Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Öffentliche Videoüberwachung ist kein geeignetes Mittel
Südschleswigscher Wählerverband Schleswig-Holsteinischer Landtag im Schleswig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 D - 24105 Kiel Tel. (0431) 988 13 80 Fax (0431) 988 13 82PRESSEINFORMATION SSW-Landtagsvertretung Norderstr. 74 D – 24939 Flensburg Tel. (0461) 14 40 83 00 Fax (0461) 14 40 83 05 Kiel, d. 25.01.2001 Silke Hinrichsen: Es gilt das gesprochene WortTOP 23 Videoüberwachung öffentlicher und privater Stellen (15/598)Der SSW kommt bei der Abwägung der Vor- und Nachteile der Videoüberwachung immernoch zu dem Schluss, dass die elektronisch-optische Überwachung öffentlicher Räume keingeeignetes Mittel ist, um Kriminalität vorzubeugen und die Strafverfolgung zu unterstützen.Es gibt trotz gegenteiliger Behauptungen weiterhin keine soliden Belege dafür, dass die Vi-deoüberwachung Kriminalität verhindern kann. Die bisherigen Erfahrungen aus dem In- undAusland können nicht verlässlich eine längerfristige Wirkung der Überwachung bestätigen:- Videoüberwachung verhindert keine Kriminalität. Es wäre naiv anzunehmen, eine solche Maßnahme nähme in größerem Umfang den Anreiz und die Gelegenheit zu Straftaten.- Videoüberwachung trägt auch nicht wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bei.- Videoüberwachung vermag auch nicht das subjektiven Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.Es lässt sich also nicht kriminologisch belegen, dass die Videoüberwachung diebeabsichtigten Wirkungen entfaltet. Es lässt sich aber sagen, dass die Gefahr erheblichernicht-beabsichtigter, negativer Nebenwirkungen besteht.Bei einem so erheblichen Eingriff wie die öffentliche Videoüberwachung, muss gründlichabgewogen werden, ob die zu erwartende Wirkung einer Maßnahme in einem angemessenenVerhältnis zu den ökonomischen und sozialen „Kosten“ steht. Wir meinen, dass das Mittel Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de der öffentlichen Videoüberwachung weder erforderlich, geeignet noch verhältnismäßig ist.Der Nutzen der Videoüberwachung ist derart zweifelhaft, dass er keinen solch drastischenEinschnitt in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger rechtfertigen kann.Sicherlich gibt es in bestimmten öffentlichen Räumen längerfristige Probleme, die ein öffent-liches Eingreifen erfordern. Es gibt aber andere Mittel als die Videoüberwachung, die bessergeeignet sind und weniger einschneidende Folgen für die Allgemeinheit zeitigen.Wir sind uns alle einig, dass es keine flächendeckende Videoüberwachung geben darf. Wirreden über wenige Brennpunkte. Gerade deshalb ist die Videoüberwachung nicht erforderlich.In dieser begrenzten Anzahl von Fällen lässt sich durch polizeiliche Präsenz oderVeränderungen der Umwelt (z. B. bauliche Veränderungen) ein besserer Erfolg erzielen.Dafür brauchen wir keine Zweifelhafte Videoüberwachung, die nur Symptome verdrängt,statt das Übel wirklich anzugehen. Oder lassen Sie mich es noch deutlicher sagen: Wirbrauchen im Bereich der inneren Sicherheit keine aktionistischen Maßnahmen, die sich primapopulistisch verkaufen lassen, aber in Wirklichkeit keine Probleme lösen.Schleswig-Holstein hat öfter schon eine Vorreiterrolle eingenommen, wenn es um dieFörderung datenschutzrechtlicher Regelungen geht. Das gilt anscheinend auch für denBereich der Videoüberwachung, und das begrüßen wir ausdrücklich. Es ist sehr bedauerlich,dass keines der anderen Bundesländer ein Interesse daran hat, der Videoüberwachung imöffentlich zugänglichen privaten Raum deutliche Grenzen zu setzen. Uns bleibt nur dieHoffnung, dass die angesprochene zweite Stufe der Novellierung des Bundesdaten-schutzgesetzes nicht ewig auf sich warten lässt. Schleswig-Holstein ist beim Datenschutzführend - nicht zuletzt aufgrund der Kapazitäten, die wir im Unabhängigen Landeszentrum fürDatenschutz haben. Ich hoffe sehr, dass die Landesregierung auch für den Bereich der Video-überwachung daran arbeiten wird, diese Vorreiterstellung zu erhalten. Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de