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Thomas Rother zu TOP 23: Videoüberwachung
Sozialdemokratischer InformationsbriefLandtag Kiel, 25.01.01aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: RedebeginnThomas Rother zu TOP 23:VideoüberwachungMit dem Bericht zur Videoüberwachung öffentlicher und privater Stellen in Schleswig- Holstein hat die Landesregierung einen Landtagsbeschluss vom Juni des letzten Jah- res abgearbeitet. Der Beschluss des Antrages von SPD und Bündnis 90 war verbun- den mit der Ablehnung eines CDU-Antrages, in welchem – etwas über Umwege formu- liert – eine Ausweitung der Videoüberwachung gefordert wurde.Die grundlegende Diskussion über Sinn und Unsinn von Videoüberwachung im öffent- lichen Raum brauchen wir nicht zu wiederholen. Wichtig bleibt es zu unterscheiden zwischen der Bewachung von Gebäuden, der Ü- berwachung öffentlich zugänglicher Räume wie Kaufhäusern oder Tankstellen und der Beobachtung öffentlicher Plätze und Straßen. Und Konfliktthema ist eigentlich nur der letzte Bereich.Trotz vieler neuer Beiträge zu diesem Thema sind Nutzen, Abschreckungspotenzial und auch kontraproduktive Wirkungen wie z.B. die Abnahme der Hilfsbereitschaft drit- ter Personen weiterhin umstritten und werden es wohl auch bleiben. Videoüberwa- chung ist daher weder zwangsläufig gut noch schlecht. Vor- und Nachteile sind in je- dem konkreten Fall abzuwägen. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Da mit der Überwachung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einge- schränkt wird, bedarf es dafür einer gesetzlichen Regelung. Das hat das Bundesver- fassungsgericht mit dem Volkszählungsurteil festgestellt. Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, wer wo was und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Im Landes- verwaltungsgesetz und Landesdatenschutzgesetz sind diese Regelungen ja auch schon enthalten – ergänzend im Informationsfreiheitsgesetz.Und damit wären wir beim Punkt „Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes“, der Ziffer zwei unseres Antrages vom Juni. Als positiv ist erst mal zu werten, dass der Bund eine Regelung der Videoüberwa- chung vornehmen will. Leider ist die angestrebte Reform des Bundesdatenschutzge- setzes prinzipiell etwas halbherzig. Die Übernahme von EU-Regelungen steht im Vor- dergrund. Die grundsätzliche Überarbeitung des Gesetzes ist aber immerhin angekün- digt worden.Die Regelung zur Videoüberwachung nun im neuen Paragraphen 6b des Entwurfes kommt unserer Position entgegen. Nachgebessert bzw. klargestellt werden müssen allerdings folgende Punkte: 1. Meldung der Durchführung der Maßnahme an eine Datenschutzkontrollinstanz. 2. Benachrichtigung der Person, deren Daten dann tatsächlich ihr zugeordnet sind und verarbeitet, das heißt aufgezeichnet, werden.Nur so kann das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleiben. Ebenso muss den Prinzipien der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit Rechnung ge- tragen werden – das gilt auch für eine mögliche Meldepflicht.Es ist nur zu hoffen, dass beim nächsten Anlauf zur Änderung des Bundesgesetzes diesen Maßgaben mehr Beachtung zuteil wird. Denn nicht nur „Big Brother“, sondern gerade auch die zunehmende Nutzung von E-Mail, Internet und E-Commerce führen dazu, dass die Bedeutung des Datenschutzes ganz allgemein im öffentlichen Be- wusstsein zunimmt. -3-In der Ziffer 3 unseres Antrags vom Juni haben wir nach der Praktizierung der Video- überwachung in Schleswig-Holstein gefragt. An dieser Stelle ist der Bericht etwas ma- ger. Das ist zum einen ein Hinweis darauf, dass es in Schleswig-Holstein keine so er- heblichen Gefahrenlagen auf Straßen und Plätzen gibt, dass ein Video-Einsatz ge- rechtfertigt wäre. Eine Dramatisierung des Themas entbehrt somit jeder Grundlage.Zum zweiten: In diesem Zusammenhang ist ja vieles geregelt, aber es gibt eben keine Anzeigepflicht von Videoüberwachungsmaßnahmen gegenüber einer Kontrollinstanz. An diesem Punkt war der CDU-Antrag eigentlich nicht schlecht, weil er für überwa- chende öffentliche Stellen ein Antragsverfahren vorsah. Im Änderungsvorschlag der CDU zum Landesverwaltungsgesetz, den wir wohl im Februar behandeln werden, ist dies jedoch nicht enthalten. Als Ergebnis bleibt festzustellen, dass für die Beobachtung von Kriminalitäts- oder Ge- fahrenschwerpunkten unsere bisherigen Regelungen ausreichen. Das Bundesrecht bleibt leider ergänzungsbedürftig. Gut, dass wir in Schleswig-Holstein ein anerkanntes Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz haben, das als kompetente Ansprechstelle zur Verfügung steht.Das Wort meines Fraktionskollegen Klaus-Peter Puls aus dem vergangenen Jahr, dass der Schutzmann auf der Strasse allemal besser ist als „Big Brother“, hat an Gül- tigkeit nicht verloren. Und dieser Grundsatz sollte unser Maßstab für einen sparsamen Einsatz der Videoüberwachungstechnik sein.Den Bericht sollten wir im Innen- und Rechtsausschuss weiter diskutieren, um insbe- sondere für die Melde- und Benachrichtigungspflicht mehr Klarheit zu erlangen.