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Angelika Birk: Bewertung der Videoüberwachung nur mit einem Sicherheitsbericht möglich
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Sperrfrist: Redebeginn Landeshaus Es gilt das gesprochene Wort! Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Zu TOP 23 - Videoüberwachung - erklärt für Telefax: 0431/988-1501 die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Mobil: 0172/541 83 53 Angelika Birk: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 020.01 / 25.01.2000Bewertung der Videoüberwachung nur mit einem Sicherheitsbericht möglichIm letztes Jahr hatten wir die Landesregierung gebeten, uns einen Bericht über die Über- wachungspraxis in Schleswig-Holstein zu geben. Ich danke dem Herrn Innenminister und seinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Ministerium für diesen Bericht, wenn ich auch anmerken muss, dass mir die Ausführungen zu den polizeilichen Überwachungsmaßnah- men etwas knapp ausgefallen sind. Eine weitergehende Beschäftigung mit dem Thema Vi- deoüberwachung in Schleswig-Holstein setzt eigentlich voraus, dass die Gegebenheiten vor, während und nach der Maßnahme dargelegt werden.Das Thema wird uns sicherlich noch häufiger beschäftigen. Heute, ein gutes halbes Jahr nach der letzten Debatte steht für mich nach wie vor fest: Videoüberwachung im öffentli- chen Raum erfasst vor allem rechtstreue Bürgerinnen und Bürger. Sie birgt das Risiko ei- nes sozialen Konformitätsdrucks, der weit über die Erwirkung rechtstreuen Verhaltens hi- nausschießt und Unbefangenheit und Freiheit zerstört. Dies beginnt nicht erst bei der flä- chendeckenden Überwachung, sondern gilt für jede derartige Maßnahme.Videoüberwachung ist am ehesten gerechtfertigt, wo die Überwachung sich auf sehr eng begrenzte Bereiche beschränkt, und wo nicht zu befürchten ist, dass Kriminalität in andere, nicht überwachte Bereiche verdrängt wird. Dies ist der Fall bei den im Bericht zitierten und uns allen bekannten Beispielen von Museen, Tankstellen, Bankautomaten, der Bewachung öffentlicher Gebäude und so weiter. Denn selbstverständlich kann ein bestimmtes Ausstel- lungsstück nur im Museum gestohlen werden, nicht zwei Straßen weiter. Auf öffentlichen Plätzen jedoch, auf denen eine bestimmte Szene beobachtet werden soll, macht dauerhafte Videoüberwachung keinen Sinn, denn im Gegensatz zu den genannten Ausstellungsstücken haben Menschen in der Regel zwei Beine.In der Juni-Sitzung des letzten Jahres hat die CDU-Fraktion ihren Antrag auf Ausweitung der Videoüberwachung mit dem Beispiel „Treffpunkte der Drogenszene und die Ausgangs- punkte der Begleit- und Beschaffungskriminalität“ begründet. Glauben Sie denn, dass Ab- hängige wegen einer Videokamera auf Drogenkonsum verzichten, oder dass Taschendieb- stahl oder Autoaufbrüche nicht mehr begangen werden, weil ein Platz überwacht wird, die angrenzende Straße jedoch nicht? Ihre Argumentation macht nur Sinn, wenn Sie ganze In- nenstädte überwachen, auch wenn Sie dies nach eigenem Bekunden nicht wollen.Und zu den angeblichen Erfolgsmeldungen aus anderen Städten: Hat eigentlich jemand untersucht, wie sich die Drogendelikte und Diebstähle langfristig entwickelt haben, und zwar auch in anderen Stadtteilen, im Umland, in benachbarten Städten. Woher wissen Sie so genau, dass die Szene sich nicht einfach verlagert hat?Außerdem hätte ich gerne gewusst, in welche anderen präventiven Maßnahmen die Video- überwachung eingebettet wurde, beispielsweise in der Drogenhilfe. Der Bericht des Innen- ministers erwähnt für das Beispiel Flensburg auch die bauliche Umgestaltung. Wie bereits erwähnt, würde mich im Zusammenhang mit der Flensburger Hafenspitze natürlich sehr in- teressieren, welche Erkenntnisse die Polizei über den Verbleib der Leute hat, die sich vor der Überwachung dort regelmäßig aufgehalten haben.Ich möchte die Gelegenheit nutzen und die Regierung bitten, diese Fragen in einem krimi- nologischen Sicherheitsbericht klären zu lassen. Ein solcher Bericht könnte – unter ande- rem - wichtige Aufschlüsse darüber geben, wann und in welche anderen Maßnahmen ein- gebettet die Videoüberwachung ein sinnvolles Präventionsinstrument ist. ***