewesen. Das hätte den Vorteil, dass Sie als Landesvorsitzender die Gelegenheit gehabt hätten, den Entwurf persönlich einzubringen.Bemerkenswert sind die Äußerungen vom Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Herrn Hentschel. Er schiebt einen Knüller nach. So vertritt er im Flensburger Tageblatt vom 23.01.01 die Ansicht, dass direkt gewählte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister durch eine Zweidrittelmehrheit der Gemeindevertretung abberufen werden können. Das gleiche gilt für die Landräte durch den Kreistag.So einen Kokolores hätte ich nicht von einer Partei, welche die bessere liberale Partei in Bürgerrechtsfragen sein will, erwartet. Wenn jemand der Souverän zur Berufung einer Kandidatin/ eines Kandidaten ist, dann muß sie oder er auch Souverän zur Abberufung bleiben.Wir werden nicht zulassen, dass so die Direktwahl der Bürgermeisterinnen, Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte in diesem Land ausgehöhlt wird.Herr Hentschel kann sich ja mal über legen, ob er sich, als vom Volk gewählte Abgeordnete, durch Zweidrittelmehrheit eines GRÜNEN-Parteitages abwählen lassen will.Noch mehr Beiträge wie Linux und diesen hier erwähnten und wir bräuchten bei Herrn Hentschel nicht mehr lange darauf zu warten. Aber, Herr Hentschel, sein Sie unbesorgt, auch für Ihre Rechte würden wir uns als gute Demokraten in einem solchen Falle einsetzen.“