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26.01.01 , 11:00 Uhr
SSW

Öffentliche Videoüberwachung ist kein geeignetes Mittel

Südschleswigscher Wählerverband Schleswig-Holsteinischer Landtag im Schleswig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 D - 24105 Kiel Tel. (0431) 988 13 80 Fax (0431) 988 13 82
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Kiel, d. 25.01.2001 Silke Hinrichsen: Es gilt das gesprochene Wort

TOP 23 Videoüberwachung öffentlicher und privater Stellen (15/598)
Der SSW kommt bei der Abwägung der Vor- und Nachteile der Videoüberwachung immer
noch zu dem Schluss, dass die elektronisch-optische Überwachung öffentlicher Räume kein
geeignetes Mittel ist, um Kriminalität vorzubeugen und die Strafverfolgung zu unterstützen.

Es gibt trotz gegenteiliger Behauptungen weiterhin keine soliden Belege dafür, dass die Vi-
deoüberwachung Kriminalität verhindern kann. Die bisherigen Erfahrungen aus dem In- und
Ausland können nicht verlässlich eine längerfristige Wirkung der Überwachung bestätigen:
- Videoüberwachung verhindert keine Kriminalität. Es wäre naiv anzunehmen, eine solche
Maßnahme nähme in größerem Umfang den Anreiz und die Gelegenheit zu Straftaten.
- Videoüberwachung trägt auch nicht wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bei.
- Videoüberwachung vermag auch nicht das subjektiven Sicherheitsgefühls der
Bürgerinnen und Bürger zu stärken.

Es lässt sich also nicht kriminologisch belegen, dass die Videoüberwachung die
beabsichtigten Wirkungen entfaltet. Es lässt sich aber sagen, dass die Gefahr erheblicher
nicht-beabsichtigter, negativer Nebenwirkungen besteht.

Bei einem so erheblichen Eingriff wie die öffentliche Videoüberwachung, muss gründlich
abgewogen werden, ob die zu erwartende Wirkung einer Maßnahme in einem angemessenen
Verhältnis zu den ökonomischen und sozialen „Kosten“ steht. Wir meinen, dass das Mittel
Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de der öffentlichen Videoüberwachung weder erforderlich, geeignet noch verhältnismäßig ist.
Der Nutzen der Videoüberwachung ist derart zweifelhaft, dass er keinen solch drastischen
Einschnitt in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger rechtfertigen kann.

Sicherlich gibt es in bestimmten öffentlichen Räumen längerfristige Probleme, die ein öffent-
liches Eingreifen erfordern. Es gibt aber andere Mittel als die Videoüberwachung, die besser
geeignet sind und weniger einschneidende Folgen für die Allgemeinheit zeitigen.
Wir sind uns alle einig, dass es keine flächendeckende Videoüberwachung geben darf. Wir
reden über wenige Brennpunkte. Gerade deshalb ist die Videoüberwachung nicht erforderlich.
In dieser begrenzten Anzahl von Fällen lässt sich durch polizeiliche Präsenz oder
Veränderungen der Umwelt (z. B. bauliche Veränderungen) ein besserer Erfolg erzielen.
Dafür brauchen wir keine Zweifelhafte Videoüberwachung, die nur Symptome verdrängt,
statt das Übel wirklich anzugehen. Oder lassen Sie mich es noch deutlicher sagen: Wir
brauchen im Bereich der inneren Sicherheit keine aktionistischen Maßnahmen, die sich prima
populistisch verkaufen lassen, aber in Wirklichkeit keine Probleme lösen.

Schleswig-Holstein hat öfter schon eine Vorreiterrolle eingenommen, wenn es um die
Förderung datenschutzrechtlicher Regelungen geht. Das gilt anscheinend auch für den
Bereich der Videoüberwachung, und das begrüßen wir ausdrücklich. Es ist sehr bedauerlich,
dass keines der anderen Bundesländer ein Interesse daran hat, der Videoüberwachung im
öffentlich zugänglichen privaten Raum deutliche Grenzen zu setzen. Uns bleibt nur die
Hoffnung, dass die angesprochene zweite Stufe der Novellierung des Bundesdaten-
schutzgesetzes nicht ewig auf sich warten lässt. Schleswig-Holstein ist beim Datenschutz
führend - nicht zuletzt aufgrund der Kapazitäten, die wir im Unabhängigen Landeszentrum für
Datenschutz haben. Ich hoffe sehr, dass die Landesregierung auch für den Bereich der Video-
überwachung daran arbeiten wird, diese Vorreiterstellung zu erhalten.



Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de

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