Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Karl-Martin Hentschel: Stärkung der Selbstverwaltung und der Bürgerbeteiligung
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Sperrfrist: Redebeginn Landeshaus Es gilt das gesprochene Wort! Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Zu TOP 7 - Kommunalverfassung - Telefax: 0431/988-1501 erklärt der Fraktionsvorsitzende von Mobil: 0172/541 83 53 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Karl-Martin Hentschel: Nr. 014.01 / 25.01.2001Stärkung der Selbstverwaltung und der BürgerbeteiligungWir haben bereits im Oktober unsere Vorschläge vorgelegt. Nun hat die CDU ihrerseits sich geoutet und sogar eine ausgearbeitete Gesetzesvorlage eingebracht.Einige Vorschläge stimmen mit unseren Überlegungen überein, andere nicht. Soweit es sich um neue Vorschläge handelt, werden wir diese mit unseren KommunalpolitikerInnen beraten.Schwerpunkte unserer Vorschläge sind: • Stärkung der Selbstverwaltung, insbesondere des Hauptausschusses. • Stärkung demokratischer Beteiligungselemente wie Bürgerentscheid, Einwohnerver- sammlungen, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.Übereinstimmung mit CDU-Vorschlägen: • Wir sind uns einig bei fast alle Vorschlägen, die die Stärkung des Hauptausschusses beinhalten. Es ist richtig, den Hauptausschuss wieder zum verwaltungsleitenden Or- gan zu machen, auch wenn es dabei bleiben soll, dass die Umsetzung der Be- schlüsse allein Sache der BürgermeisterIn bzw. des Landrates ist. Es ist auch rich- tig, den Hauptausschuss wieder zum koordinierenden Organ zwischen den Fach- ausschüssen und der Gemeindevertretung zu machen. • Die Ausweitung des Berichtswesens. Hier sollte explizit festgehalten werden, dass die Landrätin bzw. der Landrat auch über seine Tätigkeit in den Weisungsaufgaben berichten soll. • Die Abwahl von BürgermeisterInnen und Landräten mit 2/3-Mehrheit zu ermöglichen und zu verlangen, dass dies auf einer zweiten Sitzung bestätigt wird, ist sinnvoll. • Wir begrüßen den Vorschlag, den Beiräten Antragsrecht für die Gemeindevertretung zu geben. Man sollte dann aber auch den SprecherInnen der Beiräte Rederecht ge- ben, auch wenn sie nicht Mitglied der Gemeindevertretung oder des Kreistages sind. • Besonders freuen wir uns, dass wir mit unserem Vorstoß, die Quoren für die Einlei- tung eines Bürgerentscheides in größeren Gemeinden zu senken, von der CDU un- terstützt wird. Über die Höhe der Quoren und über den Vorschlag, die Mindestquote für die Mehrheit auf 20 Prozent der Wahlberechtigten zu senken, denken wir eben- falls nach. Damit wird der Anreiz gesenkt, einen Bürgerentscheid durch Totschwei- gen und mangelnde Öffentlichkeitsarbeit zu Fall zu bringen. Darüber hinaus gibt es bei uns Überlegungen, das Themenspektrum für Bürgerentscheide zu erweitern. • Wir werden ebenfalls die Vorschläge prüfen, die einer weiteren Entbürokratisierung dienen, z. B. die Abschaffung der Genehmigung von Hauptsatzungen, die Abschaf- fung des Zwangs, mindestens zwei Ausschüsse zu bilden, aber auch von so wichti- gen Dingen wie der Genehmigung von Gemeindewappen und Flaggen durch das Innenministerium. Allerdings haben wir ernsthafte Bedenken, den Gemeinden freie Hand zu lassen, wenn es um den Verkauf von wissenschaftlichen, künstlerischen und historischen Wertgegenständen geht. • Wir unterstützen die Erweiterung des Auskunftsrechtes auf bürgerliche Ausschuss- mitglieder. Dies sollte dann aber auch für ernannte Beiratsmitglieder gelten!Differenzen zu CDU-Vorschlägen: • Im Gegensatz zur CDU, die die Gleichstellungsbeauftragte wahlweise zum Ehren- amt machen will, was diese Einrichtung zum Spielball kommunaler Parteipolitik ma- chen würde, wollen wir sie stärken: In Zukunft sollen sie durch die Gemeindevertre- tung gewählt und nur mit qualifizierter Mehrheit abgewählt werden. Es sei denn, es liegen arbeitsrechtliche Gründe vor. Das Mitspracherecht der Frauenbeauftragten im Hauptausschuss soll wieder hergestellt werden • Die CDU will die Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen einschränken, wir dagegen wollen dies sogar ausweiten, indem wir die Beteiligung bei allen sie betref- fenden Planungsvorhaben zur Pflicht machen. Das hat sich bewährt. • Die Wahl der Stadträte und von neu einführenden Dezernenten der Kreise mit einer 2/3-Mehrheit erscheint uns nicht sachdienlich und schwächt die Bürgermeisterinnen und Landräte. Wenn man klare politische Entscheidungen will, dann darf man bei Besetzungen von so wichtigen Positionen nicht auf den überparteilichen Konsens abzielen. • Wir wollen kleine Gemeinden nicht mehr zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung für die GemeindevertreterInnen verpflichten. Sichergestellt werden soll aber die Ent- schädigung für Kinderbetreuung und für besondere Umstände (z.B. Körperbehinde- rung).Vorschläge, die bei der CDU fehlen: • Zur Stärkung der Bürgerbeteiligung: • Einwohnerfragestunde in den Ausschüssen und in der Vertretung von kreisangehö- rigen Kommunen sowie in Ortsbeiräten zur Pflicht machen. • Einwohnerversammlung auf Orts- oder Ortsteilebene mindestens einmal jährlich verpflichtend einführen. • Die Kompetenzen der Ortsbeiräte sollen erweitert werden (Vertagungs- und Wider- spruchsrecht bei Ortsteil-Angelegenheiten). Es darf nicht sei, dass BürgerInnen sich engagieren und dann den Eindruck bekommen, sie seien nur ein Alibi. • AusländerInnen- und Jugendbeiräte sollen Rede- und Antragsrecht in den Vertre- tungen und auch ein Budget erhalten können. Eine besondere Heraushebung dieser beiden Gruppen ist deshalb gegeben, da diese anders als SeniorInnen zum Beispiel, kein Wahlrecht haben und deswegen in der Gemeindevertretung nicht repräsentiert sind.Zur Stärkung der Rechte der kleinen Fraktionen: • Sitzverteilung nach dem Stimmenverrechnungsverfahren von "Hare-Niemeyer" (jetzt "d´Hondt"). • Recht auf eine Ausschussvertretung für kleine Fraktionen. • In den Ausschüssen wollen wir erreichen, dass die Vertretung der Fraktionen durch bürgerliche Mitglieder erleichtert wird. • Das Informationsfreiheitsgesetzes auf kommunaler Ebene umsetzen. • Die Direktwahl der ehrenamtlicher Bürgermeisterinnen einführen. • Die Qualifikationsvoraussetzungen für Bürgermeister- und LandratskandidatInnen streichen. ***