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25.01.01 , 10:24 Uhr
SSW

Kommunalverfassung: CDU-Entwurf ist Flickschusterei

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Kiel, d. 25.01.2001 Es gilt das gesprochene Wort

Silke Hinrichsen: „CDU-Entwurf ist Flickschusterei“
TOP 9 Änderung des kommunalen Verfassungsrechts (Drs. 15/657)
Der SSW hat sich schon 1995 gegen die „neue“ Kommunalverfassung ausgesprochen. Das
haben wir getan, weil uns die grundlegende Systematik des neuen kommunalen Verfassungs-
rechts falsch erschien. Hintergrund der „neuen“ Gemeindeordnung von 1996 war und ist eine
grundlegende Änderung des Systems der Kommunalverfassung. Wurden Kommunen früher
nach dem Proporzmodell geführt, welches allen vertretenen Parteien einen gewissen Einfluss
gewährte, so wechselte man zu einem Regierungs-/Oppositionsmodell, wie wir es aus den
Parlamenten kennen. Außerdem wurde die strenge Trennung von Ehren- und Hauptamt
durchgeführt und die Direktwahl der Bürgermeister und Landräte eingeführt. Dadurch wurde
das hauptamtliche Element in den Kommunen, Kreisen und kreisfreien Städten gestärkt: Die
Landräte und Bürgermeister erhielten mehr Einfluss, die gewählten Politikerinnen und
Politiker weniger.

Dieses neue System hat so seine Tücken, weshalb alle Parteien es gerne revidieren würden.
Darum haben wir die Erörterung dieses Systems und der Grundlagen der Kommunal-
verfassung auch auf die Tagesordnung der - jetzt bald ehemaligen - Enquetekommission
gesetzt. Wir wollten diese Problematik gemeinsam gründlich erörtern und hätten im
günstigsten Fall einen einvernehmlichen Vorschlag der Fraktionen erreichen können. Die
Kommission ist aber bald Geschichte, und deshalb müssen wir heute statt dessen zu einem
Gesetzentwurf der CDU Stellung nehmen.
Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de Der Entwurf der CDU ist aber mangelhaft. Es fällt schwer eine Systematik in der Änderungs-
vorschlägen der zu erkennen, und grundlegende Probleme werden ausgeklammert. Das heißt
nicht, dass wir alle vorgeschlagenen Änderungen für falsch halten. Es werden aber Einzel-
punkte aufgegriffen, die zwar im einzelnen nachvollziehbar sind, aber nichts an den grund-
legenden Problemen des Systems ändern.

Ein grundlegendes Prinzip der gegenwärtigen Gemeindeordnung ist, dass möglichst zwischen
hauptamtlicher Stadt-„Regierung“ und ehrenamtlichem Stadt- oder Kreisparlament sauber
getrennt werden muss. Dieses spiegelt sich sicherlich am deutlichsten im Prinzip der Direkt- wahl, das klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten schaffen soll. Es hat sich aber de
facto gezeigt, dass diese Trennung nicht gut genug funktioniert hat. Vor allem die Stellung
des Hauptausschusses, der ein Kind der neuen Kommunalverfassung ist, hat sich nicht
bewährt. Daher schlägt die CDU eine Reihe von Aufgaben- und Kompetenzverlagerungen
vor, die vor allem das Verhältnis zwischen Hauptauschuss einerseits und dem Landrat bzw.
Bürgermeister andererseits regeln soll. Die Lösungsansätze, die die CDU anbietet sind aber
mit Verlaub Flickschusterei.

• Die Neuregelung des Hauptausschusses ist weder logisch noch praktikabel. Es wird hier offensichtlich ein Gremium angestrebt, das an den alten Magistrat erinnert. Das können wir
prinzipiell begrüßen, weil so das ehrenamtliche Element und der kommunale Parlamen-
tarismus gestärkt werden. Gleichzeitig soll aber der Bürgermeister den Vorsitz im Haupt-
ausschuss übernehmen und dort Stimmrecht bekommen. Das ist eine wirklich absurde
Situation: Der Bürgermeister wird damit zum Vorsitzenden seines eigenen „Aufsichtsrats“. Wir verstehen, dass Probleme in Verbindung mit dem Hauptausschuss aufgegriffen
werden. Aber der Konflikt zwischen Ehrenamtlichen und Hauptamt wird hierdurch nicht
systematisch gelöst und in manchen Teilen sogar verschärft.
• Die Gemeindevertretung soll Aufgaben an sich ziehen können, obwohl diese durch die Hauptsatzung an einen Ausschuss oder den Bürgermeister übertragen wurden. Auch hier
wird ein Konfliktpotential geschaffen, das kaum zu einem besseren Ablauf führen wird.
Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de • Problematisch ist auch der Vorschlag, die Vorsitzenden der Gemeindevertretungen zu stärken, während gleichzeitig den Ausschussvorsitzenden die Möglichkeit der Unter-
richtung der Bevölkerung genommen wird. Damit wird das Gewicht weiter auf die großen
Fraktionen verlagert, und die Mitsprache aller Parteien geschwächt. Eine Stärkung des
Ehrenamtes ist hierdurch nicht erkennbar.

