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26.01.01 , 11:07 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: Videoüberwachung wird letztendlich die Probleme in der Kriminalitätsbekämpfung nicht lösen

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Nr. 26/2001 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Freitag, 26. Januar 2001 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Günther Hildebrand: Videoüberwachung wird letztendlich die Probleme in der Kriminalitätsbekämpfung nicht lösen
In seiner Rede zu TOP 23 (Videoüberwachung öffentlicher und privater Stellen) sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der F.D.P.- Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:



Presseinformation „Videoüberwachung soll eine Maßnahme sein, die den Menschen mehr Sicherheit bietet.
Das die Menschen einen Anspruch darauf haben, dass wir ihre Sicherheit und auch ihr Gefühl, sicher zu sein, ernst nehmen, ist unbestritten.
Nichtsdestotrotz ist es auch wichtig wachsam zu sein, dass das Persönlichkeitsrecht Einzelner nicht eingeschränkt wird.
Allein das Aufstellen von Kameras ist ja noch keine Überwachung und auch das Beobachten von öffentlichen Plätzen mit Hilfe von Kameras stellt noch keinen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger dar. Schließlich wird ja auch niemand etwas dagegen haben, dass ein einzelner Polizist auf einem Marktplatz die Menschen beobachtet, um im Fall der Fälle parat zu sein.
Eine Aufzeichnung muss aber einen konkreten Verdacht voraussetzen, sonst haben wir die Grenzen des Zulässigen überschritten.
Es ist im übrigen auch nichts dagegen einzuwenden, auf Plätzen mit Schildern auf die Videoüberwachung hinzuweisen. Er wäre interessant zu erfahren, ob die Freude über die zusätzliche Sicherheit oder die Empörung über „Big Brother“ überwiegt.
Auch, wenn nach dem Bericht der Landesregierung die Möglichkeit durch das Landesverwaltungsgesetz und das Landesdatenschutzgesetz besteht, nunmehr Videoüberwachungen durchzuführen und den verfassungsgemäßen Rahmen dafür angibt, so muss sich bei jeder einzelnen Überwachungsmaßnahme, also auch das Aufstellen von Kameras, jederzeit gefragt werden, ob diese Maßnahme verhältnismäßig ist. 2
Ist es überhaupt notwendig einen bestimmten Platz zu überwachen, weil dort beispielsweise eine höhere Kriminalitätsrate herrscht. Wer legt überhaupt diese Kriminalitätsrate fest und ab wann sollten Kameras aufgestellt werden und wann nicht? Wird Kriminalität nicht verhindert, sondern nur verdrängt ?
Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an den kriminologischen „Erfolg“ des sogenannten „Großen Lauschangriffes“. In 1999 acht Lauschangriffe bundesweit und davon zwei erfolgreiche. Mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen.
Gibt es unter Umständen andere, effektivere und unbedenklichere Mittel der Kriminalitätsbekämpfung an einem solchen Schwerpunkt?
Dies sind Fragen, die es zu beantworten gilt.
Wir begrüßen es, dass die Landesregierung bei der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes darauf achtet, dass die Maßstäbe für eine Videoüberwachung seitens des Gesetzgebers nicht zu locker gefasst werden, sondern in Einklang mit den Änderungen des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz sind.
Es ist aber letztendlich immer eine Frage der Durchführung einer Einzelmaßnahme, dass Grenzen zwischen Störern, Verdächtigen und Unbescholtenen nicht verwischt wird.
Es muss auch darauf geachtet werden, dass die technischen Voraussetzungen so geschaffen sind, dass ein einfacher Zugriff Dritter auf das Bildmaterial nicht erfolgen kann.
Es ist also hoher Aufwand zu betreiben, um einen Missbrauch zu vermeiden.
Auch die Kostenfrage ist zu berücksichtigen. Schließlich muss für die Auswertung der Bilder ständig ein Beamter zugegen sein, um im konkreten Fall die notwendigen Aufnahmen zu machen.
Ist es da nicht sinnvoller, mehr für die Personalausstattung der Polizei statt für Überwachungsmaßnahmen zu investieren ?
Unser Fazit lautet: Wir nehmen den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis.
Videoüberwachung wird letztendlich die Probleme in der Kriminalitätsbekämpfung nicht lösen, kann in Teilen ein Beitrag dazu sein, muss aber sehr restriktiv im Rahmen der Gesetze eingesetzt werden.“

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