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Wolfgang Kubicki: Das Bekenntnis zum Erkenntnisgewinn reicht nich t aus
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Nr. 27/2001 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Freitag, 26. Januar 2001 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Wolfgang Kubicki: Das Bekenntnis zum Erkenntnisgewinn reicht nicht ausIn seinem Beitrag zu TOP 14 (Entschließung zur Zwangsarbeit 1939-45) sagte der Vorsitzende der F.D.P.-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki: Presseinformation „Vorgestern fand vor einem Gericht in New York eine Anhörung statt im Verfahren über die letzte Sammelklage ehemaliger Zwangsarbeiter, diesmal gegen deutsche Banken. Die Kläger und die Vertreter der Regierung der Vereinigten Staaten haben die Abweisung der Klage beantragt. Das Gericht hat noch keine abschließende Entscheidung gefällt.Mit einer Abweisung der Klage würde der Weg frei für die Anerkennung des Rechtsfriedens durch den Bundestag. Die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ könnte dann endlich mit den Auszahlungen an die überlebenden Opfer beginnen. Leider müssen wir darauf noch warten.Zwangsarbeit war ein wesentlicher Teil des Unrechtes der Nazi-Diktatur. Sie fand aber lange Zeit in der Öffentlichkeit nur vergleichsweise geringe Beachtung. Die Gräuel des Holocausts haben viele andere Facetten der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft in den Hintergrund gedrängt.In Deutschland wurden während des Zweiten Weltkrieges bis zu acht Millionen Zwangsarbeiter „beschäftigt“: eine höfliche Umschreibung für die gewaltsame Verschleppung in die Sklaverei.Von Kindern bis zu Frauen und Männern im Greisenalter wurde niemand verschont. Sie wurden unter unsäglichen Bedingungen in allen Bereichen der deutschen Wirtschaft eingesetzt und vielerorts bei der öffentlichen Hand—selbstverständlich auch in Schleswig-Holstein.Die Schicksale der Opfer müssen uns eine ewige Warnung vor den Folgen totalitärer staatlicher Macht sein—und diese Schicksale begründen unser geschichtliches Vermächtnis: Totalitarismus muss bekämpft und verhindert werden. 2 Der Bundeskanzler hat diese Gedanken in seiner Rede vor dem Bundestag am 14. April 2000 treffend formuliert—ich zitiere wörtlich: „Wir können und dürfen uns nicht auf das verbale Bekenntnis beschränken, solche Barbarei nicht wieder geschehen zu lassen. Wir müssen etwas dafür tun.“Ich denke, die vorliegende Entschließung beschränkt sich auf das verbale Bekenntnis und trägt nichts zum „Tun“ bei. Die ständige Wiederholung des Anerkenntnisses der geschichtlichen Verantwortung Deutschlands und der Bitten um Vergebung stärkt deren Wirkung nicht.Die Sterberate der überlebenden Zwangsarbeiter ist so hoch, dass sich ihre Zahl derzeit alle drei Jahre halbiert, und diese Entwicklung wird sich beschleunigen. Für die Überlebenden kommt es auf zügiges, tatkräftiges Engagement an. Diese Resolution des Landtages wäre wohl kaum tatkräftig zu nennen.Ein Beispiel:Die Antragsteller möchten, dass der Landtag mit Sorge zur Kenntnis nimmt, ich zitiere: “... dass nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge ein großer Teil besonders derjenigen Zwangsarbeiter, die in der schleswig- holsteinischen Landwirtschaft eingesetzt wurden, durch das Entschädigungsverfahren entweder gar keine Leistungen erhalten werden oder nur so geringe, dass sie nur als Almosen bezeichnet werden können.“Der alleinige Ausdruck der Sorge wird den Betroffenen nicht helfen.Vielleicht wäre es angesichts dieser Sorge sinnvoller gewesen, zusätzliches Geld in die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ einzubringen als dieses Geld für ein geschichtliches Gutachten zu bezahlen.Mit „Sorge“ setzen wir auch kein Zeichen für das angemessene Engagement der Unternehmen.Von den zugesagten 5 Milliarden Mark der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft fehlen noch knapp 1,4 Milliarden Mark. Angesichts der Beträge, die in so manche Werbekampagne fließen, finde ich dies beschämend.Allerdings wird die Aufforderung an Unternehmen, sich ihrer historischen Verantwortung zu stellen, keine zusätzliche Mark in die Stiftung bringen. Wenn die bisherigen Aufforderungen nicht ausgereicht haben, wird auch diese wenig bewirken.Etwas tun, das könnte zum Beispiel bedeuten, die Firmen medienwirksam besonders herauszustellen, die schon Beiträge geleistet haben—wenn diese Firmen damit einverstanden sind.Hierdurch könnte ein öffentlich wirksamer Anreiz für weitere Unternehmen erzeugt werden, sich zu beteiligen. 3 Wahrscheinlich kaum wahrgenommen werden hingegen auffordernde Satzteile im komplizierten Wortgeflecht des vorliegenden Antrages.Alles in allem wirkt der vorliegende Antrag auf mich persönlich eher als Versuch der Antragsteller, ihr eigenes Gewissen zu beruhigen. Ähnliches kennen wir ja schon aus der Diskussion um den Rechtsextremismus.Manche eine oder einer könnte mir entgegenhalten, der Landtag solle mit dieser Resolution den Startpunkt für tatkräftiges Engagement setzen. Dies klänge in meinen Ohren wie Hohn.Seit Februar 1999 leitete der F.D.P.-Ehrenvorsitzende Otto Graf Lambsdorff für die Bundesregierung die Verhandlungen über die Regelung der Entschädigung von Zwangsarbeitern—überaus erfolgreich.Im Juli 2000 wurde im Bundestag das Gesetz über die Gründung der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ beschlossen.Zeitgleich verkündete der Bundestag eine Resolution der Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen, F.D.P. und PDS. Der Inhalt deckt sich im wesentlichen mit der uns vorliegenden Entschließung.Fast zwei Jahre nach Verhandlungsbeginn und mehr als ein halbes Jahr nach dem Gesetzesbeschluss und der Resolution des Bundestages soll nun auch der schleswig-holsteinische Landtag auf den Plan treten.Wir sollten nicht als Nachzügler im Geleitzug der verbalen Bekenntnisse auftreten. Das wird weder unserer geschichtlichen Verantwortung noch den Opfern gerecht.Ein Bekenntnis zum Erkenntnisgewinn von rot und grün durch das Gutachten des IZRG reicht meiner Fraktion nicht aus.“