Die CDU will das Ehrenamt stärken, in dem an den Kompetenzen der Landräte und Bürger-
meister gerührt wird, aber auch nicht zu weitgehend. Die Ehrenamtlichen sollen mehr
Mitspracherechte erhalten und gleichzeitig sollen die Kompetenzen der Hauptamtlichen eher
noch ausgeweitet werden. Dieser Spagat gelingt nicht im Gesetzentwurf. Das grundlegende
Prinzip der neuen Kommunalverfassung mit den direkt gewählten hauptamtlichen
Verwaltungschefs ist die eindeutige Zurechenbarkeit von Entscheidungskompetenzen und
Verantwortlichkeiten. Wer den gewählten Politikerinnen und Politikern mehr Macht
zurückgeben will, kann dieses daher nicht tun, ohne über die Direktwahl nachzudenken.
Ansonsten schafft man ein System, dessen innere Logik gar nicht mehr zusammenhängt.

Der SSW lehnt nach wie vor die Kommunalverfassung vom 23. Juli 1996 ab. Daran würden
auch die von der CDU vorgeschlagenen Änderungen wenig bewirken. Sie würden im
Gegenteil die Situation eher verworrener machen. Ein wichtiger Maßstab für den SSW ist,
dass die Entscheidungsstrukturen transparent sind. Nur so kann das Vertrauen in die
kommunale Demokratie erhalten werden. Eben dieses wird durch den vorliegenden
Gesetzentwurf aber mit Sicherheit nicht erreicht.

Der CDU-Vorschlag hat aber noch eine Menge mehr aufgesammelt. Auf einige
problematische Änderungen möchte ich heute gerne schon jetzt eingehen:
• Nach dem Vorschlag der CDU sollen in Zukunft die Kommunen den Nachweis darüber führen müssen, dass „sie die gemeindlichen Aufgaben besser und wirtschaftlicher als
Dritte erfüllen kann“. Eine solche Änderung soll dem Subsidiaritätsgebot eine bessere
Durchsetzungskraft verleihen und Privatisierungen auf kommunaler Ebene erleichtern. Wir

Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de halten aber die bisherige Regelung für besser. Sie gibt den Gemeinden ein
Entscheidungsermessen und Beurteilungsspielraum bezüglich der privaten Tätigkeit.
Ansprüche Dritter auf Überlassung einer Aufgabe lehnen wir entschieden ab. Die
Gemeinde muss heute schon prüfen, ob sie die Aufgabe ebenso gut ausführen kann wie
Dritte. Damit besteht ausreichend Spielraum für Privatisierungen und aus unserer Sicht
keine Notwendigkeit für Änderungen.
• Die hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte in Gemeinden über 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner ist weiterhin grundsätzlich notwendig. Es ist nicht lange her, da hat der
Landtag große Pläne zum Thema Gender Mainstreaming beschlossen. Wir brauchen
Menschen, die für die konkrete Umsetzung solcher Sonntagsreden arbeiten. Die
Gleichstellungsbeauftragten können ihre Gemeinden beim Gender Mainstreaming
fachkundig beraten und unterstützen.
• Beim Änderungsvorschlag zu § 18 GO hat die CDU leider nicht genau verstanden, was Artikel 13 des Grundgesetzes beinhaltet. Der Vorschlag, präventive Zugangsrechte der
Gemeinde zu öffentlichen Einrichtungen einzuführen, ist in dieser Form verfassungs-
widrig. Das OVG hat festgestellt, dass solche Eingriffe nur zulässig sind, wenn sie
aufgrund eines Gesetzes zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit
erfolgen. Die CDU schränkt hier also einfach das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der
Wohnung ein, ohne eine ausreichende rechtliche Grundlage hierfür zu haben.

Im Ausschuss werde ich auf die Punkte im CDU-Gesetzentwurf eingehen, mit denen wir uns
anfreunden könne. Allgemein gilt aber, dass nur bei einzelnen Mängeln eingegriffen wird,
ohne grundlegende Probleme in Angriff zu nehmen. Vor diesem Hintergrund hoffen wir, dass
jetzt nicht in einem Schnellverfahren eine neue Gemeindeordnung beschlossen wird, nur weil
der CDU-Entwurf auf dem Tisch ist.



Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de

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