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25.01.01 , 12:28 Uhr
FDP

Christel Aschmoneit-Lücke: Schaffen wir die Trinkgeldsteuer einfach ab!

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Nr. 22/2001 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Donnerstag, 25. Januar 2001 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Christel Aschmoneit-Lücke: Schaffen wir die Trinkgeldsteuer einfach ab!
In ihrer Rede zu TOP 18 (Erhöhung des Trinkgeldfreibetrages) sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der F.D.P.-Landtagsfraktion Christel Aschmoneit-Lücke:



Presseinformation Der Antrag der CDU-Fraktion ist löblich; er geht mir aber nicht weit genug. Wir sollten die Besteuerung von Trinkgeld ganz abschaffen.
Trinkgeld ist eine persönliche Geste der Aufmerksamkeit und des Dankes für die persönliche Leistung eines Menschen—ein kleines Geschenk. Der Staat sollte auf kleine Geschenke keine Steuern erheben.
Trinkgeld ist kein Arbeitseinkommen.
Wenn ich eine Dienstleistung in Anspruch nehme, muss ich den Preis dafür zahlen—sei es für die Bedienung im Restaurant, für das Haareschneiden beim Friseur oder für die Reparatur meiner Heizung. Es wird ein Vertrag über Umfang und Preis der Dienstleistung geschlossen.
Zur Zahlung des Preises bin ich verpflichtet, wenn die Dienstleistung im vereinbartem Umfang erbracht wird. Trinkgeld ist kein Bestandteil des Vertrages. Niemand hat Anspruch auf die Zahlung von Trinkgeld.
Das zeigt auch schon unser Sprachgebrauch: Einkommen wird gezahlt—Trinkgeld wird gegeben.
Wir geben Trinkgeld als Dank dafür, dass wir über das zu erwartende Maß hinaus gut und freundlich bedient wurden. Bei den meisten Menschen, die ich kenne, hängt die Höhe des Trinkgeldes denn auch davon ab, wie freundlich oder wie gut sie bedient wurden.
Durch die Besteuerung des Trinkgeldes bekommt die oder der Beschenkte aber letztlich weniger Trinkgeld als ich gebe, weil ein Teil ans Finanzamt abgeliefert werden muss. 2 Wenn ich mich entscheide, meinem Kellner im Restaurant fünf oder zehn Mark Trinkgeld zu zahlen, weil ich mich gut behandelt fühlte, dann möchte ich diesem bestimmten Menschen fünf oder zehn Mark schenken—und nicht den Nettobetrag, der nach Steuerabzug übrig bleibt.
Wenn ich mich bei meiner Friseurin über den vereinbarten Preis des Haareschneidens hinaus erkenntlich zeigen möchte, weil ich mich so gut entspannt habe, dann möchte ich mich für diese Unterhaltung nicht beim Finanzminister erkenntlich zeigen, der hat nämlich zu meinem Wohlgefühl nichts beigetragen—im Gegenteil.
Wenn ich mich bei meinem Heizungsinstallateur nicht nur mit warmen Worten bedanken sondern ihm etwas schenken möchte, weil er mich so prompt und kompetent von des Winters eisiger Kälte erlöst hat, dann möchte ich meine Dank nicht auf das Finanzamt ausdehnen.
Trinkgeld ist kein Einkommen sondern ein Geschenk, das ich einem bestimmten Menschen als zusätzliche Belohnung für gute Dienste mache.
Wer für die Besteuerung von Trinkgeldern eintritt, müsste eigentlich auch für die Besteuerung von ganz persönlichen Weihnachts- und Geburtstagsgeschenken sein. Die Absurdität dieses Gedankens sollte allen Zweiflern die Augen öffnen.
Der Begriff „Servicewüste Deutschland“ ist inzwischen ein geflügeltes Wort—wir sollten hierauf nicht stolz sein—aber wir sollten uns darüber nicht wundern: Dort wo Zuvorkommen und Freundlichkeit besteuert werden, werden Zuvorkommen und Freundlichkeit verdrängt.
Es sprechen auch verwaltungs- und steuertechnische Gründe gegen die Besteuerung des Trinkgeldes—und damit, lieber Herr Kollege Arp, auch gegen Ihren gutgemeinten Antrag:
Erstens ist das Erhebungsverfahren ist so kompliziert und ungenau, dass die rot-grüne Bundesregierung 1999 nicht in der Lage war, eine Kleine Anfrage der F.D.P. nach Steueraufkommen und Verwaltungsaufwand zu beantworten: Die Werte waren nicht zu beziffern.
Wenn selbst Bundessparminister Hans Eichel die Einnahmen und Kosten dieser Steuer nicht kennt, kann die Abschaffung ihm auch kaum wehtun. Die Abschaffung tut aber den Trinkgeldempfängern gut, denn sie stehen mehrheitlich auf den untersten Stufen der Einkommensleiter.
Zweitens ist die Gleichheit der Besteuerung beim Trinkgeld nicht zu gewährleisten. Es gibt für die Finanzverwaltung oftmals keine Kontrollmöglichkeit. Das führt dazu, dass die Steuer vor allem dort greift, wo die Kontrolle vergleichsweise einfach erscheint, zum Beispiel in Restaurants oder bei Friseurgeschäften. Das hat für mich einen Anflug von Willkür.
Außerdem müssen die Arbeitgeber die Höhe des Trinkgeldes schätzen und dem Finanzamt melden. Dies belastet das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Die Besteuerung freiwillig gezahlten Trinkgeldes ist nicht mehr zeitgemäß, diese Steuer ist unsinnig und ungerecht: Schaffen wir sie einfach ab!“

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